Neuordnung des deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens
der Abgeordneten Christa Nickels und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 20. und 21. September 1997 haben Delegationen des Bundesministeriums der Finanzen und des belgischen Finanzministeriums ein Gespräch zur Revision des deutsch-belgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) geführt. Ein Aspekt dieser Verhandlungen war u. a. die Grenzgängerbesteuerung.
Nachdem sich die beiden Finanzministerien grundsätzlich auf eine Tätigkeitsstaatsbesteuerung geeinigt hatten, ging es in den Verhandlungen vom September 1997 u. a. um die Höhe der Ausgleichszahlungen, die der Tätigkeitsstaat dem Wohnsitzstaat zu zahlen hat. Auf diese Gespräche haben die betroffenen Grenzgänger mit Spannung gewartet, da darin eine Lösung für einige steuerliche Probleme erwartet wurde. Jedoch hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt, da das Gespräch ohne Ergebnis beendet wurde.
Das hat zur Folge, daß die Steuerungerechtigkeiten an der deutsch-belgischen Grenze auf nicht absehbare Zeit weiter bestehen bleiben. Die Enttäuschung und Verärgerung der betroffenen Menschen in der Grenzregion ist entsprechend groß, da das Problem nun seit über zehn Jahren existiert und es zu keiner Einigung kommt.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen5
Kann die Bundesregierung einen neuen Verhandlungstermin benennen, bei dem die soeben beschriebene Problematik behandelt wird?
Wenn es keinen neuen Verhandlungstermin gibt, kann die Bundesregierung hierfür die Gründe benennen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele bundesdeutsche Bürgerinnen und Bürger derzeitig in Belgien als Grenzgänger steuerpflichtig sind und wie viele in Deutschland?
Welchen Vorschlag zur Lösung des Problems der komplizierten Grenzgängerbesteuerung hat das belgische Finanzministerium bisher vorgelegt?
Welchen Lösungsansatz verfolgt die Bundesregierung, und wie hat sie auf den Lösungsansatz des belgischen Finanzministeriums reagiert?