Koordination der Menschenrechtsaktivitäten der EU und gemeinsame Initiativen auf der anstehenden 54. Sitzung der Menschenrechtskommission (MRK) der Vereinten Nationen in Genf
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Gerd Poppe, Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Schon seit einer Reihe von Jahren stimmen sich die Mitgliedstaaten der EU im Rahmen ihrer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) auch in bezug auf die Menschenrechtspolitik im politischen Dialog mit Drittstaaten oder Staatengruppen sowie im gemeinsamen Auftreten in internationalen Gremien (wie der MRK) untereinander ab. Durch den Vertrag über die EU, der seit 1. November 1993 in Kraft ist, wurde die Menschenrechtspolitik der EU darüber hinaus auf eine formale Grundlage gestellt, die die EU-Länder verpflichtet, ihre jeweiligen Menschenrechtsaktivitäten zu koordinieren.
Wie die Bundesregierung in einem ihrer letzten Menschenrechtsberichte selbst betont, haben sich die GASP-Arbeitsgruppe Menschenrechte und die regionalen Arbeitsgruppen seitdem als gut funktionierende Abstimmungs- und Meinungsbildungs-Mechanismen bewährt, wo u. a. auch die gemeinsamen Initiativen für die alljährlichen Sitzungen der MRK in Genf abgesprochen werden.
Das Gewicht solcher EU-initiierter bzw. EU-unterstützter Initiativen, die häufig die Verurteilung der Menschenrechtssituation in bestimmten Ländern (wie China, Iran oder Nigeria) zum Ziel hatten, konnte - in Zusammenarbeit mit weiteren Staaten oder Staatengruppen - in vielen Fällen erheblich gesteigert werden; einige der Initiativen konnten auf den Jahressitzungen der MRK auch erfolgreich durchgesetzt werden.
Gerade auch wegen des wiederholten Erfolges von EU-Initiativen im Menschenrechtsbereich wurde das Auseinanderbrechen bzw. Nichtzustandekommen einer gemeinsamen EU-Position zur aktuellen Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China im Kontext der MRK-Sitzung im vergangenen Jahr in großen Teilen Europas als außerordentlich schwerwiegende Niederlage einer gemeinsamen europäischen Menschenrechtskultur empfunden, insbesondere da durch die Verweigerungstaktik einer Minderheit (u. a. Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland) allein schon die Aufsetzung Chinas auf die Tagesordnung der MRK vollends aussichtslos wurde.
Die Sorge ist seitdem gewachsen, daß egoistische Einzelinteressen einiger Weniger im schwierigen Bemühen um gemeinsame europäische Menschenrechtspositionen immer häufiger die Überhand gewinnen könnten und prinzipientreuere, aber weniger gewichtige Partner immer offener den oftmals massiven Pressionen notorischer Menschenrechtsverletzer ausgeliefert würden (wie im vergangenen Jahr das Königreich Dänemark).
Wir fragen die Bundesregierung:
Die vordergründige Attraktivität des chinesischen Marktes scheint auch in diesem Jahr ungebrochen (trotz exzessiver Anwendung der Todesstrafe und trotz der fortschreitenden Zerstörung der wenigen verbliebenen autochthonen Minderheiten-Kulturen in Tibet, in Ost-Turkestan und in der Mongolei) und die Menschenrechtspolitik der Bundesregierung und einiger anderer europäischer Regierungen richtet sich offensichtlich danach.
Längst jedoch beschränkt sich die Skepsis einer menschenrechtsbewußten europäischen Öffentlichkeit nicht mehr nur auf auch zukünftig wiederholtes Einknicken wichtiger EU-Partner gegenüber China. Zu befürchten steht, daß sich nach diesem ersten, öffentlichen Bruch der früher demonstrativ vorgetragenen europäischen Einigkeit in Sachen Menschenrechte immer häufiger weitere, ebenso „gewichtige" Einzelinteressen Bahn brechen könnten, sei es aus verschiedenen Sonderinteressen oder einfach aus Überforderung und Desinteresse ganz Europas (wie z. B. im Falle Afghanistans).
