Berichte über eine Intensivierung der militärischen und polizeilichen Kooperation zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei
der Abgeordneten Amke Dietert-Scheuer, Angelika Beer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Europäische Union hat auf ihrem Luxemburger Gipfel am 12./13. Dezember 1997 erklärt, daß die Türkei u. a. aufgrund von Menschenrechtsverletzungen, Defiziten bei der Demokratisierung und der Kurdenfrage nicht in den Kreis der Beitrittskandidaten aufgenommen, sondern zunächst über eine gesonderte Strategie an die EU herangeführt werden solle. In ihrem Bericht über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU seit der Zollunion stellt die Europäische Kommission fest, daß sich die Menschenrechtslage in der Türkei nicht verbessert hat. Die Kommission wiederholt hierin die Forderungen nach Einhaltung der Menschenrechtsstandards insbesondere bei den Konflikten in der Kurdenfrage und fordert die Türkei zur Suche nach einer politischen Lösung des Konfliktes auf.
Am 25. Mai 1998 haben sich die EU-Außenminister auf einen europäischen Verhaltenskodex bei Waffenexporten verständigt. Dieser sieht vor, daß ein Mitgliedstaat keine Rüstungsexportlizenzen erteilen soll, wenn die Gefahr besteht, daß die Exportgüter bei internen Repressionen benutzt werden. Ebenso sollen keine Exporte genehmigt werden, die bewaffnete Konflikte provozieren oder verlängern oder bestehende interne Konflikte oder Spannungen verstärken (vgl. EU Code of Conduct for Arms Exports). Punkt 5(a) des Code of Conduct sieht vor, daß zwar Rücksicht auf die Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen von Mitgliedstaaten und befreundeten und verbündeten Staaten genommen wird. Gleichzeitig darf dies aber nicht bedeuten, daß die Einhaltung der Menschenrechte, der regionale Friede, die Sicherheit und Stabilität nicht respektiert werden müssen.
Dennoch wies der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, darauf hin, daß kein EU-Land sich verpflichten könne, künftig keine Waffen mehr in die Türkei zu liefern, auch wenn diese die Menschenrechte verletze, denn die Türkei sei Mitglied der NATO (FAZ, 26. Mai 1998).
Obwohl die Bundesregierung ihre Ablehnung eines EU-Beitritts der Türkei u. a. mit den Menschenrechtsverletzungen und fehlenden demokratischen Standards begründet, liegen uns einige Informationen vor, die auf eine verstärkte Kooperation der Militärs beider Staaten schließen lassen: Während eines Deutschlandbesuches des stellvertretenden türkischen Oberkommandeurs General Cevik Bir, vom 25. bis 27. Februar, kamen nach Informationen der Turkish Daily News vom 18. März 1998 beide Seiten überein, die militärische Kooperation zu verstärken. Bei diesem Treffen sei auch ein Gegenbesuch des stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr, Admiral Hans Frank, und des Kommandeurs der Panzertruppenschule vereinbart worden. Einer Meldung in der türkischen Tageszeitung „Hürriyet" vom 8. Mai 1998 zufolge sollen der Generaldirektor der türkischen „Schnellen Eingreiftruppe" sowie die Direktoren für Istanbul, Ankara und Izmir am 19. Mai 1998 nach Deutschland kommen, um Taktik und Techniken der Robocops beim Einsatz in Massenveranstaltungen sowie Interventionen mit Schildern und anderen Mitteln zu lernen. Ferner vereinbarte der Bremer Innensenator, Ralf Borttscheller, eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Bremen und Izmir, die „vor allem den Informationsaustausch und den gelegentlichen Austausch von Beamten vorsieht" (afp, 28. Mai 1998).
Die Bundesregierung rechtfertigte ihre Waffenlieferungen an den Bündnispartner Türkei bisher mit zweifelhaften Zusagen der Türkei, diese nicht im Kurdenkonflikt einzusetzen. Ehemalige Soldaten der türkischen Armee bezeugten in der Monitor-Sendung vom 7. Mai 1998, daß deutsche Waffen zu regelrechten Massakern an Kurden eingesetzt werden und Kurden, die sich bereits ergeben hätten, mit deutschen Waffen ermordet wurden. Nach ihren Aussagen besteht ein Geheimbefehl, beim Krieg gegen Kurden keine Gefangenen zu machen (s. auch dpa, 7. Mai 1998).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei einem Besuch von General Cevik Bir eine Vereinbarung über die Intensivierung der militärischen Kooperation mit der Türkei getroffen wurde? Wenn ja, in welchen Bereichen ist eine verstärkte Kooperation vereinbart worden, und worin soll diese bestehen?
