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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Umsetzung der Härtefallregelung für Asylsuchende (G-SIG: 13013029)

Anträge auf Bleiberecht aufgrund der Härtefallregelung, Stichtagsregelung, Stand der Integration

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.02.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/972527. 01.98

Umsetzung der Härtefallregelung für Asylsuchende

der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 29. März 1996 hat die Innenministerkonferenz eine Härtefallregelung für ausländische Familien mit langjährigem Aufenthalt verabschiedet, nach der seit langem in Deutschland lebende Asylbewerber ein Bleiberecht erhalten können.

Asylbewerberfamilien, die vor dem 1. Juli 1990 eingereist sind, und alleinstehende Personen bzw. Ehegatten, die vor dem 1. Januar 1987 eingereist sind, kann unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden. Der Beschluß beinhaltet auch, daß die Durchführung der Härtefallregelung durch den Bund zentral statistisch erfaßt wird.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie viele Asylsuchende haben in den einzelnen Bundesländern ein Bleiberecht aufgrund der Härtefallregelung beantragt?

2

Wie viele Asylsuchende haben in den einzelnen Bundesländern ein Bleiberecht erhalten?

3

Wie viele Anträge wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

4

Erhalten Personen, die einen Arbeitsplatz mit geringfügigem Einkommen nachweisen können, der nicht zur völligen Unabhängigkeit von Sozialhilfeleistungen führt, in den einzelnen Bundesländern Aufenthaltsbefugnisse nach der Härtefallregelung?

5

Wie viele Personen haben im Vertrauen auf die Härtefallregelung ihre Asylanträge zurückgenommen, ohne im Anschluß in den Genuß der Regelung zu kommen?

6

Wie schlüsseln sich die Anträge, Ablehnungen und positiven Bescheide aufgrund der Härtefallregelung nach Herkunftsländern auf?

7

Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Stichtag 1. Januar 1987 auch auf unbegleitete minderjährige Asylsuchende angewandt bzw. ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß unbegleitete minderjährige Asylsuchende wie Familien mit minderjährigen Kindern behandelt werden und entsprechend die Stichtagsregelung für Familien (1. Juli 1990) angewandt wird?

8

Welche Angaben kann die Bundesregierung über die soziale und wirtschaftliche Integration des Personenkreises machen, der in den Genuß der Härtefallregelung gekommen ist?

Bonn, den 26. Januar 1998

Amke Dietert-Scheuer Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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