Forderung des Bundesministers des Auswärtigen nach Aussetzung der Entwicklungshilfe an Partnerländer, die die Rücknahme abgewiesener Asylbewerber verweigern
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Frage der Koppelung von Entwicklungshilfeleistung an die Bereitschaft, abgeschobene Staatsangehörige der Empfängerländer aufzunehmen, offenbar tiefgreifende Meinungsunterschiede zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, einerseits und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, andererseits bestehen?
2. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Abklärung der Fragen gekommen,
- mit welchen aus dem BMZ-Haushalt geförderten Ländern Probleme bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger bestehen und
- welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Länder zu einer Abkehr von ihrer restriktiven Rückübernahmepraxis zu bewegen (vgl. Antwort auf Frage 14 der Kleinen Anfrage zur „Reintegrationsförderung für Fachkräfte, die aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren", Antwort: Drucksache 13/10231)?
3. Ist die erneut erhobene Forderung des Bundesministers des Auswärtigen nach Kürzung oder Streichung von Entwicklungshilfegeldern bei mangelnder Kooperation der Partnerländer bei Rückübernahme abgelehnter Asylbewerber das Ergebnis der in der Antwort auf Frage 14 in Drucksache 13/10231 angedeuteten Klärung „innerhalb der Bundesregierung"?
4. Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen, daß in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 13/10231, Antwort auf Frage 17) die Zahl derjenigen abgelehnten Asylbewerber, die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden, nicht genannt wird?
5. Wie verhält es sich mit der Antwort der Bundesregierung, daß Zahlenangaben „naturgemäß" nicht möglich sind, und der Tatsache, daß laut Frankfurter Rundschau vom 13. Mai 1998 im Ausländerzentralregister etwa 266 000 ausreisepflichtige Personen gespeichert sind; von diesen zwischen 9 000 und 13 000 Personen keine Papiere mehr haben und somit ihre Nationalität nicht festgestellt werden kann?
6. Wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen ausreisepflichtigen Asylbewerber, die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden?
7. Kann die Bundesregierung das Ausländerzentralregister zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen heranziehen, oder bestehen insoweit rechtliche Hindernisse?
8. Ist dem Bundesminister des Auswärtigen bekannt, daß im Haushaltsausschuß am 25. März 1998 ein Sperrvermerk im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgehoben wurde, der bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes genau deshalb eingefügt worden war, um „unkooperative" Partnerregierungen mit dem Entzug bzw. der Verringerung der Entwicklungshilfe unter Druck zu setzen, und wie bewertet er diese Tatsache?
9. Wie erklärt der Bundesminister des Auswärtigen seine erneut erhobene Forderung vor dem Hintergrund der Tatsache, daß der im Einzelplan 23 in den Titeln 68141 und 686 41 vorgenommene Sperrvermerk am 25. März 1998 mit der Begründung aufgehoben wurde, daß das Auswärtige Amt Fortschritte in der Verständigung mit bislang unkooperativen Ländern gemacht habe und auf diplomatischem Weg eine Verbesserung der Kooperationsbereitschaft bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber bewirkt worden sei?
10. Aufgrund welcher Fakten, das heißt
- Zahlen betroffener Fälle von Menschen, die abgeschoben werden sollen und von ihren Regierungen nicht zurückgenommen werden, und
- konkreter Weigerungen von konkreten Regierungen,
hat der Bundesminister des Auswärtigen seine Forderung, die er bereits im Sommer 1997 geäußert hatte, erneut erhoben?
11. Hat sich seit der Aufhebung der Sperrvermerke (s. Frage 8) Grundlegendes im Verhalten der Partnerländer im Hinblick auf die Rücknahme der aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen Personen geändert, wodurch es dem Bundesminister des Auswärtigen geboten erschien, sich in dieser Frage erneut zu äußern?
12. Hält es die Bundesregierung angesichts globaler entwicklungspolitischer Herausforderungen wie Vernichtung der Wälder, Ausbreitung der Wüsten, 840 Millionen Menschen, die Hunger leiden, 1,3 Milliarden Menschen, die unterhalb der absoluten Armutsgrenze leben, und angesichts der notwendigen entwicklungspolitischen Maßnahmen zur Förderung von Demokratisierungsprozessen in Ländern nach Abschütteln von Diktaturen, zur Förderung von Menschenrechtsbewegungen, zur Krisenprävention um gewalttätige Konflikte zu verhindern, zur Erhaltung der Lebensgrundlagen in bedrohten Regionen und zur Förderung ökologisch und sozial verträglicher Wirtschaftsstrukturen für angemessen, den Entwicklungshilfeetat von 7,65 Mrd. DM, der gerade zweimal so hoch ist wie der Jahresetat der Stadt Stuttgart, als Instrument zu nutzen, um „ un -kooperative " Partnerländer zum Einlenken zu bringen?
