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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Asbestbeseitigung, Denkmalschutz und die Zukunft des Palastes der Republik in Berlin (G-SIG: 13013138)

Architekturwettbewerb zur Gestaltung des Schloßplatzes, Aussehen des Palastes der Republik nach der Asbestbeseitigung, mögliche Nutzung des Gebäudes, Zeitpunkt der Fertigstellung des Schloßplatzareals

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau

Datum

08.04.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1016118.03.98

Asbestbeseitigung, Denkmalschutz und die Zukunft des Palastes der Republik in Berlin

des Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi, Manfred Müller (Berlin), Klaus-Jürgen Warnick und der Gruppe der PDS

Vorbemerkung

Für die Fragestunde des Deutschen Bundestages am 4. März 1998 reichten die Abgeordneten Dr. Christa Luft, Dr. Dagmar Enkelmann und Klaus-Jürgen Warnick (alle Gruppe der PDS) insgesamt sechs Fragen zur Asbestbeseitigung, zum Denkmalschutz und zur Zukunft des Palastes der Republik ein (Drucksache 13/9987, Fragen 26 bis 31).

Dabei wurde u. a. Bezug genommen auf

  • ein im Auftrag des Bezirksamtes Mitte erstelltes Gutachten, welches die Denkmaleigenschaft des Palastes der Republik bestätigt und die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste des Landes Berlin empfiehlt;
  • Pressemeldungen aus dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, wonach sich für den Palast der Republik 14 potentielle Investoren gemeldet haben, unter denen bis Ende März eine Vorauswahl getroffen und anschließend ein Architekturwettbewerb für den weiteren Umgang mit dem Bau ausgeschrieben werde (siehe auch „NEUES DEUTSCHLAND" vom 3. Februar 1998);
  • die Presseerklärung des ehemaligen Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, vom 1. Oktober 1997, in der es u. a. heißt: „Auch wenn das Gebäude nicht unter Denkmalschutz stehe, berücksichtige die Bundesregierung ... intensiv denkmalpflegerische Belange .. . Da der Gemeinsame Ausschuß von der Bundesregierung und Berliner Senat über die endgültige architektonische Gestalt des Schloßplatzes noch nicht entschieden habe, sei sichergestellt, daß auch dieses Gebäude nach der Asbestbeseitigung originalgetreu rekonstruiert werden könne ..." ;
  • die ddp-Meldung über ein Interview mit dem jetzigen Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Eduard Oswald, in einem Berliner Radiosender am 22. Februar 1998, in der es u. a. heißt: „Bei der Neugestaltung des Schloßplatzes in Berlins Mitte hat sich Bundesbauminister Eduard Oswald (CSU) für ein Anknüpfen an das historische Vorbild ausgesprochen. Er selbst könne sich auch den Wiederaufbau des Stadtschlosses gut vorstellen ... Auch Mischformen historischer Vorbilder und moderner Architektur seien denkbar ... Die Ergebnisse eines internationalen Architekturwettbewerbs würden das künftige Aussehen des Schloßplatz-Areals bestimmen. "

Infolge der fortgeschrittenen Zeit erfolgte an Stelle einer mündlichen Beantwortung eine schriftliche Beantwortung der Fragen im Namen der Bundesregierung durch den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Joachim Günther (Plenarprotokoll 13/221, Anlagen 8 bis 10).

Aufgrund der Antworten ergeben sich mehrere Nachfragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Ist nach Auffassung der Bundesregierung die Darstellung in dem Buch „Helmut Kohl - Die Inszenierung einer Karriere" (siehe Berliner Zeitung vom 26. Februar 1998) richtig, wonach Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl an die Stelle des Palastes der Republik mit der Volkskammer der DDR die Fassade des alten Schlosses wiederhaben will?

Wenn ja, welche Bedeutung hat dann (auch angesichts der Äußerungen des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Eduard Oswald, in einem Berliner Radiosender am 22. Februar 1998) die Erklärung des früheren Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Klaus Töpfer, im Oktober 1997, daß mit der nun beginnenden Asbestsanierung keine Vorentscheidung über die Zukunft des Palastes der Republik getroffen werde, den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung getragen werde und auch die Wiederherstellung und Inbetriebnahme des Gebäudes möglich bleibe?

2

Inwieweit fühlt sich die Bundesregierung an die im Mai 1997 durch den Deutschen Bundestag angenommene Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses zum Palast der Republik gebunden, in der auf der Grundlage einer Petition mit über 82 000 Unterschriften dafür votiert wird, „den Palast der Republik in Berlin-Mitte zu sanieren und in einem äußerlich wie innerlich im wesentlichen unveränderten Zustande einer öffentlichen Nutzung zuzuführen"?

3

In welcher Weise berücksichtigt die Bundesregierung künftig bei ihren Aktivitäten im Zusammenhang mit der Zukunft des Schloßplatzes und des Palastes der Republik die in Veranstaltungen und Stellungnahmen geäußerten Vorschläge, Kritiken und Meinungen von Expertinnen und Experten für Architektur, Denkmalschutz, Stadtplanung, Kultur sowie aus der Bevölkerung?

4

Wie sollen die Öffentlichkeit und das Parlament in das weitere Verfahren nach Auswertung der Ergebnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren für die Neugestaltung des Schloßplatzes einbezogen werden?

5

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, daß mit der von ihr bis Ende März beabsichtigten Vorauswahl unter den Investoren eine Vorentscheidung zum Palast der Republik getroffen wird?

6

Auf welcher Grundlage im Hinblick auf Nutzungsziele, Gestaltungsvorhaben und Zeitvorstellungen soll der internationale Architekturwettbewerb ausgelobt werden, und inwieweit sollen die Öffentlichkeit und das Parlament in das weitere Verfahren einbezogen werden?

7

Wann wird die Bundesregierung dem Parlament ein Nutzungskonzept für das Schloßplatzareal vorlegen?

8

Wie werden bei der Auslobung des Architekturwettbewerbes die Nutzungsansprüche der Zentral- und der Landesbibliothek sowie der Humboldt-Universität zu Berlin angemessen berücksichtigt?

9

Wie groß sollte nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil für kulturelle und weitere nichtkommerzielle öffentliche Nutzungen von den max. möglichen 160 000 Quadratmetern Bruttogeschossfläche sein?

10

Unter welchen Voraussetzungen hält die Bundesregierung die Einbeziehung privaten Kapitals in die Neugestaltung der Mitte Berlins und die Betreibung des Palastes der Republik bzw. eines Ersatzgebäudes für möglich bzw. erforderlich?

11

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluß der Historischen Kommission Berlins, nach dem eine Privatisierung des Schloßplatzareals und eine Dominanz kommerzieller Nutzungen an diesem Ort ausgeschlossen werden müssen?

12

Wer wird auf welcher Grundlage die Auslobung des Architekturwettbewerbes durchführen, und wer soll nach Auffassung der Bundesregierung der Jury angehören?

13

In welcher Weise wird sich das Gebäude nach der Asbestbeseitigung präsentieren?

14

Welche Bauwerksteile des Palastes der Republik werden nach der Asbestbeseitigung noch an ihrem ursprünglichen Platz vorhanden sein (bitte differenziert nach Fundament, Kellergeschossen, Treppenanlagen, Aufzugschächten, Geschoßdecken, Raumtragwerken u. à. Stahlträgern, Fassadenteilen, aufführen)?

15

Welche Abstimmungen gibt es zwischen dem Bund und den für Denkmalschutz zuständigen Stellen Berlins hinsichtlich der Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes als Denkmal?

16

Welche Überlegungen bzw. Vorhaben gibt es seitens der Bundesregierung, um die Baustelle „Palast der Republik" in das Projekt „Schaustelle Berlin" zu integrieren, zumal der Berliner Stadtentwicklungssenator Peter Strieder am 25. Februar 1998 erklärte, daß die Asbestsanierung des Palastes der Republik entgegen ursprünglichen Plänen wegen Geldmangel nicht mit einem multimedialen Baustellenspektakel verbunden wird und er nun darauf hofft, „daß der Bund sich vielleicht doch noch an einer ansprechenden Gestaltung der Baustelle beteiligt. "?

17

Wie gliedern sich die in der Antwort auf die Frage 27 des Abgeordneten Klaus-Jürgen Warnick in Drucksache 13/9987 angeführten rund 90 Abschnitte (Plenarprotokoll 13/221, S. 20228 C), und besteht die Möglichkeit, diese Gebäudeabschnitte nach erfolgter Asbestbeseitigung etappenweise wieder einer Nutzung zuzuführen?

18

Welche Aussagen werden im vorhandenen Rahmenterminplan zum zeitlichen Ablauf der Asbestbeseitigung und der anschließenden baulichen Sicherung für die einzelnen Bauabschnitte getroffen?

19

Welche bautechnischen Unterlagen sind für die Asbestsanierung des Palastes der Republik bereits erstellt worden, und sind diese der Öffentlichkeit zugänglich?

20

Was tut die Bundesregierung, um eine kurzfristige Entsperrung der Mittel für die weitere Asbestbeseitigung beim Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zu erwirken?

21

In welcher Art wird die Durchführung der Asbestsanierung im Palast der Republik dokumentiert?

22

Wie hoch wird gegenwärtig bzw. wurde 1990 der Gebäudewert des Palastes der Republik eingeschätzt, und in welchem Verhältnis hierzu steht die nach der Asbestsanierung verbleibende Bausubstanz?

23

Wo und wie wird der aus dem Palast der Republik entfernte Asbest deponiert?

24

Wie hoch werden die Deponiekosten für den Asbest sein, und wo bzw. bei wem sind sie geplant?

25

Wie lange wird es nach Auffassung der Bundesregierung noch dauern, bis das Schloßplatzareal wieder in einem akzeptablen Zustand ohne Baustellen und Bauzäune sein wird?

Bonn, den 12. März 1998

Dr. Christa Luft Manfred Mäkler (Berlin) Klaus-Jürgen Warnick Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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