Kindesentführungen durch Väter ins Ausland
der Abgeordneten Monika Ganseforth, Gabriele Fograscher, Angelika Graf (Rosenheim), Christine Kurzhals, Hermann Bachmaler, Rudolf Bindig, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Anni Brandt-Elsweier, Edelgard Bulmahn, Dr. Marliese Dobberthien, Freimut Duve, Petra Ernstberger, Lothar Fischer (Homburg), Arne Fuhrmann, Achim Großmann, Hans-Joachim Hacker, Klaus Hagemann, Reinhold Hemker, Stephan Hilsberg, Ingrid Holzhüter, Brunhilde Irber, Nicolette Kressl, Volker Kröning, Thomas Krüger, Eckart Kuhlwein, Christa Lörcher, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Ursula Mogg, Dr. Edith Niehuis, Karin Rehbock-Zureich, Margot von Renesse, Renate Rennebach, Richard Schuhmann (Delitzsch), Wolfgang Spanier, Antje-Marie Steen, Siegfried Vergin, Dieter Wiefelspütz, Hanna Wolf
Vorbemerkung
Trennungen von Ehepaaren sind oft ein tiefer Einschnitt, vor allem für die Kinder. Häufig sind die Eltern sich nicht einig über Aufenthalt, Sorgerecht und Unterhaltszahlungen für die Kinder. In streitigen Fällen müssen Gerichte diese Fragen regeln. Nicht immer werden Gerichtsentscheidungen respektiert und akzeptiert. Immer wieder nutzen Väter die Kontakte zu ihren Kindern dazu, sie in ihre Gewalt zu bringen und die Gerichtsentscheidung zu unterlaufen.
Alle diese Probleme und Konflikte können sich verstärken, wenn es sich um Eltern verschiedener Nationalität handelt, deren kultureller Hintergrund verschieden ist. Immer wieder gibt es Fälle, in denen Väter, die nicht das Sorge- oder Aufenthaltsrecht für ihre Kinder erhalten haben, diese mit Gewalt entführen und ins Ausland verschleppen. Der Mutter gelingt es dann gar nicht oder erst nach langer Zeit, Kontakt zu ihren Kindern zu bekommen oder sie wieder zurückzubekommen.
Für ein Kind ist diese Entführung häufig dramatisch, weil es aus seinem gewohnten Lebensraum in Deutschland herausgerissen und in einen fremden Kulturkreis, oftmals ohne entsprechende Sprachkenntnisse, verpflanzt wird. Es erweist sich jedoch erneut als Problem, wenn das Kind wiederum aus dieser ausländischen Umgebung herausgerissen wird, nachdem es sich schließlich eingewöhnt hat. So arbeitet die Zeit für den Entführer. Es kommt alles darauf an, möglichst schnell die Entscheidung über den Aufenthalt und das Sorgerecht für die Kinder durchzusetzen.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
1. Wie viele Kinder sind in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich in welche Länder von ihren Vätern entführt worden? Wie war jeweils das Alter und das Geschlecht der Kinder?
2. Welche Hilfen gibt es für Mütter, deren Kinder entführt wurden?
3. Welche Möglichkeiten der Durchsetzung des Aufenthalts- und Sorgerechtes gibt es? Gelingt in diesen Fällen die Durchsetzung? Mit welchen Staaten gibt es Abkommen, in denen sie sich verpflichten, Sorgerechtsurteile anderer Länder (Bundesrepublik Deutschland) anzuerkennen?
4. Mit welchen Ländern gibt es eine erfolgreiche Zusammenarbeit zur Rückführung entführter Kinder?
5. Was war der kürzeste bzw. längste Zeitraum, über den sich in der Vergangenheit solche Rückführungsaktionen erstreckten? Gibt es Erfahrungen, aus welchen Ländern die kürzesten bzw. längsten Rückführungsaktionen zu vermerken waren?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die erfolgreiche Rückführung der Kinder nach Deutschland bei Staaten, die dem Den Haager Abkommen beigetreten sind, und denen, die es noch nicht unterzeichnet haben?
7. Welche Methoden zur Durchsetzung des Sorge- und Aufenthaltsrechtes werden für Kinder, die von ihren Vätern ins Ausland entführt wurden, von anderen Ländern genutzt? Welche Erfahrungen und welche Erfolge gibt es? Wie beurteilt die Bundesregierung die „gemischten Ausschüsse", die einige Länder praktizieren?
