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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Straßenbenutzungsgebühr für schwere LKW (G-SIG: 13013034)

Elektronische Erhebung der Straßenbenutzungsgebühr, Verhinderung der Verkehrsverlagerung auf das nachgeordnete Straßennetz, Gebührenaufkommen, Zweckbindung der Einnahmen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

25.02.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/973530.01.98

Straßenbenutzungsgebühr für schwere LKW

der Abgeordneten Gila Altmann (Aurich), Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Presseberichten (u. a. in der Deutschen Verkehrszeitung vom 30. Oktober 1997) plant die Bundesregierung, ab dem Jahr 2000 die Straßenbenutzungsgebühr für schwere LKW elektronisch zu erheben und die Gebühr streckenbezogen zu gestalten. Dazu liegt dem Bundesministerium für Verkehr eine Studie der Dornier System Consult GmbH vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Hat die Bundesregierung bereits entschieden, welches technische System zur Erhebung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere LKW eingesetzt werden soll?

2

Welches technische System wurde in der Studie der. Dornier System Consult GmbH zur Einführung empfohlen?

3

Mit welchen Systemkosten ist für den Bund und für den einzelnen LKW bei der Einführung der elektronischen Straßenbenutzungsgebühr zu rechnen?

4

Welche LKW sollen in die streckenbezogene Straßenbenutzungsgebühr einbezogen werden?

5

Wie soll die Wegekostenanlastung für LKW gestaltet werden, die nicht in die elektronische Straßenbenutzungsgebühr einbezogen werden?

6

Werden sich die Straßenbenutzungsgebühren für schwere LKW an den von ihnen verursachten Wegekosten orientieren?

7

Ist geplant, den LKW durch die Straßenbenutzungsgebühr auch von ihnen verursachte Umweltkosten anzulasten?

8

Welche aktuellen Studien zur Höhe der Wegekosten schwerer LKW für Gesamtdeutschland liegen der Bundesregierung vor?

9

Welche Berechnungsmethodik liegt diesen Studien zur Höhe der Wegekosten zugrunde?

10

Welche Wegekosten verursacht nach diesen Studien ein 40-Tonnen-LKW pro Kilometer?

11

Wie sollen die Straßenbenutzungsgebühren ausgestaltet werden?

12

Ist insbesondere eine Staffelung der Straßenbenutzungsgebühr nach zulässigem Gesamtgewicht, Achslast und eingesetztem Federungssystem geplant?

13

Auf welchen Teilen des deutschen Straßennetzes soll die Straßenbenutzungsgebühr erhoben werden?

14

Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Einbeziehung der Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen in die Gebührenerhebung möglich?

Wenn ja, wie könnte diese umgesetzt werden?

Wenn nein, welche rechtlichen, Hindernisse sieht die Bundesregierung?

15

Wie will die Bundesregierung Verkehrsverlagerungen von der Autobahn auf das nachgeordnete Straßennetz verhindern, wenn die Straßenbenutzungsgebühr nur auf Autobahnen erhoben wird?

16

Mit welchem Gesamtaufkommen der Straßenbenutzungsgebühr rechnet die Bundesregierung pro Jahr?

17

Ist geplant, die Straßenbenutzungsgebühr nach ihrer Einführung schrittweise zu erhöhen?

18

Ist geplant, schweren LKW langfristig die vollen Wegekosten über die Straßenbenutzungsgebühr anzulasten?

Wenn nein, warum nicht?

19

Bleibt die Bundesregierung bei ihrer in Drucksache 13/8748 geäußerten Ansicht, daß beim LKW - wie beim PKW - sowohl die Mineralölsteuer als auch die KFZ-Steuer der Erzielung von Staatseinnahmen dienen, ohne daß das Aufkommen generell einer Zweckbindung unterliegt (Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Norbert Lammert vom 6. Oktober 1997 zu Frage 86 in der o. g. Drucksache)?

Bonn, den 30. Januar 1998

Gila Altmann (Aurich) Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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