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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet
Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (II) (G-SIG: 13012596)
Frühere Aktivitäten von Werner Mauss, Rolle von Mauss, der Firma Control Risks und der kolumbianischen Guerilla ELN im Entführungsfall Brigitte Schöne in Kolumbien; Auskünfte des StMin Schmidbauer zum Fall Mauss, Stellung von Privatagenten
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundeskanzleramt
Datum
01.07.1997
Aktualisiert
30.10.2024
BT13/796910.06.1997
Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (II)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/7969
10.06.97
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manfred Such, Dr. Helmut Lippelt und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (II)
Aus der unzureichenden Beantwortung unserer Kleinen Anfrage
„Werner Mauss - Agent der Bundesregierung (I) " (Antwort:
Drucksache 13/6925), der anhaltenden Kritik hoher US-amerikanischer
Politiker an der Kolumbien-Politik der Bundesregierung, dem
Bekanntwerden der Verschleppung eines kolumbianischen
Rechtshilfeersuchens durch die Bundesregierung sowie neuer
Einzelheiten zur Rolle der Firma Control Risks in Kolumbien ergeben sich
weitere Fragen, die wir hiermit an die Bundesregierung richten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit trifft es zu, daß der Bundesnachrichtendienst am
21. August 1979 mit dem Ehepaar Mauss einen Vertrag
geschlossen hat, in dem das Ehepaar Mauss mit Aufgaben in der
Terrorismusfahndung betraut wurde?
2. Wurde dieser Vertrag deshalb durch den
Bundesnachrichtendienst (BND) 1979 geschlossen, weil das primär zuständige
Bundeskriminalamt (BKA) seine Zusammenarbeit mit Werner
Mauss eingestellt hatte?
3. Zu welchem Ergebnis ist das BKA seinerzeit bei der
Überprüfung der Rechnungen des damaligen
Versicherungsdetektivs Werner Mauss gekommen (vgl. Plenarprotokoll - Antwort
des Parl. Staatssekretärs Carl-Dieter Spranger auf eine Frage
des Abgeordneten der SPD Alfred Emmerlich vom 26. April
1990, Plenarprotokoll 11/207, S. 16 250 B)?
4. Trifft es zu, daß Werner Mauss „ 1983 für das Ministerbüro des
Bundesinnenministers den Seveso-Fall aufgeklärt hat" , wie es
in einer Stellungnahme von Werner Mauss vom 15. März 1993
gegenüber einem belgischen Untersuchungsrichter heißt?
5. Inwieweit trifft es zu, daß das BKA den damaligen V-Mann-
Führer des Werner Mauss, Hans Georg H., beauftragt hat, sich
bei der Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz für eine
steuerliche Sonderbehandlung des Werner Mauss u. a. hinsichtlich
seiner Immobilie in Altstrimmig zu verwenden?
Welchen Erfolg erzielte Herr H. dabei?
6. Inwieweit waren das Bundesministerium des Innern und später
auch der BND und ggf. das Bundeskanzleramt an der Regelung
der Steuerangelegenheiten des Werner Mauss beteiligt?
7. Trifft es zu, daß ein Beamter der OFD Koblenz, der
amtlicherseits für die Steuerangelegenheiten des Werner Mauss
zuständig war und eine von Werner Mauss verlangte begünstigte
Behandlung ablehnte, auf Veranlassung des BKA oder anderer
Bundesbehörden ins Finanzamt Montabaur versetzt wurde?
8. a) Bei welcher Geiselbefreiung wurde das Ehepaar Mauss
wegen „möglicherweise damit verbundenen erhöhten
Gefährdungen vorübergehend mit zusätzlichen
Personaldokumenten ausgestattet" (Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Gruppe der PDS, Drucksache 13/6953,
Antwort auf Frage 15)?
b) Worin bestand oder worin begründete sich nach Ansicht der
Bundesregierung diese „erhöhte Gefährdung"?
9. a) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
der Tätigkeit der Firma Control Risks in Kolumbien und der
Festnahme des Ehepaares Mauss (vgl. „Welt am Sonntag"
vom 8. Dezember 1996 und vom 23. Februar 1997)?
