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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Doppel- und Mehrfachversuche in der biomedizinischen Grundlagenforschung (G-SIG: 13013268)

Kontrolle von Doppel- und Mehrfachversuchen an Tieren, Forschungsförderung, Publizierung und Statistik der Forschungsergebnisse

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Datum

09.06.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1076220. 05. 98

Doppel- und Mehrfachversuche in der biomedizinischen Grundlagenforschung

der Abgeordneten Ulrike Höfken, Steffi Lemke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Tierschutzgesetz schreibt vor, daß Tierversuche nach § 7 Abs. 2 nur dann durchgeführt und genehmigt werden dürfen, wenn sie unerläßlich sind. Diese Unerläßlichkeit verbietet die Genehmigung von Doppel- und Mehrfachversuchen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Durch welche Kontrollorgane oder Prüfverfahren wird gewährleistet, daß Doppel- oder Mehrfachversuche (national und international) nicht genehmigt werden?

2

Werden auch erfolglos verlaufene Tierversuchsvorhaben bei dieser Prüfung berücksichtigt?

3

Wenn ja, wo und wie werden diese erfaßt (national und international)?

4

Besteht eine Melde- und Auskunftspflicht über Ergebnisse aus allen abgeschlossenen Versuchsvorhaben?

Wenn ja, wer führt die hier aufzubauende Datensammlung, und haben alle Genehmigungsbehörden auf sie Zugriff?

Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Meldepflicht einzuführen, oder wie sonst will sie sicherstellen, daß (z. B. wegen Erfolglosigkeit) nicht publizierte Forschungsergebnisse bei der Unerläßlichkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben?

5

Gibt es einen bundesweiten Austausch zwischen den Landesbehörden über Versuchsanträge, die sich im Genehmigungsverfahren befinden?

6

Hat die Bundesregierung sichergestellt, daß Forschungsförderungsgelder maximal einmal pro Versuchszweck gezahlt werden?

Wenn ja, wie?

Oder verläßt sie sich hierbei allein auf die Angaben des Antragstellers?

7

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wieviel Prozent a) der genehmigten Tierversuche und b) der unmittelbar oder mittelbar öffentlich geförderten Tierversuche zu einer wissenschaftlichen Publizierung der Forschungsergebnisse führen?

Wenn ja, wie hoch ist der Prozentsatz (bitte getrennt zu a) und b) angeben)?

Wenn nein, müßte nicht eine entsprechende Statistik dringend aufgebaut werden?

Bonn, den 20. Mai 1998

Ulrike Höfken Steffi Lemke Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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