Stand der Genehmigungen für das Zwischenlager Nord (ZLN) in Greifswald/Lubmin
der Abgeordneten Ursula Schönberger und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bau des Zwischenlagers Nord (ZLN) in Greifswald/Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern wurde im Herbst 1997 beendet.
Für die Hallen 1 bis 7 wurde für die Lagerung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beim Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern gestellt.
Für die Halle 8 des ZLN wurde für die Lagerung von Kernbrennstoffen in Castor-Behältern ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 6 Atomgesetz beim Bundesamt für Strahlenschutz gestellt.
Für die Halle 7 wurde im Februar 1995 von den Energiewerken Nord GmbH ein Antrag auf Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen in der Form der Lagerung radioaktiver Abfälle und Reststoffe gemäß § 3 StrlSchV gestellt. Am 4. März 1996 erteilte das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigung zur Lagerung radioaktiver Abfälle und Reststoffe in der Halle 7 des ZLN. Die Genehmigung ist befristet bis zum 31. Dezember 1997.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Ist die Genehmigung nach § 3 StrlSchV für die Hallen 1 bis 7 im ZLN Greifswald/Lubmin (Lagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle) inzwischen erteilt worden? Wenn ja, wann wurde sie erteilt? Wenn nein, wann wird sie voraussichtlich erteilt werden?
Wann wird mit der Erteilung der Genehmigung nach § 6 Atomgesetz für die Halle 8 im ZLN Greifswald/Lubmin durch das Bundesamt für Strahlenschutz gerechnet?
Welche Genehmigung liegt bezüglich des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen für die Halle 7 ab 1. Januar 1998 vor, da die Genehmigung nach § 3 StrlSchV bis 31. Dezember 1997 befristet war? Erfolgte eine Verlängerung dieser befristeten Genehmigung? Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt?