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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Zum Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien (G-SIG: 13013327)

Unantastbarkeit der kolonialen Grenzen, widersprüchliche Kartierung der Grenze zwischen Eritrea und Äthiopien in verschiedenen Kartenausgaben

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

06.07.1998

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/1113018.06.98

Zum Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Äthiopien

der Abgeordneten Dr. Uschi Eid und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Steht die Bundesregierung zu dem Prinzip der Organisation für Afrikanische Einheit, daß die kolonialen Grenzen unantastbar sind?

2

Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des derzeitigen bewaffneten Grenzkonfliktes die Tatsache, daß auf bisher gebräuchlichen internationalen Karten (s. Michelin Karte Nr. 954) die koloniale Grenze zwischen Eritrea und Äthiopien identisch ist mit der offiziellen Karte, die von der eritreischen Regierung herausgegeben wurde und auch in dem Länderbericht „Eritrea", herausgegeben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Stand Februar 1998) unkommentiert abgedruckt wurde, und daß die Grenze identisch ist mit der äthiopischen Karte, die in dem Länderkurzbericht „Äthiopien", ebenfalls herausgegeben vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Stand Januar 1996) abgedruckt ist?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß mit Hilfe der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) eine Karte der äthiopischen Provinz Tigray gedruckt wurde, auf der Gebiete auf bisherigem Territorium Eritreas - legt man die koloniale Grenzziehung zugrunde - eingezeichnet sind, die von äthiopischer Seite beansprucht werden?

4

Ist die Bundesregierung mit uns der Meinung, daß die GTZ bei der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit die politischen Implikationen ihrer Projektförderung abschätzen muß und sie im Falle der Finanzierung der Karte „Tigray Administrative Zone" die politische Sorgfaltspflicht grob verletzt hat?

5

Seit wann hat die Bundesregierung über Informationen, z. B. des Bundesnachrichtendienstes, Kenntnis über Grenzdispute zwischen der eritreischen und der äthiopischen Regierung?

Bonn, den 16. Juni 1998

Dr. Uschi Eid Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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