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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Durchsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf Baustellen des Bundes (G-SIG: 13012472)

Kontrollen zur Durchsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, Gesetzesverstöße auf Baustellen des Bundes in Berlin, Erhöhung des Bußgelds, prozentualer Anteil entsandter Arbeitnehmer in Berlin

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

13.05.1997

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/757628. 04.95

Durchsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf Baustellen des Bundes

der Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick, Dr. Heidi Knake-Werner und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Bei Kontrollen auf Baustellen des Bundes in Berlin wurde festgestellt, daß von 20 überprüften Unternehmen 8 Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen des Ensendegesetzes nicht eingehalten haben (Berliner Zeitung vom 16. April 1997).

In der Presseinformation 26/97 des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 9. April 1997, in der das Maßnahmenbündel der Bundesregierung zur Unterstützung der Bauwirtschaft und der Beschäftigung am Bau vorgestellt wurde, berichtete Bundesminister Dr. Klaus Töpfer u. a. über die Absicht einer verbesserten Kontrolle der Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und von Sanktionen.

In der Anlage wurde ausgeführt: „Die Kontrollen auf Baustellen wurden verschärft und das Bußgeld verdreifacht."

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ergriffen oder geplant, um die Kontrollen auf Baustellen allgemein zu verschärfen?

2

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ergriffen oder geplant, um die Kontrollen auf Baustellen des Bundes zu verschärfen bzw. überhaupt durchzuführen?

3

Welche Gesetzesverstöße wurden bei den o. g. Kontrollen bei den mit Bauvorhaben des Bundes in Berlin beauftragten Bauunternehmen festgestellt?

4

In welcher Höhe wurden bei den mit der Errichtung der Bundesbauten in Berlin beauftragten Bauunternehmen, bei denen die o. g. Gesetzesverstöße festgestellt wurden, Bußgelder eingezogen?

5

Zu wessen Gunsten werden diese Bußgelder eingezogen?

6

Ab welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage wurde oder wird das Bußgeld wie angekündigt verdreifacht?

7

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß mit einer Verdreifachung des Bußgeldes der beabsichtigte Effekt, zukünftige Gesetzesverletzungen zu verhindern, ausreichend eintritt?

8

Nach welchen Kriterien setzte sich der Bußgeldkatalog bisher zusammen?

9

Nach welchen Kriterien setzt sich der Bußgeldkatalog zukünftig zusammen?

10

Wird es zukünftig eine Veränderung der Obergrenze für das Bußgeld geben oder soll die Höhe dieses Zwangsgeldes zukünftig prozentual von der Höhe des verursachten Schadens abhängig sein?

11

Plant die Bundesregierung weitere und schärfere Sanktionen gegen Bauunternehmen, die wiederholt gegen das Entsendegesetz und andere Tarifbestimmungen verstoßen?

12

Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß zukünftig das Mittel der Generalauftragnehmerhaftung (Durchgriffshaftung) gegenüber Subunternehmern eingesetzt wird?

13

Ist die Bundesregierung bereit, Unternehmen, die nachweislich gegen das Entsendegesetz verstoßen, zukünftig von der Vergabe öffentlicher Bauaufträge des Bundes auszuschließen?

14

Warum hat die Bundesregierung von den Auftragnehmern für Bundesbauten nicht verlangt und vertraglich gesichert, daß die Auftragnehmer eine Tariftreueerklärung abgeben und diese einhalten?

15

Wie viele Bauarbeiter sind insgesamt in Berlin auf Baustellen des Bundes tätig, und wie viele davon sind in Firmen tätig, in denen es gewählte Betriebsräte gibt?

16

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von entsandten Arbeitnehmern, die in Berlin auf Baustellen des Bundes tätig sind?

17

Wie hoch ist der prozentuale Anteil von Werksvertragsarbeitnehmern, die in Berlin auf Baustellen des Bundes tätig sind?

Bonn, den 22. April 1997

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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