In Afghanistan hat das aus vordergründigen Motiven vom Nachbarland Pakistan unterstützte extrem-islamistische Regime der Taliban über zwei Drittel des Landes unter seine Kontrolle gebracht. Es herrscht weitgehend Friedhofsruhe im Machtbereich der Taliban. Die Frauen in den städtischen Zentren sind weitgehend aller Rechte beraubt worden. Das nahezu vollständige Arbeits- und das Bildungsverbot für Frauen sind nur die herausragendsten Beispiele für die menschenverachtende Arroganz eines Regimes, das sich im Besitz unumstößlicher Wahrheit wähnt. Obwohl das Regime der Nordallianz (insbesondere im usbekisch dominierten Teil) weit von einer positiven Menschenrechtsbilanz entfernt ist, wirkt es im Vergleich zur totalitären Realität unter den Taliban fast schon weltoffen. Die kürzlich bekannt gewordenen extralegalen Massentötungen wehrloser Kriegsgefangener im von der usbekischen Djumbesh-Miliz beherrschten Gebiet machen jedoch deutlich, daß die Menschenrechte in allen Teilen Afghanistans bis hin zum schieren Existenzrecht rücksichtslos mißachtet werden:
Die algerische Regierung ist nicht in der Lage oder gewillt, dem Morden an der Zivilbevölkerung Einhalt zu gebieten. Die Bevölkerung ist den Anschlägen weiterhin schutzlos ausgesetzt. Gleichzeitig mehren sich die Stimmen, die eine Beteiligung von Teilen des algerischen Militärs an den Massakern nahelegen. Abgesehen davon beklagen internationale Menschenrechtsorganisationen gravierenden Menschenrechtsverletzungen algerischer Sicherheitskräfte wie Folter in Haftanstalten und das Verschwinden von über 2 000 inhaftierten Personen. Ebenso ist die Presse in Algerien starken Repressionen und Zensurmaßnahmen ausgesetzt.
Obwohl die türkische Regierung bereits im Juni den „VN-Sonderberichterstatter für Folter" und die „ VN-Arbeitsgruppe Verschwindenlassen" in die Türkei eingeladen hat, wurde der Einladung bis heute noch nicht Folge geleistet. Weiterhin prägen außergerichtliche Hinrichtungen, Folter, willkürliche Inhaftierungen und das Verschwindenlassen die bedrückende Menschenrechtslage in der Türkei. Schwerpunkt dieser gravierenden Menschenrechtsverletzungen sind die kurdischen Gebiete. Die türkische Regierung zeigt auch weiterhin keine Bereitschaft zu einer friedlichen Lösung der Kurdenfrage.
Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention nur unter regionalem Vorbehalt anerkannt. Außereuropäische Flüchtlinge genießen in der Türkei keinen Schutz und werden in ihre Herkunftsländer abgeschoben. Dies hat zur Folge, daß die Türkei nicht-europäische Flüchtlinge auch nach Anerkennung durch den UNHCR in das Herkunftsland abschiebt und damit gegen das Non-Refoulement-Gebot der GfK verstößt. Verschärft wird diese Lage noch durch die Aufforderung der EU an die Türkei, beispielsweise die Weiterflucht irakischer Flüchtlinge aus der Türkei in Staaten der EU zu unterbinden.
Obwohl für August 1998 Präsidentschaftswahlen in Nigeria anstehen, kann nicht davon gesprochen werden, daß Nigeria sich tatsächlich auf dem Weg zu Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Einhaltung der Menschenrechte befindet. Seit der Hinrichtung des Menschenrechtlers und Umweltschützers Ken Saro-Wiwa und seiner acht Mitstreiter ist in Nigeria keine Verbesserung der Situation zu verzeichnen. Weiterhin wird das Volk der Ogoni im Nigerdelta von Nigeria unterdrückt und verfolgt.
Menschenrechtsaktivisten werden weiterhin in Nigeria willkürlich festgenommen. Die Pressefreiheit ist eingeschränkt, und seit November 1997 sind zunehmende Repressalien gegen regierungskritische Journalisten zu verzeichnen.
Fragen24
Wird sich die Bundesregierung im Kontext der gemeinsamen EU-Vorbereitung auf die 54. Sitzung der MRK bemühen, daß die aktuelle Menschenrechtssituation in der Volksrepublik China als Teil einer gemeinsamen europäischen Initiative auf die Tagesordnung der MRK kommt?
Wird sich die Bundesregierung im Falle eines Zustandekommens einer gemeinsamen Initiative mit ihren europäischen Partnern für eine Verurteilung der Menschenrechtsverhältnisse in China einsetzen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer eigenen Initiative im vorab beschriebenen Sinne - eventuell gemeinsam mit einer begrenzten Zahl von Partnern - falls eine einheitliche, gemeinsame EU-Initiative zu China auch dieses Jahr nicht zustande kommt?
Wie wird sich die Bundesregierung - unabhängig von der völkerrechtlichen Situation gewaltsam von China eingegliederter Regionen, wie vor allem Tibet - im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit China während der kommenden Sitzung der MRK für eine Verbesserung der Überlebenschancen der verbliebenen Minderheitenkulturen verwenden?
Welchen Themenkatalog umfaßt - über die MRK hinaus - der von der Bundesregierung als notwendig betonte Menschenrechtsdialog mit der Volksrepublik auf bilateraler Ebene?
Wird sich die Bundesregierung im Kontext der gemeinsamen EU-Vorbereitung auf die 54. Sitzung der MRK bemühen, daß die aktuelle Menschenrechtssituation in Afghanistan als Teil einer gemeinsamen europäischen Initiative auf die Tagesordnung der MRK kommt?