Fragen12
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in der Frage der Koppelung von Entwicklungshilfeleistung an die Bereitschaft, abgeschobene Staatsangehörige der Empfängerländer aufzunehmen, offenbar tiefgreifende Meinungsunterschiede zwischen dem Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, einerseits und dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Carl-Dieter Spranger, andererseits bestehen?
Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Klärung der Fragen gekommen,
mit welchen aus dem BMZ-Haushalt geförderten Ländern Probleme bei der Rückübernahme eigener Staatsangehöriger bestehen und
welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese Länder zu einer Abkehr von ihrer restriktiven Rückübernhemepraxis zu bewegen (vgl. Antwort auf Frage 14 der Kleinen Anfrage zur „Reintegrationsförderung für Fachkräfte, die aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren", Antwort: Drucksache 13/10231)?
Ist die erneut erhobene Forderung des Bundesministers des Auswärtigen nach Kürzung oder Streichung von Entwicklungshilfegeldern bei mangelnder Kooperation der Partnerländer bei Rückübernahme abgelehnter Asylbewerber das Ergebnis der in der Antwort auf Frage 14 in Drucksache 13/10231 angedeuteten Klärung „innerhalb der Bundesregierung"?
Wie begründet die Bundesregierung im einzelnen, daß in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage (Drucksache 13/10231, Antwort auf Frage 17) die Zahl derjenigen abgelehnten Asylbewerber, die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden, nicht genannt wird?
Wie verhält es sich mit der Antwort der Bundesregierung, daß Zahlenangaben „naturgemäß" nicht möglich sind, und der Tatsache, daß laut Frankfurter Rundschau vom 13. Mai 1998 im Ausländerzentralregister etwa 266 000 ausreisepflichtige Personen gespeichert sind; von diesen zwischen 9 000 und 13 000 Personen keine Papiere mehr haben und somit ihre Nationalität nicht festgestellt werden kann?
Wie hoch ist der Prozentsatz derjenigen ausreisepflichtigen Asylbewerber, die von ihren Heimatländern nicht aufgenommen werden?
Kann die Bundesregierung das Ausländerzentralregister zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen heranziehen, oder bestehen insoweit rechtliche Hindernisse?
Ist dem Bundesminister des Auswärtigen bekannt, daß im Haushaltsausschuß am 25. März 1998 ein Sperrvermerk im Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung aufgehoben wurde, der bei der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes genau deshalb eingefügt worden war, um „unkooperative" Partnerregierungen mit dem Entzug bzw. der Verringerung der Entwicklungshilfe unter Druck zu setzen, und wie bewertet er diese Tatsache?
Wie erklärt der Bundesminister des Auswärtigen seine erneut erhobene Forderung vor dem Hintergrund der Tatsache, daß der im Einzelplan 23 in den Titeln 68141 und 686 41 vorgenommene Sperrvermerk am 25. März 1998 mit der Begründung aufgehoben wurde, daß das Auswärtige Amt Fortschritte in der Verständigung mit bislang unkooperativen Ländern gemacht habe und auf diplomatischem Weg eine Verbesserung der Kooperationsbereitschaft bei der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber bewirkt worden sei?
Aufgrund welcher Fakten, das heißt
Zahlen betroffener Fälle von Menschen, die abgeschoben werden sollen und von ihren Regierungen nicht zurückgenommen werden, und
konkreter Weigerungen von konkreten Regierungen,
Hat sich seit der Aufhebung der Sperrvermerke (s. Frage 8) Grundlegendes im Verhalten der Partnerländer im Hinblick auf die Rücknahme der aus der Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen Personen geändert, wodurch es dem Bundesminister des Auswärtigen geboten erschien, sich in dieser Frage erneut zu äußern?
Hält es die Bundesregierung angesichts globaler entwicklungspolitischer Herausforderungen wie Vernichtung der Wälder, Ausbreitung der Wüsten, 840 Millionen Menschen, die Hunger leiden, 1,3 Milliarden Menschen, die unterhalb der absoluten Armutsgrenze leben, und angesichts der notwendigen entwicklungspolitischen Maßnahmen zur Förderung von Demokratisierungsprozessen in Ländern nach Abschütteln von Diktaturen, zur Förderung von Menschenrechtsbewegungen, zur Krisenprävention um gewalttätige Konflikte zu verhindern, zur Erhaltung der Lebensgrundlagen in bedrohten Regionen und zur Förderung ökologisch und sozial verträglicher Wirtschaftsstrukturen für angemessen, den Entwicklungshilfeetat von 7,65 Mrd. DM, der gerade zweimal so hoch ist wie der Jahresetat der Stadt Stuttgart, als Instrument zu nutzen, um „ un -kooperative " Partnerländer zum Einlenken zu bringen?