Entwicklung von rüstungspolitischen Konditionen für die Vergabe von Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
der Abgeordneten Hans Wallow, Brigitte Adler, Rudolf Bindig, Dr. Andreas von Bülow, Marion Caspers-Merk, Freimut Duve, Gernot Erler, Monika Ganseforth, Norbert Gansel, Iris Gleicke, Günter Graf, Dr. Liesel Hartenstein, Dr. Ingomar Hauchler, Dieter Heistermann, Dr. Uwe Holtz, Hans-Ulrich Klose, Robert Leidinger, Dorle Marx, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, Markus Meckel, Albrecht Müller (Pleisweiler), Dr. Edith Niehuis, Horst Peter (Kassel), Dieter Schanz, Gisela Schröter, Dr. R. Werner Schuster, Ernst Schwanhold, Hans-Günther Toetemeyer, Lydia Westrich, Dr. Margrit Wetzel, Heidemarie Wieczorek-Zeul, Verena Wohlleben, Uta Zapf und Dr. Christoph Zöpel
Vorbemerkung
Vorbemerkung
Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl erwähnte in der Regierungserklärung vom 30. Januar 1991 zum erstenmal amtlich für die Bundesregierung, daß die „Rüstungspotentiale" in den Empfängerländern zu den entscheidenden Rahmenbedingungen für die Vergabe von Entwicklungshilfe durch die Bundesrepublik Deutschland gehören. Bundesminister Carl-Dieter Spranger (BMZ) gab in einem Interview (Das Handelsblatt, 26. Februar 1991) Auskunft über Absichten der Bundesregierung, die Vergabe von Entwicklungshilfe an die Rüstungspolitik der Empfängerländer zu binden. Demnach wolle die Bundesregierung bei ihren bilateralen Hilfszusagen, aber auch in den internationalen Entwicklungshilfe - Organisationen darauf achten, daß ein Land nicht Mittel zur „Überrüstung" zur Verfügung habe, weil Sozialleistung oder die Wirtschaftsförderung aus ausländischer Entwicklungshilfe bestritten werden könne. Das Entwicklungshilfeministerium erarbeite „Kriterien, nach denen eine solche Prüfung zukünftig vorgenommen werden solle". Jeder Einzelfall müsse dann sehr sorgfältig geprüft und über das Ausmaß der Entwicklungshilfe entschieden werden. Während eines Besuchs in Indien Ende Februar/Anfang März sprach Bundesminister Spranger von einer Verknüpfung mit einer „maßvollen Rüstungspolitik" (EXPRESS, 2. März 1991). Laut Frankfurter Rundschau (19. März 1991) will der Bundesminister Einsparungen bei Rüstungsausgaben sowohl in den Entwicklungsländern als auch in den Industrienationen in den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Länder der sogenannten Dritten Welt investieren. Vor dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit wies Bundesminister Carl-Dieter Spranger am 20. März 1991 auf entsprechende Vorbereitungen im BMZ hin.
Die Fragen von Abrüstung und Entwicklung werden bereits seit mehreren Jahren wiederholt in Zusammenhang gebracht. Die erste Sondergeneralversammlung der Vereinten Nationen 1978 machte in diesem Zusammenhang einen Vorschlag für die Bildung eines Abrüstungsfonds für Entwicklung, der erste Bericht der Nord-Süd-Kommission schlug 1980 die Besteuerung von Rüstungsausgaben und Waffenexporten vor, die UNO-Konferenz über Abrüstung und Entwicklung 1987 betonte den Zusammenhang erneut, und der Europarat wies in seiner Resolution 928 vom 27. September 1989 auf Rüstungsabbau als Kriterium für die Gewährung von Entwicklungshilfe hin. Vor diesem Hintergrund und angesichts der durch den Golf-Krieg verstärkt ins Bewußtsein gehobenen Brisanz dieses Themas kommt der Initiative der Bundesregierung eine besondere Bedeutung zu.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen19
Wie grenzt die Bundesregierung in ihrer Entwicklungspolitik zukünftig für die betreffenden Entwicklungsländer die Begriffe „Überrüstung" und „maßvolle Rüstung" (Bundesminister Spranger) voneinander ab?
Welche Kriterien will die Bundesregierung dafür anwenden, ob die Rüstungspolitik eines Entwicklungslandes akzeptabel bzw. maßvoll ist (Prozentsatz am Bruttosozialprodukt, Prozentsatz am Staatshaushalt, Verhältnis Rüstungsetat zu Sozialetat, Verringerung des Waffenarsenals, relative Position im Vergleich zu benachbarten bzw. anderen Entwicklungsländern etc.)?
Sind für die Bundesregierung rüstungspolitische Maßnahmen defensiven Charakters eher akzeptabel als solche offensiven Charakters?
