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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Reintegrationsförderung für Fachkräfte, die aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren (G-SIG: 13013118)

Förderung durch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Übertragung der Aufgaben an das Centrum für Internationale Migration (CIM), Ausweitung des Arbeitsplatzausstattungsprogramms (APA), Existenzgründungsprogramm, Auswirkungen der Mittelsperre

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

26.03.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1010005.03.98

Reintegrationsförderung für Fachkräfte, die aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren

der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Reintegrationsförderung für Fachkräfte, die aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Zuschüsse an zurückkehrende Fach- und Führungskräfte (Einarbeitungszuschuß - EF - und Gehaltszuschuß-Programm - RF)

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt (ZAV) zwischen 1992 und 1997 6 015 Personen mit einjährigen Einarbeitungszuschüssen und 817 Personen mit zweijährigen Zuschüssen nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in ihren Heimatländern gefördert worden sind?

2. Stimmt die Bundesregierung zu, daß diese knapp 7000 entwicklungsrelevanten Arbeitsvermittlungen anschaulich beweisen, daß es ein interessantes ausländisches Fachkräftepotential in Deutschland gibt, das zu fördern sich lohnt und das ein ausgezeichnetes Potential darstellt, „Botschafter" der Bundesrepublik Deutschland und „Brückenkopf" zwischen den Kulturen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu sein?

3. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung erst nach knapp 7 000 erfolgreichen Vermittlungen festgestellt, daß die bisherige Institution, nämlich die ZAV, weniger geeignet ist und statt dessen das Centrum für Internationale Migration (CIM) das RF-Programm nun zukünftig entwicklungspolitisch qualifiziert durchführen soll?

4. Welche Kosten entstehen dadurch dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Einzelplan 23 zusätzlich, und aus welchem Haushalt wurden die Kosten vor der Einschaltung von CIM getragen?

B. Arbeitsplatzausstattungsprogramm (APA)

5. Wie gedenkt die Bundesregierung das 1994 neu geschaffene und bewährte Instrument der Arbeitsplatzausstattung für rückkehrende Fachkräfte mit bisher 370 Förderfällen auszuweiten, um Rückkehrer z. B. im Gesundheitsbereich oder im Bildungsbereich besser in die Lage zu versetzen, ihr Wissen in ihrer Heimat umzusetzen, und hält die Bundesregierung mindestens eine Verdoppelung der jährlichen Förderzahl nicht für dringend geboten?

C. Existenzgründungsprogramm

6. Ist die Bundesregierung bereit, den Verwaltungsaufwand zur Beantragung und Prüfung für Existenzgründungszuschüsse angesichts der maximalen Zuschußhöhe von 18 000 DM (zweimal 9 000 DM) zu reduzieren, wie es in zurückliegenden Evaluierungen empfohlen wurde?

7. Was wird die Bundesregierung tun, um zu überprüfen, ob - in Ausweitung des bisherigen bilateralen Programms der nationalen Darlehensfonds - ein überregionaler Darlehensfonds eingerichtet wird, um den Zugang von Rückkehrern zu Krediten in jenen Ländern zu erleichtern, in denen der Kreditmarkt nicht vorhanden ist bzw. für Rückkehrer nicht zugänglich ist?

8. Wie gedenkt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Beratungsleistung und tatsächlicher Kreditleistung im Rahmen der Kreditsonderfonds zugunsten der Kreditleistung zu verändern, bzw. welche Gründe rechtfertigen die Tatsache, daß z. B. - wie in Palästina - jeder Kreditmark eine Beratungsmark gegenübersteht?

D. Mittelsperre

9. Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eine Sperre im Einzelplan 23 (Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bei den Titeln 68141 (Förderung der Wirtschaft in Entwicklungsländern durch Zuschüsse an rückkehrende Fach- und Führungskräfte - Sperre von 5 Mio. DM vom Gesamtansatz 8 Mio. DM) und 686 41 (Förderung der beruflichen Eingliederung von rückkehrenden Angehörigen der Entwicklungsländer durch Maßnahmen im Ausland - Sperre von 7 Mio. DM vom Gesamtansatz 12 Mio. DM) veranlaßt wurde?

10. Wie gedenkt die Bundesregierung dem Problem Abhilfe zu verschaffen, daß seit dem 1. Januar 1998 keine Vermittlung seitens der ZAV mehr möglich ist und auch keine Existenzgründungszuschüsse seitens der Deutschen Ausgleichsbank (DTA) möglich sind, da die zugewiesenen Barmittel für die bereits eingegangenen Verpflichtungen aus 1997 benötigt werden und selbst hierfür ab März 1998 nicht mehr ausreichen werden?

