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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Erhöhung des Entgelts für Gefangenenarbeit (G-SIG: 12010137)

Erhöhung des Gefangenenentgelts zur Kompensation der Inflationsrate und zur europäischen Rechtsangleichung, Verschuldung von Strafgefangenen, Gefahr von Aufständen und Unruhen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

26.06.1991

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/67704.06.91

Erhöhung des Entgelts für Gefangenenarbeit

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Die Paragraphen 37 bis 52 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) enthalten die wichtigsten Vorschriften über „Arbeit, Ausbildung und Weiterbildung" in den Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland.

Gemäß Paragraph 37 StVollzG soll Arbeit, arbeitstherapeutische Beschäftigung, Ausbildung und Weiterbildung insbesondere dem Ziel dienen, die Chancen des Inhaftierten zu erhöhen, nach der Entlassung Arbeit zu finden.

Laut Paragraph 41 besteht für Inhaftierte Arbeitspflicht. In der Konsequenz bedeutet dies, daß für die überwiegende Mehrheit aller Inhaftierten das Entgelt aus der von der Justizvollzugsanstalt zugewiesenen Arbeit das einzige Einkommen darstellt.

Die Höhe des Entgelts für die von Inhaftierten zu leistende Arbeit wird in Paragraph 43 geregelt und orientiert sich am durchschnittlichen Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten des vorvergangenen Kalenderjahres.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Entspricht es den Tatsachen, daß die Erhöhung des den Inhaftierten zur Verfügung stehenden Nettoentgelts in keinem der letzten fünf Berechnungsjahre die Höhe der Inflations- bzw. Teuerungsrate erreichte?

2

Um wieviel Prozent lag die Erhöhung des Gefangenenentgelts während der letzten fünf Berechnungsjahre über oder unter der für diese Jahre angegebenen Inflationsrate?

3

Hat die Bundesregierung die Absicht, zukünftig die Erhöhung des Entgelts für Gefangenenarbeit wenigstens soweit heraufzusetzen, daß der Kaufkraftverlust durch die jährliche Inflationsrate zumindest kompensiert wird?

4

Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, in einem überschaubaren Zeitraum die Höhe des Entgelts für Gefangenenarbeit den in Freiheit gezahlten Löhnen und Gehältern für vergleichbare Arbeit anzugleichen?

5

In anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, zum Beispiel in Frankreich, Holland, Dänemark und Italien, wird teilweise schon seit Jahren ein weit höheres Entgelt für Gefangenenarbeit gezahlt. Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, im Rahmen der europäischen Integration die Höhe des in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Entgelts den in anderen europäischen Ländern gezahlten Vergütungen anzugleichen?

6

Von den Länderjustizministern wie auch vom Bundesjustizminister wird laut Pressemeldungen angestrebt, Gefangene dazu zu motivieren und gegebenenfalls auch gesetzlich zu verpflichten, vom Erlös aus geleisteter Arbeit einen opferbezogenen Schuldausgleich zu leisten; hält die Bundesregierung es für nötig, zur Umsetzung dieser Absicht das Entgelt für Gefangenenarbeit so weit zu erhöhen, daß der Gefangene dazu in der Lage ist?

7

Trifft es zu, daß ein Strafgefangener in der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit mit einem durchschnittlichen Schuldenberg von ca. 40 000 DM aus der Haft entlassen wird?

8

Wenn nicht, wie hoch ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung der durchschnittliche Schuldenberg bei entlassenen Strafgefangenen?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Verschuldungssituation bei Strafgefangenen noch vor der Entlassung so zu regeln, daß die Verschuldung das im Strafvollzugsgesetz angestrebte Ziel der Resozialisierung und Reintegration nicht weiterhin gefährdet?

10

Sieht die Bundesregierung einen Grund für die Unruhen und Aufstände darin, daß die Strafgefangenen eine Erhöhung des Entgelts für Gefangenenarbeit erreichen wollten?

11

Befürchtet die Bundesregierung, daß es aufgrund der von den Inhaftierten bemängelten Einkommensverluste zukünftig zu weiteren Aufständen und Unruhen kommt?

Bonn, den 4. Juni 1991

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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