Auswirkungen der EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen auf den Sortenschutz
der Abgeordneten Matthias Weisheit, Brigitte Adler, Hermann Bachmaier, Ernst Bahr, Doris Barnett, Rudolf Bindig, Marion Caspers -Merk, Peter Conradi, Christel Deichmann, Peter Dreßen, Günter Gloser, Dr. Liesel Hartenstein, Reinhold Hiller (Lübeck), Ilse Janz, Klaus Kirschner, Marianne Klappert, Nicolette Kressl, Eckart Kuhlwein, Werner Labsch, Ulrike Mehl, Siegmar Mosdorf, Doris Odendahl, Kurt Palis, Karin Rehbock-Zureich, Dr. Hermann Scheer, Horst Sielaff, Dr. Dietrich Sperling, Jörg Tauss, Jella Teuchner, Dr. Gerald Thalheim, Siegfried Vergin, Ute Vogt (Pforzheim), Dr. Konstanze Wegner, Dr. Wolfgang Wodarg, Heidemarie Wright
Vorbemerkung
In seiner jüngsten Stellungnahme zum EU-Richtlinienentwurf über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen weist das Bundesministerium der Justiz darauf hin, daß im Bereich der Pflanzenzucht aus Sicht der Bunderegierung noch Probleme bestehen. Diese Probleme werden allerdings nicht konkretisiert.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Probleme ergeben sich durch die Ausweitung des Patentschutzes auf Pflanzen, und wo sieht die Bundesregierung noch Regelungsbedarf?
Was wird die Bundesregierung bei der Beratung und Verabschiedung der geplanten EU-Richtlinie zum rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen zur Lösung dieser Probleme beitragen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß grundsätzlich im Bereich der Pflanzenzucht der Sortenschutz das zentrale Instrument zur Förderung des züchterischen Fortschritts bleiben sollte?
Durch welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu verhindern, daß der Sortenschutz zu einem dem Patentrecht nachgelagerten Schutzrecht wird?
Wie soll in Zukunft der durch den Patentschutz mögliche Verfügungsvorbehalt, der gegenüber dem Sortenschutz sehr viel stärker greift, in das bisherige Schutzrechtssystem in diesem Bereich eingepaßt werden?
Wie soll die geplante Abgrenzung zwischen patentierbarer Pflanze und nichtpatentierbarer Pflanzensorte definiert werden?
In welchem Umfang können an einmal erteilte Patente entsprechende Lizenzverträge geknüpft werden, und wie werden diese begrenzt?
Wie und in welchem Umfang ist es möglich, über entsprechende Lizenzverträge Einfluß zu nehmen auf die Produktionsverfahren oder auf die Wertschöpfung in folgenden Bereichen: Landwirtschaft, Züchtung, Lebensmittelverarbeitung und Lebensmittelhandel?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zwischen Sortenschutz und Patentschutz ein Ungleichgewicht entstehen kann, und zwar durch den stärkeren Verfügungsvorbehalt des Patentrechts, an den
z. B. entsprechende Lizenzverträge geknüpft werden können, der aber auch
den Züchtervorbehalt weitgehend aushöhlt, sowie die größere Breite der möglichen Patentansprüche (die sich nicht nur auf eine bereits gezüchtete Sorte erstrecken können, sondern auf große taxonomische Einheiten wie „Dikotyledonen“)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dieses Ungleichgewicht dazu führen wird, daß sich Pflanzenzüchter in Zukunft in verstärktem Maß um entsprechende Patente bemühen müssen, um auf einem durch den Patentschutz geregelten Markt strategisch und wirtschaftlich überleben zu können?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tendenz zur verstärkten Anwendung der Gentechnik aus marktstrategischen Überlegungen?
Wie gedenkt die Bundesregierung dem Verdrängungsprozeß entgegenzuwirken, wenn konventionelle Sorten aufgrund der schwächeren Schutzrechte zunehmend vom Markt verdrängt werden?
Welche Konsequenzen können sich aus dem o. g. Verdrängungsprozeß für Züchter, Landwirte und Verbraucher ergeben?