Rechtsanspruch auf Heimplatz für ältere Bürgerlinnen und/oder pflegebedürftige Menschen
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Mit der drastischen Erhöhung der Unterhaltskostenbeiträge in Senioren- und Pflegeheimen in der ehemaligen DDR tauchen viele Ängste und Fragen auf. Vor allem schmälert oder beeinträchtigt die damit für fast alle Heimbewohner zu beantragende Sozialhilfe und das Angewiesensein auf familiären Beistand das Selbstwertgefühl dieser Menschen.
Neben der deutlichen Beschränkung ihres finanziellen Bewegungsspielraumes beunruhigt diese Bürger/innen, ob ihr Verbleib in dem Heim weiterhin garantiert wird bzw. wie künftig die Vergabe von Heimplätzen erfolgen wird.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Rechtsansprüche bietet bundesdeutsches Recht älteren bzw. pflegebedürftigen Bürgern/innen auf einen Heimplatz?
Welche Unterschiede gibt es hinsichtlich der diesbezüglichen Anspruchsberechtigung zwischen den alten und den neuen Bundesländern?
Sollte es keinen direkten Rechtsanspruch geben, wie wird dann verhindert, daß bei der Vergabe von Heimplätzen entsprechend den unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten der Antragsteller/innen eine Selektion erfolgt?
Wie wird eine Gleichbehandlung der Antragsteller/innen auf einen Heimplatz gewährleistet, die nicht in der Lage sind, den Unkostenbeitrag selbst zu tragen?
Welche Möglichkeiten werden gesehen, darauf Einfluß zu nehmen, daß die Unterhaltskostenbeiträge in Senioren- und Pflegeheimen zwar kostendeckend, aber nicht profitorientiert sind?