Prozesse gegen Angehörige der MfS-Hauptverwaltung Aufklärung
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Gegenüber der Presse äußerte der Bundesminister der Justiz, Klaus Kinkel, Zweifel am Erfolg bei den Verfahren gegen führende SED-Funktionäre. Speziell zu den Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) im Auslandsdienst sagte er, daß der Gedanke an eine Generalamnestie aufgegeben worden ist (Welt, 5. Juni 1991).
In München läuft zur Zeit ein Prozeß gegen Angehörige der MfS-Hauptverwaltung Aufklärung (HVA). Angeklagt werden diese Offiziere des MfS wegen Beihilfe zum Landesverrat an der Bundesrepublik Deutschland. Die „Zeit" vom 7. Juni 1991 kommentierte, daß dieses Verfahren auf „wankendem juristischem Boden" steht. Obwohl auch das Oberste Landesgericht zu München die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen die MfS-Offiziere noch nicht abschließend klären konnte, wird das Verfahren trotzdem weitergeführt. Mit weiteren Verfahren dieser Art ist zu rechnen. Unabhängig von diesem speziellen Verfahren fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Gegen wie viele ehemalige Angehörige des MfS, die im Auslandsdienst eingesetzt waren, laufen in der Bundesrepublik Deutschland wegen dieser Tätigkeit Ermittlungsverfahren?
Gegen wie viele ehemalige Angehörige des MfS, die im Auslandsdienst eingesetzt waren, finden wegen dieser Tätigkeit zur Zeit Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland statt?
Hat es gegen ehemalige Angehörige des Auslandsdienstes des MfS bereits Verurteilungen gegeben und wenn ja, in welchen Fällen und in welcher Höhe?
Ist das polizeiliche und juristische Vorgehen gegen ehemalige Angehörige des Auslandsdienstes des MfS in Bundesministerien oder anderen Gremien wie der Innenministerkonferenz oder Justizministerkonferenz diskutiert worden und wenn ja, wann, wo und mit welchen Ergebnissen?
War die ehemalige DDR nach Ansicht der Bundesregierung ein souveräner Staat?
Hat der Bundesnachrichtendienst (BND) in der ehemaligen DDR eine geheimdienstliche Tätigkeit ausgeübt und wenn ja, in welchem Zeitraum und mit wie vielen Personen?
Wenn ja, auf welche rechtlichen Grundlagen stützte sich der Einsatz des Auslandsnachrichtendienstes BND in der ehemaligen DDR?
Arbeiteten der Militärische Abschirmdienst (MAD) und der Verfassungsschutz mit eigenen Agenten und/oder mit freiberuflichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen in der ehemaligen DDR?
Auf welcher innerstaatlichen Rechtsgrundlage und nach welchen völkerrechtlichen Normen kann nach Ansicht der Bundesregierung gegen Angehörige des MfS, die für die „Aufklärung gegnerischer Dienste" zuständig waren, ein Verfahren wegen Beihilfe zum Landesverrat eröffnet werden?
Ist die Bundesregierung bereit, den Artikel 31 der Haager Landkriegsordnung anzuerkennen, und wenn ja, womit begründet sie die Möglichkeit von Verfahren gegen Angehörige der MfS-Hauptverwaltung Aufklärung?
Am Rande des Münchener Verfahrens äußerten die Ankläger gegenüber der Presse, daß mit den Verfahren gegen Angehörige der MfS-Hauptverwaltung Aufklärung kriminalpolitische Ziele verfolgt werden, die bezwecken sollen, andere MfS-Agenten zur Kooperation mit bundesdeutschen Sicherheitsbehörden zu bewegen (vgl. „Zeit", 7. Juni 1991)? Teilt die Bundesregierung diese Position der Ankläger?
Erhofft die Bundesregierung sich von der Verwirklichung dieser Ziele, MfS-Agenten zu Aussagen zu bewegen?
Ist die Bundesregierung bereit, von sich aus zur Förderung der Aussagebereitschaft die Kronzeugenregelung anzubieten?
Teilt die Bundesregierung die Meinung der „Zeit", daß Bundesminister der Justiz, Kinkel, der lange Zeit selbst Chef des Bundesnachrichtendienstes war, bei Auslandsreisen nach Osteuropa Gefahr läuft, zu Recht „aus den gleichen Gründen festgenommen und unter Anklage gestellt zu werden"?