Wer waren seine Gesprächspartner, und wurden weitere Vereinbarungen mit General Cevik Bir getroffen, und wenn ja, welche?
Hat der Gegenbesuch des stellvertretenden Generalinspekteurs der Bundeswehr, Admiral Hans Frank, und des Kommandeurs der Panzertruppenschule in der Türkei bereits stattgefunden? a) Wenn ja, welches waren Gesprächspartner und Gegenstand des Besuches? b) Wenn nein, wann soll dieser Besuch durchgeführt werden, und - welches sind geplante Ziele, Inhalte und Gesprächspartner?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Generaldirektor der „Schnellen Eingreiftruppe" für die Türkei sowie die Direktoren für Istanbul, Ankara und Izmir sich am 19. Mai 1998 zu Ausbildungszwecken in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, und haben ggf. weitere Personen an dieser Ausbildung teilgenommen? a) Wo, auf wessen Initiative und in welchem Rahmen hat diese Ausbildung ggf. stattgefunden? b) Haben bereits zu einem früheren Zeitpunkt solche oder vergleichbare Ausbildungen stattgefunden? Wenn ja, wer hat wann und wo an einer solchen Ausbildung teilgenommen? c) Sind ggf. weitere Ausbildungslehrgänge in Taktik und Techniken der Robocops beim Einsatz in Massenveranstaltungen sowie Interventionen mit Schildern und anderen Mitteln vereinbart worden bzw. geplant, und wenn ja, für welchen Personenkreis? d) In welcher Höhe belaufen sich ggf. die Kosten für diese Ausbildungslehrgänge, und aus welchen Budgettiteln wurden sie finanziert?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, daß der Bremer Innensenator eine polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Bremen und Izmir vereinbart hat? a) Wenn ja, was ist Gegenstand und Inhalt der vereinbarten polizeilichen Zusammenarbeit? b) Welche weiteren Kooperationsvereinbarungen bestehen zwischen einzelnen Landesinnenministerien und türkischen Sicherheitskräften (bitte den genauen Inhalt, Umfang und Zeitpunkt dieser Vereinbarungen angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen ehemaliger türkischer Soldaten, wonach sie mit deutschen Panzern auf Personen schießen mußten, die sich bereits ergeben hatten? a) Hat die Bundesregierung aufgrund dieser Aussagen Maßnahmen zur Aufklärung des Einsatzes deutscher Rüstungsgüter gegen die kurdische Bevölkerung unternommen, und wenn ja, welche und mit welchem Resultat? b) Wie hat die Bundesregierung auf die Aussagen der türkischen Soldaten gegenüber der türkischen Regierung bzw. dem türkischen Militär reagiert? c) Meint die Bundesregierung nach wie vor zweifelsfrei ausschließen zu können, daß deutsche Schützenpanzer in dem Kurdenkonflikt eingesetzt wurden bzw. werden, und wie begründet sie diese Einschätzung? d) Verstößt nach Ansicht der Bundesregierung der von den türkischen Soldaten geschilderte Einsatz gegen internationale Menschenrechtskonventionen und den NATO-Vertrag?
Kann die Bundesregierung die Meldungen der FAZ vom 26. Mai 1998 bestätigen, wonach der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, den Code of Conduct für auf die Türkei nicht anwendbar hält, obwohl die Menschenrechte verletzt werden, und wie begründet sie ggf. diese Ansicht? a) Inwieweit stimmt die vom Bundesminister des Auswärtigen vertretene Haltung über die Nicht-Anwendbarkeit des Code of Conduct auf die Türkei mit der Position der anderen EU-Mitgliedstaaten überein? b) Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Haltung des Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Klaus Kinkel, insbesondere mit Punkt 5 a) des Code of Conduct zu vereinbaren?