11. Wie reagiert die Bundesregierung auf den Sperrvermerk des Haushaltsausschusses „Sperre bis zur Vorlage eines Berichtes, inwieweit aus dem BMZ-Haushalt geförderte Länder bereit sind, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen" , der unter ausländerpolitischen Gesichtspunkten kontraproduktiv ist, da genau die Personen betroffen sind, die aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückkehren möchten, um dort entwicklungsrelevante Aufgaben zu übernehmen?

12. Wie erklärt die Bundesregierung der Öffentlichkeit, daß Menschen gegen ihren Willen in ihre Heimat abgeschoben werden, aber Menschen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren möchten, darin nicht durch die vorgesehenen entwicklungspolitischen Instrumentarien von ihr unterstützt werden und deshalb viele Menschen, die zurückkehren wollen, aus finanziellen Gründen nicht zurückkehren können?

13. Wie viele Anträge von rückkehrwilligen Fach- und Führungskräften mußten wegen dieser Sperre von der ZAV und von der DTA zurückgewiesen bzw. konnten nicht gefördert werden, und um welche Nationalitäten handelt es sich dabei?

14. Wann wird der in dem Sperrvermerk von der Bundesregierung geforderte Bericht vorliegen, und warum verzögert sich seine Vorlage seit Dezember 1997?

15. Wie reagiert die Bundesregierung darauf, daß der oben genannte Sperrvermerk ausgerechnet bei den Titeln 68141 und 686 41 verhängt wurde?

16. Von welchen Ländern erwartet die Bundesregierung, daß sie abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, und welches sind die Gründe der entsprechenden Regierungen, die abgelehnten Asylbewerber, die aus ihrem Land stammen, nicht aufzunehmen?

17. Wie groß ist die Zahl der abgelehnten Asylbewerber (je Land), die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden?

18. Hält es die Bundesregierung für möglich, daß die ZAV und die DTA mangels Barmitteln gegenüber Zuwendungsempfängern, die bereits in ihre Heimat zurückgekehrt sind und sich in der laufenden Förderung befinden, in absehbarer Zeit zahlungsunfähig sein werden, und wenn ja, wann wird dies voraussichtlich der Fall sein?

E. Einsatz lokaler Fachkräfte

19. Gibt es einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung des sektorübergreifenden Konzeptes des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Einsatz lokaler Fachkräfte in der Entwicklungszusammenarbeit" vom November 1995, und wann wird er dem Deutschen Bundestag vorliegen?

Fragen19

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß durch die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung in Frankfurt (ZAV) zwischen 1992 und 1997 6 015 Personen mit einjährigen Einarbeitungszuschüssen und 817 Personen mit zweijährigen Zuschüssen nach ihrer Rückkehr aus Deutschland in ihren Heimatländern gefördert worden sind?

2

Stimmt die Bundesregierung zu, daß diese knapp 7000 entwicklungsrelevanten Arbeitsvermittlungen anschaulich beweisen, daß es ein interessantes ausländisches Fachkräftepotential in Deutschland gibt, das zu fördern sich lohnt und das ein ausgezeichnetes Potential darstellt, „Botschafter" der Bundesrepublik Deutschland und „Brückenkopf" zwischen den Kulturen in Afrika, Asien und Lateinamerika zu sein?

3

Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung erst nach knapp 7 000 erfolgreichen Vermittlungen festgestellt, daß die bisherige Institution, nämlich die ZAV, weniger geeignet ist und statt dessen das Centrum für Internationale Migration (CIM) das RF-Programm nun zukünftig entwicklungspolitisch qualifiziert durchführen soll?

4

Welche Kosten entstehen dadurch dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Einzelplan 23 zusätzlich, und aus welchem Haushalt wurden die Kosten vor der Einschaltung von CIM getragen?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung das 1994 neu geschaffene und bewährte Instrument der Arbeitsplatzausstattung für rückkehrende Fachkräfte mit bisher 370 Förderfällen auszuweiten, um Rückkehrer z. B. im Gesundheitsbereich oder im Bildungsbereich besser in die Lage zu versetzen, ihr Wissen in ihrer Heimat umzusetzen, und hält die Bundesregierung mindestens eine Verdoppelung der jährlichen Förderzahl nicht für dringend geboten?

6

Ist die Bundesregierung bereit, den Verwaltungsaufwand zur Beantragung und Prüfung für Existenzgründungszuschüsse angesichts der maximalen Zuschußhöhe von 18 000 DM (zweimal 9 000 DM) zu reduzieren, wie es in zurückliegenden Evaluierungen empfohlen wurde?

