Ärztliche Begutachtung von Behinderten und Bewertung nach Grad der Behinderung
der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Petra Bläss und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Immer häufiger stellen Schwerbehindertenvertretungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Beratungs- und Betreuungsaufgabe fest, daß insbesondere Behinderungen, die infolge vorherrschender Arbeitsbedingungen im Laufe des Erwerbslebens entstehen, mit zunehmend geringerem „Grad der Behinderung" (GdB) bewertet werden. Der Grundsatz des § 3 Abs. 3 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG), nach dem die Bewertung einer Behinderung als wesentliches Kriterium die Auswirkung auf das allgemeine Erwerbsleben zu berücksichtigen hat, findet so gut wie keine Beachtung mehr.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Neufeststellungsanträge, mit denen die Verschlimmerung bereits bestehender Behinderungen und/oder zusätzliche Behinderungen geltend gemacht werden sollen, wurden in den Jahren seit 1989 pro Jahr gestellt, wie viele wurden abgelehnt und wie vielen wurde stattgegeben (bitte nach Ländern, Branchen, Geschlecht und Alter differenziert darstellen)?
Wie weit ist der Überarbeitungsstand der seit 1983 geltenden Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter, und welche neuen Aspekte und Tatsachbestände sollen dabei berücksichtigt werden?
Inwieweit findet bei der Überarbeitung der Anhaltspunkte für die ärztliche Begutachtung Behinderter die Forderung des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretung der IG Metall Beachtung, daß bei der Begutachtung „unter Einbeziehung arbeitsmedizinischer Erkenntnisse die Auswirkungen von Behinderungen auf Arbeit und Beruf unter Berücksichtigung der sich dramatisch verändernden Bedingungen des Arbeitsmarktes entsprechend dem Verweis in § 3 Abs. 3 SchwbG wieder angemessene Beachtung finden" soll?
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu der vom Arbeitskreis der Schwerbehindertenvertretung der IG Metall Ingolstadt festgestellten restriktiven Anerkennungspraxis eines GdB durch die Versorgungsämter, vor allem zu der Problematik, daß Behinderungen, die infolge vorherrschender Arbeitsbedingungen im Laufe des Erwerbslebens entstehen, mit zunehmend geringerem GdB bewertet werden?