8. In wie vielen Fällen und aus welchen Ländern wurden jeweils die Kinder wieder nach Deutschland zur Mutter gebracht?
9. Welchen Einfluß hat die doppelte Staatsbürgerschaft auf die Rückführung der Kinder nach Deutschland? Welche Rolle spielt eine EU-Staatsbürgerschaft?
10. Wie wurde das Aufenthalts- und Sorgerecht durchgesetzt: Hat der Vater die Kinder freiwillig zurückgegeben? Hat die Mutter die Kinder zurückgeholt? Wurde das Aufenthalts- und Sorgerecht auf andere Weise durchgesetzt?
11. Wie viele Fälle von Kindern, die nach ihrer Rückkehr seelische oder körperliche Schäden aufgrund ihrer Entführung davontrugen, sind der Bundesregierung bekannt? Um welche Schäden handelt es sich hauptsächlich? Gibt es Initiativen, die sich um diese Kinder kümmern? Gibt es in diesem Bereich eine finanzielle Unterstützung seitens der Bundesregierung?
12. Wie viele Kinder sind in den letzten zehn Jahren von ihren nichtsorgeberechtigten Eltern aus dem Ausland nach Deutschland entführt worden?
13. Welche Möglichkeiten der Durchsetzung ausländischer Sorgerechtsregelungen gibt es in diesen Fällen nach deutschem Recht? In wie vielen Fällen waren sie erfolgreich, in wie vielen nicht?
14. Wie lange (kürzester und längster Zeitraum in den letzten zehn Jahren) dauerten die Rückführungsverfahren?
Fragen14
Wie viele Kinder sind in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich in welche Länder von ihren Vätern entführt worden? Wie war jeweils das Alter und das Geschlecht der Kinder?
Welche Hilfen gibt es für Mütter, deren Kinder entführt wurden?
Welche Möglichkeiten der Durchsetzung des Aufenthalts- und Sorgerechtes gibt es? Gelingt in diesen Fällen die Durchsetzung? Mit welchen Staaten gibt es Abkommen, in denen sie sich verpflichten, Sorgerechtsurteile anderer Länder (Bundesrepublik Deutschland) anzuerkennen?
Mit welchen Ländern gibt es eine erfolgreiche Zusammenarbeit zur Rückführung entführter Kinder?
Was war der kürzeste bzw. längste Zeitraum, über den sich in der Vergangenheit solche Rückführungsaktionen erstreckten? Gibt es Erfahrungen, aus welchen Ländern die kürzesten bzw. längsten Rückführungsaktionen zu vermerken waren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die erfolgreiche Rückführung der Kinder nach Deutschland bei Staaten, die dem Den Haager Abkommen beigetreten sind, und denen, die es noch nicht unterzeichnet haben?
Welche Methoden zur Durchsetzung des Sorge- und Aufenthaltsrechtes werden für Kinder, die von ihren Vätern ins Ausland entführt wurden, von anderen Ländern genutzt? Welche Erfahrungen und welche Erfolge gibt es? Wie beurteilt die Bundesregierung die „gemischten Ausschüsse", die einige Länder praktizieren?
In wie vielen Fällen und aus welchen Ländern wurden jeweils die Kinder wieder nach Deutschland zur Mutter gebracht?
Welchen Einfluß hat die doppelte Staatsbürgerschaft auf die Rückführung der Kinder nach Deutschland? Welche Rolle spielt eine EU-Staatsbürgerschaft?
Wie wurde das Aufenthalts- und Sorgerecht durchgesetzt: Hat der Vater die Kinder freiwillig zurückgegeben? Hat die Mutter die Kinder zurückgeholt? Wurde das Aufenthalts- und Sorgerecht auf andere Weise durchgesetzt?
Wie viele Fälle von Kindern, die nach ihrer Rückkehr seelische oder körperliche Schäden aufgrund ihrer Entführung davontrugen, sind der Bundesregierung bekannt? Um welche Schäden handelt es sich hauptsächlich? Gibt es Initiativen, die sich um diese Kinder kümmern? Gibt es in diesem Bereich eine finanzielle Unterstützung seitens der Bundesregierung?
Wie viele Kinder sind in den letzten zehn Jahren von ihren nichtsorgeberechtigten Eltern aus dem Ausland nach Deutschland entführt worden?
Welche Möglichkeiten der Durchsetzung ausländischer Sorgerechtsregelungen gibt es in diesen Fällen nach deutschem Recht? In wie vielen Fällen waren sie erfolgreich, in wie vielen nicht?
Wie lange (kürzester und längster Zeitraum in den letzten zehn Jahren) dauerten die Rückführungsverfahren?