7

Was wird die Bundesregierung tun, um zu überprüfen, ob - in Ausweitung des bisherigen bilateralen Programms der nationalen Darlehensfonds - ein überregionaler Darlehensfonds eingerichtet wird, um den Zugang von Rückkehrern zu Krediten in jenen Ländern zu erleichtern, in denen der Kreditmarkt nicht vorhanden ist bzw. für Rückkehrer nicht zugänglich ist?

8

Wie gedenkt die Bundesregierung das Verhältnis zwischen Beratungsleistung und tatsächlicher Kreditleistung im Rahmen der Kreditsonderfonds zugunsten der Kreditleistung zu verändern, bzw. welche Gründe rechtfertigen die Tatsache, daß z. B. - wie in Palästina - jeder Kreditmark eine Beratungsmark gegenübersteht?

9

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages eine Sperre im Einzelplan 23 (Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bei den Titeln 68141 (Förderung der Wirtschaft in Entwicklungsländern durch Zuschüsse an rückkehrende Fach- und Führungskräfte - Sperre von 5 Mio. DM vom Gesamtansatz 8 Mio. DM) und 686 41 (Förderung der beruflichen Eingliederung von rückkehrenden Angehörigen der Entwicklungsländer durch Maßnahmen im Ausland - Sperre von 7 Mio. DM vom Gesamtansatz 12 Mio. DM) veranlaßt wurde?

10

Wie gedenkt die Bundesregierung dem Problem Abhilfe zu verschaffen, daß seit dem 1. Januar 1998 keine Vermittlung seitens der ZAV mehr möglich ist und auch keine Existenzgründungszuschüsse seitens der Deutschen Ausgleichsbank (DTA) möglich sind, da die zugewiesenen Barmittel für die bereits eingegangenen Verpflichtungen aus 1997 benötigt werden und selbst hierfür ab März 1998 nicht mehr ausreichen werden?

11

Wie reagiert die Bundesregierung auf den Sperrvermerk des Haushaltsausschusses „Sperre bis zur Vorlage eines Berichtes, inwieweit aus dem BMZ-Haushalt geförderte Länder bereit sind, abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen" , der unter ausländerpolitischen Gesichtspunkten kontraproduktiv ist, da genau die Personen betroffen sind, die aus Deutschland in ihre Heimatländer zurückkehren möchten, um dort entwicklungsrelevante Aufgaben zu übernehmen?

12

Wie erklärt die Bundesregierung der Öffentlichkeit, daß Menschen gegen ihren Willen in ihre Heimat abgeschoben werden, aber Menschen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren möchten, darin nicht durch die vorgesehenen entwicklungspolitischen Instrumentarien von ihr unterstützt werden und deshalb viele Menschen, die zurückkehren wollen, aus finanziellen Gründen nicht zurückkehren können?

13

Wie viele Anträge von rückkehrwilligen Fach- und Führungskräften mußten wegen dieser Sperre von der ZAV und von der DTA zurückgewiesen bzw. konnten nicht gefördert werden, und um welche Nationalitäten handelt es sich dabei?

14

Wann wird der in dem Sperrvermerk von der Bundesregierung geforderte Bericht vorliegen, und warum verzögert sich seine Vorlage seit Dezember 1997?

15

Wie reagiert die Bundesregierung darauf, daß der oben genannte Sperrvermerk ausgerechnet bei den Titeln 68141 und 686 41 verhängt wurde?

16

Von welchen Ländern erwartet die Bundesregierung, daß sie abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, und welches sind die Gründe der entsprechenden Regierungen, die abgelehnten Asylbewerber, die aus ihrem Land stammen, nicht aufzunehmen?

17

Wie groß ist die Zahl der abgelehnten Asylbewerber (je Land), die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden?

18

Hält es die Bundesregierung für möglich, daß die ZAV und die DTA mangels Barmitteln gegenüber Zuwendungsempfängern, die bereits in ihre Heimat zurückgekehrt sind und sich in der laufenden Förderung befinden, in absehbarer Zeit zahlungsunfähig sein werden, und wenn ja, wann wird dies voraussichtlich der Fall sein?

19

Gibt es einen ersten Zwischenbericht zur Umsetzung des sektorübergreifenden Konzeptes des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Einsatz lokaler Fachkräfte in der Entwicklungszusammenarbeit" vom November 1995, und wann wird er dem Deutschen Bundestag vorliegen?

Bonn, den 2. März 1998

Dr. Uschi Eid Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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