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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Verkauf von Geschäftsanteilen des Bundeseisenbahnvermögens an den Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften (G-SIG: 13013027)

Umstände des Verkaufs und Verwendung des Veräußerungsgewinns, evtl. Mieterhöhung in den betroffenen Wohnungsbeständen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

12.02.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/970926. 01. 98

Verkauf von Geschäftsanteilen des Bundeseisenbahnvermögens an den Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften

der Abgeordneten Helmut Wilhelm (Amberg), Gila Altmann (Aurich), Franziska Eichstädt-Bohlig, Kristin Heyne, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS.90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Mitteilung des Betriebsrates der Gemeinnützigen Eisenbahnwohnungsbaugesellschaft Köln mbH sollen die Geschäftsanteile des Bundeseisenbahnvermögens an Dritte veräußert werden. Dies bestätigt auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Verkehr, Dr. Norbert Lammert, auf die Frage der Abgeordneten Marion Caspers-Merk (SPD) in der Bundestagssitzung vom 10. Dezember 1997 (Plenarprotokoll 13/209, S. 19038 A).

Im Verkaufs-Exposé der mit dem Verkauf beauftragten Firma ist unter anderem vermerkt: „Der künftige Erwerber muß gewährleisten, daß die Wohnungsfürsorge fortgesetzt wird" , und „Wohnungsbestände, die aufgrund der strukturellen Veränderungen der Deutschen Bahn AG und der damit verbundenen Standortverschiebung nicht mehr zum Zweck der Wohnungsfürsorge benötigt werden, können anderweitig verwendet werden. "

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Ist zwischenzeitlich bereits ein Verkauf von Geschäftsanteilen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) an den 18 Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften erfolgt?
  • Wenn ja, welche natürlichen oder juristischen Personen sind die Erwerber der Geschäftsanteile?
  • Welche Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften sind vom Verkauf von Geschäftsanteilen betroffen?
  • Ist - neben dem Verkauf von Geschäftsanteilen - ein Verkauf einzelner Gebäude geplant, soweit Wohnungsbestände aufgrund struktureller Veränderungen bei der Deutschen Bahn (DB) AG nicht mehr zur Wohnungsfürsorge benötigt werden?
  • Zu welchem Prozentsatz maximal sollen Geschäftsanteile veräußert werden?
  • Wurde mit der DB AG ein Belegungsrecht verbindlich vereinbart?
  • Wenn ja, für welchen Zeitraum, an welchen Orten, an welchen Objekten?
  • Welchen Gewinn erwirtschaften die Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften?
  • Welcher Erlös wurde bzw. wird durch den Verkauf von Geschäftsanteilen des BEV an den Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften erzielt?
  • Ist die Aussage der Bundesregierung (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 25. Juni 1997 auf eine Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann, SPD, Plenarprotokoll 13/· 183, S. 16514 B - Anlage 17) weiterhin zutreffend, daß Einnahmen aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen letztendlich der Finanzierung von Schienenwegeinvestitionen dienen (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Februar 1996 in Drucksache 13/3870, Antwort: Drucksache 13/4150)?
  • Ist nach einem Verkauf von Geschäftsanteilen mit einer Mieterhöhung in den betroffenen Wohnungsbeständen zu rechnen, und welche Kosten kommen als Folge eventuell erhöhter Wohngeldzahlungen auf die öffentlichen Kassen zu?

Fragen11

1

Ist zwischenzeitlich bereits ein Verkauf von Geschäftsanteilen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) an den 18 Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften erfolgt?

2

Wenn ja, welche natürlichen oder juristischen Personen sind die Erwerber der Geschäftsanteile?

3

Welche Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften sind vom Verkauf von Geschäftsanteilen betroffen?

4

Ist - neben dem Verkauf von Geschäftsanteilen - ein Verkauf einzelner Gebäude geplant, soweit Wohnungsbestände aufgrund struktureller Veränderungen bei der Deutschen Bahn (DB) AG nicht mehr zur Wohnungsfürsorge benötigt werden?

5

Zu welchem Prozentsatz maximal sollen Geschäftsanteile veräußert werden?

6

Wurde mit der DB AG ein Belegungsrecht verbindlich vereinbart?

7

Wenn ja, für welchen Zeitraum, an welchen Orten, an welchen Objekten?

8

Welchen Gewinn erwirtschaften die Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften?

9

Welcher Erlös wurde bzw. wird durch den Verkauf von Geschäftsanteilen des BEV an den Eisenbahnwohnungsbaugesellschaften erzielt?

10

Ist die Aussage der Bundesregierung (vgl. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesministerium der Finanzen, Irmgard Karwatzki, vom 25. Juni 1997 auf eine Frage des Abgeordneten Klaus Hagemann, SPD, Plenarprotokoll 13/183, S. 16514 B - Anlage 17) weiterhin zutreffend, daß Einnahmen aus der Veräußerung von Geschäftsanteilen letztendlich der Finanzierung von Schienenwegeinvestitionen dienen (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23. Februar 1996 in Drucksache 13/3870, Antwort: Drucksache 13/4150)?

11

Ist nach einem Verkauf von Geschäftsanteilen mit einer Mieterhöhung in den betroffenen Wohnungsbeständen zu rechnen, und welche Kosten kommen als Folge eventuell erhöhter Wohngeldzahlungen auf die öffentlichen Kassen zu?

Bonn, den 26. Januar 1998

Helmut Wilhelm (Amberg) Gila Altmann (Aurich) Franziska Eichstädt-Bohlig Kristin Heyne Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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