Gegebenenfalls welchen?
b) Sieht die Bundesregierung insbesondere einen
Zusammenhang zwischen der Tätigkeit der Firma Control Risks
für US-amerikanische Firmen wie beispielsweise die Firma
U. und der Festnahme des Ehepaares Mauss?
10. a) Wie hat die Bundesregierung auf die öffentlich geäußerte
Kritik des Gouverneurs der Provinz Antioquia, Alvaro Uribe
Velez, reagie rt , der im September 1996 die deutsche
Regierung und die deutschen Firmen aufforderte, „die Wahrheit
zu sagen über ihren Pakt mit der Guerilla" und der
Bundesregierung vorwarf, für die Freilassung des Deutschen
Karl-Heinz Dressel sowie zweier weiterer Ingenieure ein
Lösegeld von 2 Mio. US-$ gezahlt zu haben (vgl.
Süddeutsche Zeitung vom 28. September 1996)?
b) Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen
diesen Vorwürfen des kolumbianischen Gouve rneurs und
Aktivitäten der Firma Control Risks?
Gegebenenfalls welchen?
11. Besitzt die Bundesregierung Informationen darüber, daß - wie
es von Werner Mauss in einem Fragenkatalog zu Control Risks
formuliert wird - „leitende Mitarbeiter von Control Risks aus
der Abteilung ,Desinformation' am 16. September 1996 nach
Kolumbien reisten, um gegenüber dem Gouverneur von
Antioquia, Alvaro Uribe Velez, zu behaupten, Deutschland habe
einen Pakt mit der Guerilla geschlossen"?
12. Trifft es zu, daß der Direktor der britischen Control Risks
Group, Eric W., einige Wochen vor der Festnahme des
Ehepaares Mauss eine längere Unterredung mit dem
stellvertretenden Botschafter Dr. Michael V. führte?
13. Trifft es zu, daß der Control-Risks-Direktor Eric W. dabei dem
deutschen Diplomaten mitteilte, Herr Schöne habe die Sorge
geäußert, der Abbruch seiner Kontakte zu den Entführern
seiner Frau könne durch Werner Mauss veranlaßt worden sein,
nachdem Herr Schöne kurz zuvor auf Veranlassung des
deutschen Botschafters ein Gespräch mit Werner Mauss geführt
hatte?
14. Welchen Inhalt hatte das Gespräch, das Eric W. (Direktor der
Control Risks Group) wenige Wochen nach der Festnahme von
Werner Mauss mit dem Staatsminister im Bundeskanzleramt,
Bernd Schmidbauer, führte?
15. a) Warum wurden der befreiten B rigitte Schöne gleich zwei
Pässe auf den Namen Barbara Baumann ausgestellt?
b) Von wem wurden diese beiden Pässe ausgestellt, und auf
welcher Rechtsgrundlage geschah diese Paßausstellung für
eine Person, die sich zum Zeitpunkt der Aushändigung
dieser Pässe bereits in Freiheit befinden sollte?
16. Inwieweit trifft es zu, daß
a) eine Versicherung es zur Bedingung für die Auszahlung der
Versicherungsprämie gemacht hat, daß die Befreiung bzw.
die Verhandlung mit Entführern von Control Risks
durchgeführt werden muß und daß
b) daher keine Zahlung seitens der Versicherung erfolgt wäre,
wenn das Ehepaar Mauss B rigitte Schöne, wie (laut Werner
Mauss) geplant, „von Medellin über Caracas nach
Deutschland gebracht hätte" und daß
c) daher die Übernahme der B rigitte Schöne durch die
kolumbianische Polizeieinheit GAULA und ihre Übergabe an
Control Risks aus finanziellen Gründen sehr wichtig für
Control Risks war?
17. Trifft es zu, daß die kolumbianische Guerilla ELN B rigitte
Schöne nicht entführt hat, sondern aufgrund einer Bitte von
Agenten der deutschen Regierung in dieser Entführungssache
ermittelt und Brigitte Schöne aus der Gewalt „normaler
Straftäter" befreit hat, so wie dies in einem B rief der ELN vom
Dezember 1996 dargestellt wird?
18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß
a) die Firma Control Risks in enger Abstimmung mit der CIA
tätig ist und
b) sich das Personal dieser Firma überwiegend aus früheren
Mitarbeitern britischer und US-amerikanischer
Geheimdienste und Polizeieinheiten rekrutiert?
