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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (II) (G-SIG: 13012596)

Frühere Aktivitäten von Werner Mauss, Rolle von Mauss, der Firma Control Risks und der kolumbianischen Guerilla ELN im Entführungsfall Brigitte Schöne in Kolumbien; Auskünfte des StMin Schmidbauer zum Fall Mauss, Stellung von Privatagenten

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

01.07.1997

Aktualisiert

30.10.2024

BT13/796910.06.1997

Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (II)

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/7969 10.06.97 Kleine Anfrage der Abgeordneten Manfred Such, Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (II) Aus der unzureichenden Beantwortung unserer Kleinen Anfrage „Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (I) " (Antwort: Drucksache 13/6925), der anhaltenden Kritik hoher US-amerikanischer Politiker an der Kolumbien-Politik der Bundesregierung, dem Bekanntwerden der Verschleppung eines kolumbianischen Rechtshilfeersuchens durch die Bundesregierung sowie neuer Einzelheiten zur Rolle der Firma Control Risks in Kolumbien ergeben sich weitere Fragen, die wir hiermit an die Bundesregierung richten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwieweit trifft es zu, daß der Bundesnachrichtendienst am 21. August 1979 mit dem Ehepaar Mauss einen Vertrag geschlossen hat, in dem das Ehepaar Mauss mit Aufgaben in der Terrorismusfahndung betraut wurde? 2. Wurde dieser Vertrag deshalb durch den Bundesnachrichtendienst (BND) 1979 geschlossen, weil das primär zuständige Bundeskriminalamt (BKA) seine Zusammenarbeit mit Werner Mauss eingestellt hatte? 3. Zu welchem Ergebnis ist das BKA seinerzeit bei der Überprüfung der Rechnungen des damaligen Versicherungsdetektivs Werner Mauss gekommen (vgl. Plenarprotokoll - Antwort des Parl. Staatssekretärs Carl-Dieter Spranger auf eine Frage des Abgeordneten der SPD Alfred Emmerlich vom 26. April 1990, Plenarprotokoll 11/207, S. 16 250 B)? 4. Trifft es zu, daß Werner Mauss „ 1983 für das Ministerbüro des Bundesinnenministers den Seveso-Fall aufgeklärt hat" , wie es in einer Stellungnahme von Werner Mauss vom 15. März 1993 gegenüber einem belgischen Untersuchungsrichter heißt? 5. Inwieweit trifft es zu, daß das BKA den damaligen V-Mann- Führer des Werner Mauss, Hans Georg H., beauftragt hat, sich bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz für eine steuerliche Sonderbehandlung des Werner Mauss u. a. hinsichtlich seiner Immobilie in Altstrimmig zu verwenden? Welchen Erfolg erzielte Herr H. dabei? 6. Inwieweit waren das Bundesministerium des Innern und später auch der BND und ggf. das Bundeskanzleramt an der Regelung der Steuerangelegenheiten des Werner Mauss beteiligt? 7. Trifft es zu, daß ein Beamter der OFD Koblenz, der amtlicherseits für die Steuerangelegenheiten des Werner Mauss zuständig war und eine von Werner Mauss verlangte begünstigte Behandlung ablehnte, auf Veranlassung des BKA oder anderer Bundesbehörden ins Finanzamt Montabaur versetzt wurde? 8. a) Bei welcher Geiselbefreiung wurde das Ehepaar Mauss wegen „möglicherweise damit verbundenen erhöhten Gefährdungen vorübergehend mit zusätzlichen Personaldokumenten ausgestattet" (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe der PDS, Drucksache 13/6953, Antwort auf Frage 15)? b) Worin bestand oder worin begründete sich nach Ansicht der Bundesregierung diese „erhöhte Gefährdung"? 9. a) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Firma Control Risks in Kolumbien und der Festnahme des Ehepaares Mauss (vgl. „Welt am Sonntag" vom 8. Dezember 1996 und vom 23. Februar 1997)? Gegebenenfalls welchen? b) Sieht die Bundesregierung insbesondere einen Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Firma Control Risks für US-amerikanische Firmen wie beispielsweise die Firma U. und der Festnahme des Ehepaares Mauss? 