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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kerosinverrieselung durch Awacs-Flugzeuge (G-SIG: 13013305)

Gründe der kerosinverrieselung ("fuel dumping"), Anzahl der Vorfälle, Information der Öffentlichkeit

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

06.07.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1095710.06.98

Kerosinverrieselung durch Awacs-Flugzeuge

der Abgeordneten Christa Nickels, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bereits 1994 hatte die Bevölkerung des Kreises Heinsberg Befürchtungen geäußert, daß durch den Flugbetrieb des NATO- Stützpunktes in Geilenkirchen-Teveren und die dort stationierten Awacs-Maschinen, Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten sind. Diese Befürchtungen verbanden sich in erster Linie mit dem Ablassen von großen Mengen an Kerosin („fuel dumping") durch die Awacs-Maschinen. Die Awacs-Maschinen überfliegen regelmäßig das Kreisgebiet Heinsberg und queren während des Landeanfluges in niedriger Höhe das Stadtgebiet von Geilenkirchen. Parallel hierzu wurde 1994 im Kreisgebiet eine erhöhte Rate von Leukämieerkrankungen von Kindern bekannt. Eine Studie der US-Luftwaffe von 1988/89 über Triebwerke, wie sie auch in Awacs-Maschinen verwendet werden, stellte fest, daß diese mehr als dreimal so hohe Schadstoffmengen abgeben wie moderne Triebwerke. Aus diesem Grund wurden umfangreiche Schadstoff- und Luftmessungen vorgenommen. Darüber hinaus vereinbarten 1995 der Oberkreisdirektor des Kreises Heinsberg und die Kommandantur des NATO E-3A-Verbandes schriftlich, daß der Kreis Heinsberg in allen Fällen, in denen Kerosin oder sonstige Treibstoffe über dem Kreisgebiet oder in der Nähe abgelassen werden, unmittelbar und unverzüglich durch den Awacs-Verband informiert wird.

Nun berichtet der Landrat des Kreises Heinsberg in der Sitzung des Kreisausschusses vom 7. Mai 1998 über zwei bekanntgewordene „fuel dumping" aus dem Jahr 1997 durch Awacs-Maschinen, worüber weder der Landrat noch entsprechend der Vereinbarung eine andere Kreisbehörde informiert worden sei.

Aus diesem Grund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen12

1

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen des Landrates zu, daß eine Awacs-Maschine am 30. Juni 1997 in einer Höhe von etwa 3 000 Metern 23 Tonnen Flugtreibstoff abgelassen hat?

2

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen des Landrates zu, daß eine Awacs-Maschine am 12. August 1997 in unbekannter Höhe sechs Tonnen Flugtreibstoff abgelassen hat?

3

Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung die Informationen laut einer Antwort der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf eine Kleine Anfrage („Kerosinverrieselung von Flugzeugen"; Antwort: Drucksache 12/2858) des Landtagsabgeordneten Johannes Remmel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 24. Februar 1998 zu, wonach Treibstoff über Geilenkirchen abgelassen wurde?

a) Wenn ja, über welchem Ortsteil von Geilenkirchen genau wurde der Treibstoff abgelassen?

b) Wenn nein, wo genau wurde der Treibstoff dann abgelassen?

4

Hat während dieser Vorfälle eine Gefährdung für die Bevölkerung bestanden, bzw. ist aufgrund des „fuel dumping" mit Gesundheitsschäden zu rechnen?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, warum das „fuel dumping" vorgenommen worden ist?

6

Sind der Bundesregierung weitere Vorfälle von „fuel dumping" bekannt, die Awacs-Maschinen des NATO E-3A-Verbandes im Zeitraum von 1994 bis heute vorgenommen haben?

7

Wenn es weitere Vorfälle gegeben hat (vgl. Frage 6):

a) Wann und wo waren diese?

b) Wieviel Kerosin wurde dabei in welcher Höhe abgelassen?

c) Was war der Grund für das „fuel dumping"?

8

Bedeutet die Formulierung „ebenfalls gehalten" in der Antwort der Bundesregierung vom 13. Februar 1998 auf Frage 10 einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulrike Höfken, Christian Sterzing, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Antwort: Drucksache 13/6938), wonach der „militärische Flugbetrieb, soweit er sich nicht unter der Kontrolle der Flugsicherung befindet, ebenfalls gehalten ist, die Flugsicherung von derartigen Vorkommnissen zu unterrichten" , daß keine Pflicht zur Meldung des Treibstoffschnellablasses für den militärischen Flugbetrieb besteht?

a) Wenn ja, wie wird dies begründet?

b) Kann daraus gefolgert werden, daß es Treibstoffschnellablasse durch militärische Maschinen gegeben hat, von denen bis heute keine öffentliche Institution erfahren hat?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die schriftliche Vereinbarung von 1995 zwischen dem Kreis Heinsberg und dem NATO E-3A-Verband, daß der Kreis über derartige Vorfälle informiert werden soll?

10

Wie bewertet die Bundesregierung, daß eine solche Vereinbarung durch den NATO E-3A-Verband anscheinend nicht eingehalten wird?

11

Ist die Bundesregierung bereit, ihre Möglichkeiten zu nutzen, um so dafür Sorge zu tragen, daß in Zukunft solche Vereinbarungen eingehalten werden? Was hat die Bundesregierung in dieser Hinsicht unternommen, und was wird sie in Zukunft diesbezüglich unternehmen?

12

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Bevölkerung über derartige Vorkommnisse informiert werden sollte, oder vertritt die Bundesregierung hierzu eine andere Position, und wie lautet diese gegebenenfalls?

Bonn, den 10. Juni 1998

Christa Nickels Albert Schmidt (Hitzhofen) Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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