19. a) Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu,
daß eine Person (wer?) die Besatzung einer
Lufthansamaschine in Caracas im Herbst 1996 mit dem Hinweis, er
handele im Auftrag des Bundeskanzleramtes, dazu
zwingen wollte, mehrere Personen für einen Flug nach Frankfu rt
aufzunehmen, obwohl ihm bekannt war, daß die Lufthansa
bei diesem bestimmten Flug in Venezuela keine Passagiere,
sondern nur Lufthansapersonal aufnehmen durfte und wohl
auch weiterhin darf?
b) Welche Verbindungen des Bundeskanzleramtes bestanden
tatsächlich zu dieser Person?
20. Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die ELN der
Bundesregierung eine Petition mit Datum 5. Juli 1995 zukommen
ließ, in der sie Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl und die EU
unter anderem bittet, eine „Lösung des sozialen Konflikts in
(ihrem) Land zu unterstützen"?
Wenn ja, wie hat die Bundesregierung darauf reagie rt?
21. Inwieweit trifft es zu, daß die Bundesregierung nach
Rücksprache mit den deutschen Strafverfolgungsbehörden
führenden Vertretern der ELN anläßlich ihrer Reise in die
Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr sicheres Geleit
garantiert hat?
22. Inwieweit trifft es zu, daß Werner Mauss der Bundesregierung
vorgeschlagen hat, den zur Zeit in Kolumbien inhaftierten Ex
-
Senator Eduardo Mestre als Informanten der Bundesregierung
in die Vorbereitung der Friedensgespräche mit einzubeziehen?
23. Inwieweit trifft es zu, daß Werner Mauss der Bundesregierung
vorgeschlagen hat, Eduardo Mestre vor einer deutschen
„Sicherheitskommission" gegen Honorierung als
Sachverständigen oder Zeugen zu hören, und falls ja, wie hat die
Bundesregierung auf diesen Vorschlag des We rner Mauss reagiert?
24. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch - hinsichtlich
der Information des Bundesministers des Auswärtigen - in
Aussagen des Staatsministers beim Bundeskanzler, Bernd
Schmidbauer, der einerseits am 11. Dezember 1996 im Deutschen
Bundestag auf eine Zusatzfrage des Abgeordneten der SPD Norbert
Gansel geantwortet hat: „Ich gehe davon aus, daß bei der
Transparenz, die in solchen Fragen herrscht, die Information
notwendig gewesen wäre, wenn Entscheidungen darüber zu
treffen gewesen wären, daß wir als Gastgeber eines Runden
Tisches fungieren sollten" (Plenarprotokoll vom 11. Dezember
1996, S. 13275 D) und andererseits auf eine Frage des
Abgeordneten der SPD Dr. Peter Struck schriftlich antwortete: „Es
stimmt, daß im Verlauf der Sondierungsgespräche eine erste
Zusammenkunft in Form eines ,Runden Tisches' für Anfang
Dezember in Aussicht genommen wurde. Es ist richtig, daß ich
auch mit Präsident Samper dieses Thema erörtert habe."
(Plenarprotokoll der 147. Sitzung, S. 13313 Anlage 10)?
25. Hat die Bundesregierung das Interview der kolumbianischen
Zeitung El Tiempo mit dem US-amerikanischen
Unterstaatssekretär Robert S. Gelbard (wiedergegeben in einer
spanischsprachigen dpa-Meldung vom 5. Mai 1997) zur Kenntnis
genommen, in dem Robert S. Gelbard seine Aussage wiederholt,
derzufolge „deutsche Regierungsvertreter Anfang Juli des
vergangenen Jahres US-amerikanischen Regierungsstellen
vorschlugen, an den Verhandlungen mit den Drogenhändlern
teilzunehmen"?
26. Wie hat die Bundesregierung auf diese Wiederholung der
Angaben Robert S. Gelbards im Mai dieses Jahres reagiert?
Inwieweit spricht der Unterstaatssekretär nach Auffassung der
Bundesregierung die Unwahrheit?
27. Inwieweit trifft es zu, daß Staatsminister Bernd Schmidbauer
am 25. November 1996 den Geschäftsträger der US-
amerikanischen Botschaft in Bonn gefragt hat, ob die US-
Regierung sich nicht für eine baldige Freilassung des Ehepaares
Mauss einsetzen könnte?
Wie lautet die Antwort der US-Regierung auf diese Frage?
28. Wurden die . Schreiben des kolumbianischen Präsidenten
Ernesto Samper an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vom
17. Mai, 13. Juni, 28. Juni, 11. Juli und 5. September 1996 vom
Bundeskanzler persönlich oder von der Bundesregierung nicht
beantwortet?
Wer hat diese Briefe ggf. seitens der Bundesregierung
beantwortet?