Wenn ja, nach welchen, eventuell international oder fachwissenschaftlich anerkannten Kriterien grenzt sie dann defensive von offensiven ab?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für ihre rüstungspolitischen Entwicklungshilfe-Konditionen aus der Tatsache, daß die überwiegende Zahl der militärischen Konflikte in den Ländern der Dritten Welt während der vergangenen Jahrzehnte innerstaatlicher Natur war?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Haltung von Ländern der Dritten Welt zu rüstungspolitischen Bedingungen für die Vergabe von Entwicklungshilfe und über die Haltung von relevanten Nicht-Regierungsorganisationen (Friedensforschungseinrichtungen, Kirchen, Menschenrechtsorganisationen etc.) in der Dritten Welt in dieser Frage?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die in Vorbereitung befindliche rüstungspolitische Konditionalisierung der Entwicklungshilfe der Sicherheit der betreffenden Dritte Welt - Regionen — und nicht nur den militärischen, geopolitischen und sicherheitspolitischen Interessen der Geberländer — dient?
Wie will die Bundesregierung dem zu erwartenden Mißtrauen seitens der Entwicklungsländer begegnen, daß die von Bundesminister Spranger angekündigte Einzelfall-Prüfung der Willkür und Beliebigkeit der Geberländer Tür und Tor öffnet?
Wird die Bundesregierung in Zukunft auf jegliche Militär-, Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe an Entwicklungsländer verzichten?
Falls nicht, beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (AWZ) oder das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in die Entscheidungen darüber einzubeziehen?
Erwartet die Bundesregierung, daß ihre Politik der Rüstungsbegrenzung für Entwicklungsländer als glaubwürdig angenommen wird, solange die Bundesregierung noch Waffenexporte in Entwicklungsländer zuläßt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den AWZ und das BMZ in die Entscheidungen über Waffenlieferungen in Entwicklungsländer, die bisher allein im Bundessicherheitsrat getroffen wurden, zukünftig miteinzubeziehen?
Aufgrund welcher Sachkenntnis und Dokumente und unter Anwendung welcher Verfahren will die Bundesregierung die möglichen Erfolge einer rüstungspolitischen Konditionalisierung der Entwicklungshilfe (Kürzung des Rüstungsetats, Vernichtung von Waffen, Konversion von Rüstungsbetrieben etc.) überprüfen?
Setzt sich die Bundesregierung auf der Ebene der EG, der NATO und anderer wichtiger Waffenexportländer dafür ein, daß eine rüstungspolitische Konditionalität der Entwicklungshilfe international koordiniert wird, damit eventuelle Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland verstärkt werden?
Setzt sich die Bundesregierung bei den multilateralen Entwicklungsorganisationen (Weltbank, regionale Entwicklungsbanken, IWF etc.) für entsprechende Initiativen ein?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Erfolge von Weltbank und Währungsfonds in deren Anstrengungen seit der Jahresversammlung 1989 in Richtung auf eine Abrüstung von Dritte-Welt-Ländern?
Gibt es bereits in anderen Geberländern rüstungspolitische Konditionalität, und gegebenenfalls mit welchen Erfahrungen?
Wie will die Bundesregierung zur Konversion von Rüstungsbetrieben in den Ländern der Dritten Welt beitragen, um so deren nationale Rüstung bzw. deren Waffenexporte zu begrenzen?
Will die Bundesregierung dem BMZ besonderen Einfluß auf andere Ressorts (z. B. Verteidigung, Wirtschaft, Auswärtiges Amt) einräumen, um zu verhindern, daß eine auf Abrüstung in der Dritten Welt gerichtete Politik des BMZ unterlaufen oder behindert wird?
Wie will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß die Rüstungsindustrie der Industrieländer bzw. der Waffenexport- länder abgebaut bzw. konvertiert wird, so daß — auch angesichts der Abrüstung in Mitteleuropa — von dort kein „Angebotsdruck" in Richtung auf die Aufrüstung der Dritten Welt ausgeht?
Wenn es zutrifft, was die Frankfurter Rundschau über die Absicht von Bundesminister Spranger schreibt, „Einsparun- gen bei Rüstungsausgaben ... in den wirtschaftlichen und sozialen Aufbau der Länder der sogenannten ,Dritten Welt' " zu investieren, erwägt die Bundesregierung dann etwa, sich für die Einsetzung eines bi- oder multilateralen Fonds einzusetzen, damit durch Abrüstung freiwerdende Finanzen institutionell abgesichert in die Entwicklungshilfe geleitet werden können?
Ist die Bundesregierung bereit, im Gegenzug zu Abrüstung Schuldenerlaß oder Schuldenerleichterungen zu gewähren, wie dies auch aus der Dritten Welt schon vorgeschlagen worden ist?
Falls ja, in welchem Umfang?