Wird sich die Bundesregierung aufgrund der traditionell intensiven und guten Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan, ggf. auch unabhängig von ihren europäischen Partnern, für eine Behandlung der Menschenrechtssituation in Afghanistan in der diesjährigen Sitzung der MRK einsetzen?
Wie wird die Bundesregierung angesichts der offensichtlichen sehr schweren Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Initiative (aber ggf. auch unabhängig davon) bei der Behandlung Afghanistans in der MRK mit der Schwierigkeit umgehen, daß sie einerseits in ihrer Asylpolitik davon ausgeht, Afghanistan werde z. Z. von keiner Regierung beherrscht (Folge: keine Anerkennung afghanischer Flüchtlinge), während doch offensichtlich das große Teile Afghanistans beherrschende Regime der Taliban wie auch die Warlords im Norden unumschränkte Macht ausüben, bis hin zur absoluten Festlegung aller Details des öffentlichen und privaten Lebens?
In welcher Weise versucht die Bundesregierung, im Rahmen der MRK, aber auch bilateral darüber hinaus, auf die Politik der Länder Einfluß zu nehmen, die für die Vorgänge in Afghanistan und die damit verbundene ständige Verschlechterung der Menschenrechtssituation herausragende Verantwortung tragen, insbesondere Pakistan, Saudi-Arabien, die Arabischen Emirate, aber auch Iran, Rußland, Usbekistan - nicht zuletzt auch die USA?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um den internationalen Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen in den Gebieten zu erhöhen, die internationaler Einflußnahme mehr und mehr entgleiten - wie Afghanistan, Somalia oder das Gebiet der großen Seen?
Wird sich die Bundesregierung nach den Verhandlungen der EU-Delegation in Algerien im Kontext der gemeinsamen EU -Vorbereitung auf die 54. Sitzung der MRK bemühen, daß die aktuelle Menschenrechtssituation in Algerien als Teil einer gemeinsamen europäischen Initiative auf die Tagesordnung der MRK kommt?
Wird sich die Bundesregierung im Falle eines Zustandekommens einer gemeinsamen Initiative mit ihren europäischen Partnern für eine Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen in Algerien einsetzen?
Wird sich die Bundesregierung für die Einsetzung eines VN Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte sowie zur Presse- und Meinungsfreiheit in Algerien einsetzen?
Wird sich die Bundesregierung für die Einsetzung einer VN Kommission zur Untersuchung der Massaker in Algerien einsetzen?
Wird sich die Bundesregierung darum bemühen, daß die VN möglichst bald den Einladungen der Türkei folgt und den VN Sonderberichterstatter für Fragen der Folter sowie die VN-Arbeitsgruppe für Fragen des gewaltsam verursachten oder unfreiwilligen Verschwinden in die Türkei entsendet?
Wird sich die Bundesregierung im Kontext der gemeinsamen EU-Vorbereitung auf die 54. Sitzung der MRK bemühen, daß die aktuelle Menschenrechtssituation in der Türkei als Teil einer gemeinsamen europäischen Initiative auf die Tagesordnung der MRK kommt?
Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß in das gemeinsame EU-Statement Menschenrechtsverletzungen wie willkürliche Polizeihaft, Folter und Verschwindenlassen Eingang finden?
Wird sich die Bundesregierung aufgrund der traditionell intensiven und guten Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei, ggf. auch unabhängig von ihren europäischen Partnern, für eine Behandlung der Menschenrechtssituation in der Türkei in der diesjährigen Sitzung der MRK einsetzen?
In welcher Weise versucht die Bundesregierung, im Rahmen der MRK aber auch darüber hinaus auf Ebene der EU und OSZE, Schritte für eine friedliche Lösung der Kurdenfrage einzuleiten?
Wird die Bundesregierung darauf dringen, daß die Situation nicht-europäischer Flüchtlinge in der Türkei (wie iranische Flüchtlinge oder kurdische Flüchtlinge aus dem Irak) und die Nicht-Einhaltung des Non-Refoulement-Gebots durch die Türkei in dem EU-Statement enthalten sein wird?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung im Rahmen der MRK oder auf bi- bzw. multilateraler Ebene zum Schutz außereuropäischer Flüchtlinge in der Türkei ergreifen?
Wird sich die Bundesregierung im Kontext der gemeinsamen EU-Vorbereitungen auf die 54. Sitzung der MRK bemühen, daß die aktuelle Menschenrechtssituation in Nigeria als Teil einer gemeinsamen europäischen Initiative auf die Tagesordnung der MRK kommt?
Wird sich die Bundesregierung bemühen, daß die massiven Menschenrechtsverletzungen gegen das Volk der Ogoni auf der 54. Sitzung der MRK in Genf auf die Tagesordnung kommen wird?
Wird sich die Bundesregierung für die Einsetzung eines VN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte sowie der Presse- und Meinungsfreiheit in Nigeria einsetzen?