29. Hat die Bundesregierung die Antwort des baden-
württembergischen Justizministers auf die Kleine Anfrage des
Landtagsabgeordneten Thomas Oelmayer zum „ Rechtshilfeersuchen
der kolumbianischen Justiz wegen W. M. (Landtags-Drucksache
12/1149) vom 2. April 1997 zur Kenntnis genommen, und wie
bewertet sie in diesem Zusammenhang ihr eigenes Vorgehen?
a) Aus welchem Grund hat der Bundesminister der Justiz über
Jahre hin die Rechtshilfe für die kolumbianische Justiz
dadurch verzögert, daß nicht etwa die „Geschäftspartner" des
Werner Mauss - nämlich BKA und später BND - um
Auskunft hinsichtlich der Adresse des Werner Mauss gefragt
wurden, sondern weiterhin die unzuständige baden-
württembergische Justiz (vgl. die Antwort des Staatsministers
Dr. Werner Hoyer auf eine Frage des Abgeordneten Egbe rt
Nitsch (Rendsburg) - Plenarprotokoll der 156. Sitzung am
19. Februar 1997, S. 14044 ff. - in der es heißt: „Die
kolumbianische Justiz hatte im Frühjahr 1989 ein
Rechtshilfeersuchen an die deutsche Justiz gerichtet, in dem um eine
Vernehmung von Werner Mauss gebeten wurde. Dieses
Rechtshilfeersuchen ist 1992 von der deutschen Justiz
unerledigt auf diplomatischem Wege an die kolumbianischen
Behörden zurückgegeben worden" )?
b) Aus welchem Grund ist das Rechtshilfeersuchen der
kolumbianischen Justiz vom 17. April 1989 seitens der
Bundesregierung statt an die - für den Wohnort Altstrimmig der
Familie „Nelson" (= Mauss) - zuständigen rheinland-
pfälzischen Justizbehörden an die nicht zuständige baden-
württembergische Justiz weitergereicht worden?
c) Inwieweit war der damalige Staatssekretär im
Bundesministerium der Justiz, Dr. Klaus Kinkel, an der
Veranlassung dieser falschen Weiterleitung beteiligt?
d) Waren der Bundesregierung zwischen April 1989 und März
1992 tatsächlich keine ladungsfähigen Anschriften des
Werner Mauss bekannt?
30. Wenn der Bundesregierung keine Anschriften des We rner
Mauss in der Zeit zwischen 1989 und 1992 bekannt waren, wie
wurden in dieser Zeit „Alias-Pässe" an We rner Mauss
übergeben?
31 Trifft es zu, daß Werner Mauss von 1987 bis 1988 in
Kooperation mit dem Präsidenten des Bundesamtes für
Verfassungsschutz in den Geiselfällen Cordes/Schmid tätig und bis 1990
mit der Nachsorge dieser Fälle befaßt war und somit
mindestens bis 1990 im Kontakt mit dem Bundesamt für
Verfassungsschutz stand?
32. Wie würde die Bundesregierung reagieren, wenn ein anderes
Land ein deutsches Rechtshilfeersuchen so behandeln würde,
wie dies im vorliegenden Fall des kolumbianischen
Rechtshilfeersuchens im Fall Werner Mauss seitens der
Bundesregierung geschah?
33. Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend ihr eigenes
Verhalten in diesem Rechtshilfefall?
34. Inwieweit trifft es zu, daß die Bundesregierung in ihrem
Handlungsspielraum gegenüber Kolumbien durch die Affäre Mauss
und daraus resultierenden Rücksichtnahmen eingeschränkt
wurde?
35. Welche Auswirkungen hat der Einsatz des Ehepaares Mauss
auf die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung
insbesondere in und gegenüber Kolumbien gehabt?
36. Bedienen sich die Bundesregierung und ihr nachgeordnete
Sicherheitsbehörden weiterer Privatagenten in einer dem
Einsatz des Werner Mauss vergleichbaren Art und Weise?
Wenn ja,
a) wie geschah dies,
b) jeweils wann,
c) zu welchem Zweck,
d) auf Veranlassung welcher Behörden?
37. Werden die Aktivitäten derartiger Privatagenten und die
staatlicherseits geleisteten Zahlungen
a) dokumentiert,
b) wenn ja, von wem, und in welcher Weise?
Bonn, den 2. Juni 1997
Manfred Such
Dr. Helmut Lippelt
Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion]
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