Schleppende Eintragung in die Grundbücher in den fünf neuen Ländern
des Abgeordneten Bernd Henn und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Durch Gesetze der Volkskammer wurde den Bürgern der ehemaligen DDR die Möglichkeit eingeräumt, von ihnen genutzte Häuser und Grundstücke käuflich zu erwerben.
Die Kaufverträge zwischen den Bürgern und den Kommunen wurden abgeschlossen, die Kaufsumme bezahlt. Der Kauf erfolgte entsprechend des Gesetzes vom 17. März 1990 nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen.
Durch Unvermögen und schleppende Bearbeitung durch die zuständigen Verwaltungen wurden nur ein Teil vollzogener Verkäufe in die Grundbücher eingetragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist der Bundesregierung bekannt, daß trotz dieser noch vor dem 30. Juni 1990 vollzogenen Kaufhandlungen die restlichen Eintragungen in die Grundbücher nicht vorgenommen werden und damit sowohl gegen die Bestimmungen des BGB als auch des Kapitels II, Abschn. III/1 f. des Einigungsvertrages verstoßen wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundesministers des Innern, Dr. Schäuble, wonach eine Eintragung in das Grundbuch erst nach einer Neuberechnung der Kaufpreise erfolgen soll?