10. a) Wie hat die Bundesregierung auf die öffentlich geäußerte Kritik des Gouverneurs der Provinz Antioquia, Alvaro Uribe Velez, reagie rt , der im September 1996 die deutsche Regierung und die deutschen Firmen aufforderte, „die Wahrheit zu sagen über ihren Pakt mit der Guerilla" und der Bundesregierung vorwarf, für die Freilassung des Deutschen Karl-Heinz Dressel sowie zweier weiterer Ingenieure ein Lösegeld von 2 Mio. US-$ gezahlt zu haben (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 28. September 1996)? b) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen diesen Vorwürfen des kolumbianischen Gouve rneurs und Aktivitäten der Firma Control Risks? Gegebenenfalls welchen? 11. Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß - wie es von Werner Mauss in einem Fragenkatalog zu Control Risks formuliert wird - „leitende Mitarbeiter von Control Risks aus der Abteilung ,Desinformation' am 16. September 1996 nach Kolumbien reisten, um gegenüber dem Gouverneur von Antioquia, Alvaro Uribe Velez, zu behaupten, Deutschland habe einen Pakt mit der Guerilla geschlossen"? 12. Trifft es zu, daß der Direktor der britischen Control Risks Group, Eric W., einige Wochen vor der Festnahme des Ehepaares Mauss eine längere Unterredung mit dem stellvertretenden Botschafter Dr. Michael V. führte? 13. Trifft es zu, daß der Control-Risks-Direktor Eric W. dabei dem deutschen Diplomaten mitteilte, Herr Schöne habe die Sorge geäußert, der Abbruch seiner Kontakte zu den Entführern seiner Frau könne durch Werner Mauss veranlaßt worden sein, nachdem Herr Schöne kurz zuvor auf Veranlassung des deutschen Botschafters ein Gespräch mit Werner Mauss geführt hatte? 14. Welchen Inhalt hatte das Gespräch, das Eric W. (Direktor der Control Risks Group) wenige Wochen nach der Festnahme von Werner Mauss mit dem Staatsminister im Bundeskanzleramt, Bernd Schmidbauer, führte? 15. a) Warum wurden der befreiten B rigitte Schöne gleich zwei Pässe auf den Namen Barbara Baumann ausgestellt? b) Von wem wurden diese beiden Pässe ausgestellt, und auf welcher Rechtsgrundlage geschah diese Paßausstellung für eine Person, die sich zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Pässe bereits in Freiheit befinden sollte? 16. Inwieweit trifft es zu, daß a) eine Versicherung es zur Bedingung für die Auszahlung der Versicherungsprämie gemacht hat, daß die Befreiung bzw. die Verhandlung mit Entführern von Control Risks durchgeführt werden muß und daß b) daher keine Zahlung seitens der Versicherung erfolgt wäre, wenn das Ehepaar Mauss B rigitte Schöne, wie (laut Werner Mauss) geplant, „von Medellin über Caracas nach Deutschland gebracht hätte" und daß c) daher die Übernahme der B rigitte Schöne durch die kolumbianische Polizeieinheit GAULA und ihre Übergabe an Control Risks aus finanziellen Gründen sehr wichtig für Control Risks war? 17. Trifft es zu, daß die kolumbianische Guerilla ELN B rigitte Schöne nicht entführt hat, sondern aufgrund einer Bitte von Agenten der deutschen Regierung in dieser Entführungssache ermittelt und Brigitte Schöne aus der Gewalt „normaler Straftäter" befreit hat, so wie dies in einem B rief der ELN vom Dezember 1996 dargestellt wird? 18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß a) die Firma Control Risks in enger Abstimmung mit der CIA tätig ist und b) sich das Personal dieser Firma überwiegend aus früheren Mitarbeitern britischer und US-amerikanischer Geheimdienste und Polizeieinheiten rekrutiert? 