Sperrung oder Einstellung von Lohnersatzleistungen bei Arbeitslosen aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Dr. Heidi Knake-Werner, Petra Bläss und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Im April 1998 weist die Bundesanstalt für Arbeit gegenüber den Vorjahren eine für den Monat April außergewöhnlich hohe Anzahl von Abgängen aus der Arbeitslosigkeit aus. Sie begründet diese Abgänge aus der Arbeitslosigkeit vor allem mit angewachsenen Arbeitsvermittlungen, mit der Weiterführung von Strukturanpassungsmaßnahmen in den neuen Ländern und einer lebhaften Inlandsnachfrage der Industrie nach Arbeitskräften. Da sich die Zahl der Zugänge in die Arbeitslosigkeit gegenüber den Vormonaten nicht wesentlich verändert hat, scheint die Verminderung der registrierten Arbeitslosigkeit zunächst ein erfreulicher Erfolg zu sein. Nach verschiedenen Auskünften aus Arbeitslosenzentren ist uns bekanntgeworden, daß viele Arbeitslose sich auch aus anderen Gründen aus der Arbeitslosigkeit abgemeldet haben bzw. die Zahlungen der Arbeitsämter an sie aus unterschiedlichen Gründen eingestellt wurden. Vermutet wird, daß die Anzahl derjenigen Arbeitslosen erheblich ist, die in Unkenntnis der neuen gesetzlichen Regelungen aus dem Leistungsbezug von Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe herausgefallen sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, die bei einer Trainingsmaßnahme gemäß § 48 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III) wegen einer selbstverschuldeten Ablehnung oder dem Abbruch der Maßnahme eine Sperrzeit erhielten oder aus dem Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfebezug für immer herausfielen (Bitte Angaben nach Geschlecht, Unterteilung in Ablehnung und Abbruch der Trainingsmaßnahmen, Untergliederung in Sperrzeit und völliges Ausscheiden aus dem Leistungsbezug nach Leistungsart, Monate Januar bis April)?
Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, die bei einem Eingliederungsvertrag gemäß §§ 231 bis 233 SGB III wegen der Ablehnung oder des Abbruchs des Vertragsverhältnisses ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit erhielten oder aus dem Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfebezug herausfielen (Bitte Angaben nach Geschlecht, Unterteilung in Ablehnung und Abbruch des Vertrages, Untergliederung in Sperrzeit und völliges Ausscheiden aus dem Leistungsbezug nach Leistungsart, Monate Januar bis April)?
Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, bei denen die Arbeitslosenunterstützung gesperrt oder eingestellt wurde, weil sie Saisonarbeiten gemäß § 56 SGB III (Arbeitnehmerhilfe) nicht antraten oder zu früh abbrachen (Bitte Angaben nach Geschlecht, Unterteilung in Ablehnung und Abbruch der Saisonarbeit, Untergliederung in Sperrzeit und völliges Ausscheiden aus dem Leistungsbezug nach Leistungsart, Monate Januar bis April)?
Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, die eine Sperrzeit erhielten oder sich aus dem Leistungsbezug kurzfristig ohne Angabe einer Tätigkeit abmeldeten, weil sie wegen einer kurzfristig zugewiesenen Trainingsmaßnahme oder Arbeit ihre Kinder nicht unterbringen konnten (Bitte Angaben nach Geschlecht, Untergliederung in Sperrzeit und völliges Ausscheiden aus dem Leistungsbezug nach Leistungsart, Monate Januar bis April)?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe vor, die nicht pünktlich zur dreimonatigen Meldung beim Arbeitsamt (gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 SGB III) erschienen und bei denen deshalb die Zahlung von Lohnersatzleistungen eingestellt wurde (Bitte Angaben nach Geschlecht, Bundesländern, Untergliederungen nach Leistungsarten, Monate Januar bis April)?
Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen, die wegen der Überschreitung der 15-Stunden-Grenze keine Leistungen des Arbeitsamtes mehr erhielten a) wegen angegebener Arbeitszeit auf dem Antrag auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe, b) wegen Angaben über die Arbeitszeit auf der Bescheinigung zu Nebeneinkommen, c) wegen vermuteter ehrenamtlicher Tätigkeit (gemäß § 27 Abs. 3 Satz 4 SGB III) über die 15-Stunden-Grenze hinaus (Bitte Angaben nach Geschlecht, Bundesländern, Untergliederungen nach Anlässen [a, b, c] und Leistungsarten, Monate Januar bis April)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Sperrung oder völlige Einstellung von Lohnersatzleistungen des Arbeitsamtes bei Personen, die gemäß § 119 (Beschäftigungssuche) a) Absatz 1 Satz 1 SGB III nicht alle Möglichkeiten nutzten bzw. nutzen wollten, um ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden, b) Absatz 1 Satz 2 SGB III den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes nicht zur Verfügung standen, c) Absatz 2 SGB III nicht arbeitsbereit waren, d) Absatz 3 SGB III nicht arbeitsfähig waren, weil sie nicht 1. mindestens 15 Stunden auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt arbeiten wollten bzw. konnten, 2. an Maßnahmen der beruflichen Eingliederung teilnehmen wollten bzw. konnten, 3. Vorschlägen des Arbeitsamtes zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge leisten wollten bzw. konnten, e) Absatz 4 Satz 1 SGB III keine vom Arbeitsamt für zumutbar erklärte Beschäftigung in Verbindung mit § 121 Abs. 1 bis 5 SGB III aufnehmen wollten bzw. konnten, f) Absatz 4 Satz 2 wegen der Betreuung und Erziehung eines aufsichtsbedürftigen Kindes oder der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen keine versicherungspflichtige Tätigkeit mit bestimmter Dauer und Lage annehmen konnten, g) Absatz 3 Satz 3 nicht bereit waren eine versicherungspflichtige, mindestens fünfzehnstündige Teilzeitarbeit aufzunehmen, h) Absatz 3 Satz 4 nicht bereit waren, Heimarbeit auszuüben (Bitte Untergliederungen nach Geschlecht, Anlässen [§ 119 Abs. 1 Satz 1, 2, § 119 Abs. 2, 3 Satz 1 bis 4] und Einstellungsformen, Monate Januar bis April)?
Wie hoch ist die Anzahl der Arbeitslosen im Arbeitslosenhilfe-bezug, die in den Monaten Januar bis April 1998 neben der Arbeitslosenhilfe kein Erziehungsgeld beanspruchen konnten bzw. bei denen wegen des Bezuges von Erziehungsgeld die Arbeitslosenhilfe nicht weitergezahlt wird (Bitte Untergliederungen nach Geschlecht und Anlässen, Monate Januar bis April)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie lange es im Durchschnitt dauert, bis Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Arbeitslosenhilfe ihre Bescheide über die Einstellung der Lohnersatzleistungen, die Verhängung von Sperrzeiten bzw. die Streichung der verschiedenen Leistungsarten entsprechend der Anlässe der Fragen 1 bis 8 erhielten (Bitte Angaben nach Geschlecht, Bundesländern, Untergliederungen nach Anlässen und Leistungsarten, Monate Januar bis April)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, nach welcher Zeit sich Arbeitslose, deren Leistungen gesperrt oder eingestellt wurden, wieder beim Arbeitsamt wegen eines Wiederbewilligungsantrages meldeten (Bitte Angaben nach Geschlecht, Bundesländern, Untergliederungen nach Anlässen und Leistungsarten sowie Einstellungsformen der Leistungen, Monate Januar bis April)?