Asbesthaltige Baumaterialien in Wohnungen und Wohnhäusern, öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden (II)
des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Kleinen Anfrage „Asbesthaltige Baumaterialien in Wohnungen und Wohnhäusern, öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäuden" (Drucksache 13/7743) wurde u. a. auch nach bundeseigenen Gebäuden oder vom Bund angemieteten bzw. genutzten Gebäuden, die mit asbesthaltigen Baustoffen belastet sind, gefragt.
Die Auskünfte in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 13/7876) dazu sind unzureichend. Begründet mit der nur kurzen Zeit, die zur Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehe (um eine Fristverlängerung wurde nicht gebeten) wurden lediglich Auskünfte zum Palast der Republik in Berlin gegeben.
Die unzureichende Antwort ist auch unverständlich, da davon ausgegangen wird, daß der Bund seinen Immobilienbesitz und deren Zustand computergestützt systematisch erfaßt hat und demzufolge zu solch relevanten Fragen wie Asbestbelastungen jederzeit ohne größeren zusätzlichen Aufwand aussagefähig sein müßte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Wie viele bundeseigene Gebäude oder vom Bund angemietete bzw. genutzte Gebäude sind mit asbesthaltigen Baustoffen belastet?
Welche sind dies?
In welchen dieser Gebäude ist eine Asbestsanierung dringend erforderlich, um gesundheitliche Gefährdungen für Menschen auszuschließen?
Welche dieser Gebäude sind derzeit auf Grund der Asbestbelastung ungenutzt?
Welche Maßnahmen sind bei diesen Gebäuden eingeleitet bzw. geplant (bitte die Maßnahmen und den Kostenumfang auflisten)?
Bei welchen bundeseigenen Gebäuden fanden in den Jahren 1995, 1996 und 1997 (1. Halbjahr) Asbestsanierungen statt, und wie hoch war dabei der finanzielle Aufwand?
Welche bundeseigenen Gebäude mußten in den Jahren 1990 bis 1997 (1. Halbjahr) auf Grund der Belastung mit asbesthaltigen Baustoffen abgerissen werden?