Zur Perspektive der Invalidenrenten
des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Mit der Einführung des Bundesarbeitsförderungesetzes in den neuen Bundesländern, das eine Mindestarbeitszeit von 18 Wochenstunden vorsieht, ändert sich die arbeitsrechtliche Situation der bisher noch im sogenannten Lohndrittel beschäftigten Invalidenrentner grundlegend. Bisher war entsprechend geltendem Rentenrecht der DDR die für die Erreichung des Lohndrittels erforderliche Wochenarbeitszeit für die Anerkennung eines bestehenden Arbeitsrechtsverhältnisses ohne Belang.
Nunmehr gilt seit dem 1. Januar 1991, daß für die Anerkennung als Arbeitsrechtsverhältnis mindestens 18 Wochenstunden zu leisten sind. Dies schließt ein, daß im Falle einer angeordneten Kurzarbeit die Zahlung eines entsprechenden Kurzarbeitergeldes bzw. im Falle der Arbeitslosigkeit der Bezug eines Arbeitslosengeldes gewährleistet ist.
Mit der Einführung der 40-Stunden-Woche und zusätzlicher Tariferhöhungen ergibt sich, daß bei dem möglichen Lohndrittel (und auch bei dem als Übergangsregelung möglichen Arbeitszeitdrittel) die geforderte Wochenstundenzahl von dem überwiegenden Teil der betreffenden Arbeitnehmer nicht erreicht wird. Damit sind ihre bisherigen Arbeitsverträge mit allen ihren sozialen Sicherungen sowie die aus ihrer Tätigkeit resultierenden Einkommen in Frage gestellt.
Wenn wie vorgesehen die bisherigen Invalidenrenten in Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeitsrenten eingeordnet werden, bedeutet das für bisher berufstätige Invalidenrentner automatisch, daß sie aus dem Berufsleben ausgegliedert werden. Damit gehen sie nicht nur einer wichtigen Einkommensquelle verlustig. Noch schwerwiegender aber ist, daß ihnen dadurch das allgemeine Menschenrecht auf Arbeit, Möglichkeit individueller Selbstverwirklichung durch schöpferische Tätigkeit vorenthalten wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Was unternimmt die Bundesregierung, damit eine Verschlechterung der Einkommens- sowie der daraus resultierenden sozialen Situation der bisher berufstätigen Invalidenrentner verhindert wird?
Wie wird gewährleistet, daß bei der Berechnung der Alters- bzw. der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsrenten von berufstätigen Invalidenrentnern deren geleistete Arbeit entsprechend berücksichtigt wird?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, allen Menschen mit Behinderungen, einschließlich der Invalidenrentner, die besondere Freiheit zu eröffnen, einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, ohne des Nachteilsausgleiches in Form einer Rente verlustig zu gehen?
Hält es die Bundesregierung nicht für günstig, einen ähnlichen einkommensunabhängigen Nachteilsausgleich, wie er mit der DDR-Invalidenrente bestand, für alle Menschen mit Behinderungen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland einzuführen und sie damit der realen Möglichkeit der Teilnahme am öffentlichen Leben näherzubringen?