Erhaltung von Postfilialen
der Abgeordneten Gerhard Jüttemann, Wolfgang Bierstedt und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Der Regulierungsrat beim Bundesminister für Post und Telekommunikation hat am 2. Dezember 1996 einen Beschluß gefaßt, der laut Presseerklärung der Fraktion der SPD vom gleichen Tage u. a. zur Sicherung einer flächendeckenden Postversorgung auch in der Zukunft führen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche konkreten Veränderungen des ursprünglich vorgelegten Filialkonzeptes der Deutschen Post AG wird der Beschluß bewirken?
Wird sich die Zahl der zu erhaltenden posteigenen Filialen (ursprünglich 6 000 bis zur Jahrtausendwende und 5 000 darüber hinaus) durch den Beschluß erhöhen?
Wenn ja, um wie viele?
Wie gedenkt die Bundesregierung abzusichern, daß posteigene Filialen, die eine wöchentliche Arbeitszeit von 5,5 Stunden oder mehr aufweisen, künftig nicht mehr geschlossen werden?
Wie viele posteigene Filialen werden auf der Grundlage, daß eine Grundarbeitszeit von mindestens zehn Wochenstunden zu erwarten wäre, bundesweit neu eingerichtet werden.
Werden einzelne Vorschriften der Post-Kundenschutzverordnung (z. B. daß eine Postfiliale in bebauten Gebieten grundsätzlich von jedem Haushalt in einem Umkreis von 2 000 Metern zu erreichen sein muß) über das Jahr 1997 hinaus Gültigkeit behalten?
Wenn ja, welche und in welcher Form?