Internationale Kritik an Maßnahmen gegen Geldwäsche in Deutschland
des Abgeordneten Manfred Such und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die bei der OECD eingerichtete Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) hat in einem Anfang Februar 1998 in Paris vorgelegten Bericht deutliche Kritik an Maßnahmen gegen Geldwäsche in Deutschland geübt. Grundlage des Berichts ist eine durch FATF-Prüfer im Herbst 1997 bei verschiedenen Einrichtungen in Deutschland durchgeführte Prüfung.
Die aus 26 Ländern - darunter Deutschland - und zwei internationalen Organisationen bestehende FATF gilt auf internationaler Ebene als das wichtigste politische Gremium für die Schaffung eines internationalen Rechtsstandards gegen Geldwäsche.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Kritik übt der Bericht bez. des Inhalts und der Reichweite des a) Geldwäschestraftatbestands (§ 261 StGB), b) der Verfalls-, Einziehungs- und Sicherstellungsvorschriften (§§ 73 ff. StGB; § 111b StPO)?
Wird das Volumen der sichergestellten und eingezogenen Profite aus Geldwäschehandlungen im Bericht im Vergleich zu anderen FATF-Staaten als ausreichend angesehen?
Wie bewertet der Bericht die Zusammenarbeit der bei der Bekämpfung der Geldwäsche beteiligten Strafverfolgungsbehörden (Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter, Staatsanwaltschaften, Zollkriminalamt)?
Wie werden im Bericht der FATF a) die Zahl und Qualität der bei diesen Behörden gemäß § 11 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu erstattenden Verdachtsanzeigen der — Banken und — sonstigen Institute sowie b) die Auswertung dieser Anzeigen durch die Ermittlungsbehörden bewertet?
Teilt der FATF-Bericht die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im „Antrag zu Maßnahmen zur verbesserten Bekämpfung der Geldwäsche sowie zur Einziehung kriminell erlangter Profite" vom 25. September 1997 (Drucksache 13/8590) erhobene Forderung nach Einrichtung einer zentralen Clearing-Stelle zur Vorabklärung von Verdachtsmeldungen?
Wie bewertet die FATF die im Finanzsektor getroffenen Aufsichtsmaßnahmen und sonstigen Maßnahmen gegen Geldwäsche, darunter die einzelnen Vorschriften des Geldwäschegesetzes?
Teilt der FATF-Bericht die von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im o.a. Antrag (Drucksache 13/8590) erhobenen Forderungen nach effektiveren präventiven Maßnahmen im Finanzsektor, darunter a) die Forderung nach einer Identifizierungspflicht für Kredit- und Finanzinstitute im Geldwäschegesetz bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit einzelnen Kunden, b) die Forderung nach einer verbesserten Unterrichtung der Institute über die Einstellung und sonstige Verfahrensausgänge von Verfahren, die aufgrund einer Anzeige gemäß § 11 GwG eingeleitet worden sind, c) die Forderung, ungewöhnliche und verdächtig erscheinende Finanztransaktionen vor Erstattung einer Anzeige gemäß § 11 GwG zunächst im Institut aktiv aufzuklären?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der FATF an den in Deutschland getroffenen Maßnahmen gegen Geldwäsche? Droht aus der Sicht der Bundesregierung durch diese Kritik ein Imageverlust für den Finanzplatz Deutschland?
Wird die Bundesregierung aufgrund des Prüfungsergebnisses auf eine Ergänzung bzw. Überarbeitung der Gesetzesinitiativen zur Verbesserung der Geldwäschebekämpfung (Gesetzentwurf der Bundesregierung: Drucksachen 13/6620, 13/9644, 13/9661) bzw. zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P.: Drucksachen 13/8651, 13/9644) hinwirken? Sieht die Bundesregierung darüber hinaus gesetzlichen und tatsächlichen Handlungsbedarf?