19. a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß eine Person (wer?) die Besatzung einer Lufthansamaschine in Caracas im Herbst 1996 mit dem Hinweis, er handele im Auftrag des Bundeskanzleramtes, dazu zwingen wollte, mehrere Personen für einen Flug nach Frankfu rt aufzunehmen, obwohl ihm bekannt war, daß die Lufthansa bei diesem bestimmten Flug in Venezuela keine Passagiere, sondern nur Lufthansapersonal aufnehmen durfte und wohl auch weiterhin darf? b) Welche Verbindungen des Bundeskanzleramtes bestanden tatsächlich zu dieser Person? 20. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die ELN der Bundesregierung eine Petition mit Datum 5. Juli 1995 zukommen ließ, in der sie Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und die EU unter anderem bittet, eine „Lösung des sozialen Konflikts in (ihrem) Land zu unterstützen"? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagie rt? 21. Inwieweit trifft es zu, daß die Bundesregierung nach Rücksprache mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden führenden Vertretern der ELN anläßlich ihrer Reise in die Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr sicheres Geleit garantiert hat? 22. Inwieweit trifft es zu, daß Werner Mauss der Bundesregierung vorgeschlagen hat, den zur Zeit in Kolumbien inhaftierten Ex - Senator Eduardo Mestre als Informanten der Bundesregierung in die Vorbereitung der Friedensgespräche mit einzubeziehen? 23. Inwieweit trifft es zu, daß Werner Mauss der Bundesregierung vorgeschlagen hat, Eduardo Mestre vor einer deutschen „Sicherheitskommission" gegen Honorierung als Sachverständigen oder Zeugen zu hören, und falls ja, wie hat die Bundesregierung auf diesen Vorschlag des We rner Mauss reagiert? 24. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch - hinsichtlich der Information des Bundesministers des Auswärtigen - in Aussagen des Staatsministers beim Bundeskanzler, Bernd Schmidbauer, der einerseits am 11. Dezember 1996 im Deutschen Bundestag auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten der SPD Norbert Gansel geantwortet hat: „Ich gehe davon aus, daß bei der Transparenz, die in solchen Fragen herrscht, die Information notwendig gewesen wäre, wenn Entscheidungen darüber zu treffen gewesen wären, daß wir als Gastgeber eines Runden Tisches fungieren sollten" (Plenarprotokoll vom 11. Dezember 1996, S. 13275 D) und andererseits auf eine Frage des Abgeordneten der SPD Dr. Peter Struck schriftlich antwortete: „Es stimmt, daß im Verlauf der Sondierungsgespräche eine erste Zusammenkunft in Form eines ,Runden Tisches' für Anfang Dezember in Aussicht genommen wurde. Es ist richtig, daß ich auch mit Präsident Samper dieses Thema erörtert habe." (Plenarprotokoll der 147. Sitzung, S. 13313 Anlage 10)? 25. Hat die Bundesregierung das Interview der kolumbianischen Zeitung El Tiempo mit dem US-amerikanischen Unterstaatssekretär Robert S. Gelbard (wiedergegeben in einer spanischsprachigen dpa-Meldung vom 5. Mai 1997) zur Kenntnis genommen, in dem Robert S. Gelbard seine Aussage wiederholt, derzufolge „deutsche Regierungsvertreter Anfang Juli des vergangenen Jahres US-amerikanischen Regierungsstellen vorschlugen, an den Verhandlungen mit den Drogenhändlern teilzunehmen"? 26. Wie hat die Bundesregierung auf diese Wiederholung der Angaben Robert S. Gelbards im Mai dieses Jahres reagiert? Inwieweit spricht der Unterstaatssekretär nach Auffassung der Bundesregierung die Unwahrheit? 27. Inwieweit trifft es zu, daß Staatsminister Bernd Schmidbauer am 25. November 1996 den Geschäftsträger der US- amerikanischen Botschaft in Bonn gefragt hat, ob die US- Regierung sich nicht für eine baldige Freilassung des Ehepaares Mauss einsetzen könnte? Wie lautet die Antwort der US-Regierung auf diese Frage? 28. Wurden die . Schreiben des kolumbianischen Präsidenten Ernesto Samper an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom 17. Mai, 13. Juni, 28. Juni, 11. Juli und 5. September 1996 vom Bundeskanzler persönlich oder von der Bundesregierung nicht beantwortet? Wer hat diese Briefe ggf. seitens der Bundesregierung beantwortet? 29. Hat die Bundesregierung die Antwort des baden- württembergischen Justizministers auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Thomas Oelmayer zum „ Rechtshilfeersuchen der kolumbianischen Justiz wegen W. M. (Landtags-Drucksache 12/1149) vom 2. April 1997 zur Kenntnis genommen, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang ihr eigenes Vorgehen? a) Aus welchem Grund hat der Bundesminister der Justiz über Jahre hin die Rechtshilfe für die kolumbianische Justiz dadurch verzögert, daß nicht etwa die „Geschäftspartner" des Werner Mauss - nämlich BKA und später BND - um Auskunft hinsichtlich der Adresse des Werner Mauss gefragt wurden, sondern weiterhin die unzuständige baden- württembergische Justiz (vgl. die Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf eine Frage des Abgeordneten Egbe rt Nitsch (Rendsburg) - Plenarprotokoll der 156. Sitzung am 19. Februar 1997, S. 14044 ff. - in der es heißt: „Die kolumbianische Justiz hatte im Frühjahr 1989 ein Rechtshilfeersuchen an die deutsche Justiz gerichtet, in dem um eine Vernehmung von Werner Mauss gebeten wurde. Dieses Rechtshilfeersuchen ist 1992 von der deutschen Justiz unerledigt auf diplomatischem Wege an die kolumbianischen Behörden zurückgegeben worden" )? b) Aus welchem Grund ist das Rechtshilfeersuchen der kolumbianischen Justiz vom 17. April 1989 seitens der Bundesregierung statt an die - für den Wohnort Altstrimmig der Familie „Nelson" (= Mauss) - zuständigen rheinland- pfälzischen Justizbehörden an die nicht zuständige baden- württembergische Justiz weitergereicht worden? c) Inwieweit war der damalige Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, Dr. Klaus Kinkel, an der Veranlassung dieser falschen Weiterleitung beteiligt? d) Waren der Bundesregierung zwischen April 1989 und März 1992 tatsächlich keine ladungsfähigen Anschriften des Werner Mauss bekannt? 30. Wenn der Bundesregierung keine Anschriften des We rner Mauss in der Zeit zwischen 1989 und 1992 bekannt waren, wie wurden in dieser Zeit „Alias-Pässe" an We rner Mauss übergeben? 31 Trifft es zu, daß Werner Mauss von 1987 bis 1988 in Kooperation mit dem Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz in den Geiselfällen Cordes/Schmid tätig und bis 1990 mit der Nachsorge dieser Fälle befaßt war und somit mindestens bis 1990 im Kontakt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz stand? 32. Wie würde die Bundesregierung reagieren, wenn ein anderes Land ein deutsches Rechtshilfeersuchen so behandeln würde, wie dies im vorliegenden Fall des kolumbianischen Rechtshilfeersuchens im Fall Werner Mauss seitens der Bundesregierung geschah? 33. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend ihr eigenes Verhalten in diesem Rechtshilfefall? 34. Inwieweit trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihrem Handlungsspielraum gegenüber Kolumbien durch die Affäre Mauss und daraus resultierenden Rücksichtnahmen eingeschränkt wurde? 35. Welche Auswirkungen hat der Einsatz des Ehepaares Mauss auf die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung insbesondere in und gegenüber Kolumbien gehabt? 36. Bedienen sich die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Sicherheitsbehörden weiterer Privatagenten in einer dem Einsatz des Werner Mauss vergleichbaren Art und Weise? Wenn ja, a) wie geschah dies, b) jeweils wann, c) zu welchem Zweck, d) auf Veranlassung welcher Behörden? 37. Werden die Aktivitäten derartiger Privatagenten und die staatlicherseits geleisteten Zahlungen a) dokumentiert, b) wenn ja, von wem, und in welcher Weise? Bonn, den 2. Juni 1997 Manfred Such Dr. Helmut Lippelt Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion]

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