Erhöhung des Entgelts für Gefangenenarbeit
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Da die in der Drucksache 12/677 gestellten Fragen zum Teil sehr allgemein oder unklar beantwortet wurden, dienen die folgenden Fragen der Konkretisierung.
Der Bundesminister der Justiz stellt in seiner Antwort auf die Drucksache 12/677 fest, daß der Tagessatz der Eckvergütung des Arbeitsentgelts für Strafgefangene von 6,86 DM im Jahr 1986 auf 7,78 DM im Jahr 1990 gestiegen sei, was einer Erhöhung um 13,4 Prozent entspräche. Des weiteren führt der Bundesminister der Justiz aus, daß der Index der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im gleichen Zeitraum um insgesamt 7,1 Prozentpunkte angestiegen sei und schlußfolgert daraus, daß die Steigerungsrate für die Gefangenenentlohnung mithin höher gewesen sei als die Steigerung der allgemeinen Lebenshaltungskosten.
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Handelt es sich bei der angegebenen Erhöhung der Gefangenenentlohnung um 13,4 Prozent im Zeitraum von 1986 bis 1990 um das Bruttoentgelt oder das Nettoentgelt, also vor oder nach Abzug der auch von Inhaftierten zu zahlenden Arbeitslosenversicherung?
Sollte es sich, wie vorstehend ausgeführt, um Bruttoangaben handeln, wie fällt die Erhöhung des Gefangenenentgelts in Prozenten aus, nachdem die Arbeitslosenversicherung abgezogen wurde?
Um wieviel Prozent hat sich die von Gefangenen zu zahlende Arbeitslosenversicherung im Zeitraum von 1986 bis 1990 erhöht?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte der Bundesrepublik Deutschland, die sich den Angaben des Bundesministers der Justiz zufolge von 1986 bis 1990 um 7,1 Prozentpunkte erhöht haben, Kostenfaktoren wie die Erhöhung bzw. Verbilligung der Heizöl- oder Benzinpreise, der Mieten sowie anderer Waren enthalten, die von Inhaftierten nicht erworben werden können und daher im Vergleich irrelevant sind?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Gefangenenentgelt in aller Regel dem Erwerb von Genußmitteln wie Kaffee oder Tabak oder dem Kauf von Lebensmitteln dient?
Um wieviel Prozent haben sich im genannten Zeitraum die Lebensmittelpreise erhöht?
Um wieviel Prozent haben sich im genannten Zeitraum die Tabakpreise erhöht?
In anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft, zum Beispiel in Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und Italien, wird teilweise schon seit Jahren ein weit höheres Entgelt für Gefangenenarbeit gezahlt.
Besteht seitens der Bundesregierung die Absicht, im Rahmen der europäischen Integration die Höhe des in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Entgelts den in anderen europäischen Ländern gezahlten Vergütungen anzugleichen?
Strebt die Bundesregierung an, Gefangene dazu zu motivieren und gegebenenfalls auch gesetzlich zu verpflichten, vom Erlös aus geleisteter Arbeit einen opferbezogenen Schuldausgleich zu leisten?
Hält die Bundesregierung es für nötig, zur Umsetzung dieser Absicht das Entgelt für Gefangenenarbeit so weit zu erhöhen, daß der Gefangene dazu in der Lage ist?
Beabsichtigt der Bundesminister der Justiz, ein Entschuldungsprogramm für Gefangene
a) durch ein gesondertes Gesetz in das Strafvollzugsgesetz einzuführen,
b) auf Länderebene zu fördern?
Wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen?
Liegen dem Bundesminister der Justiz Zahlen zur Verschuldungssituation von Gefangenen aus einzelnen Bundesländern vor?
Sind in der Vergangenheit vom Bundesministerium der Justiz keinerlei Erhebungen über die Verschuldungssituation von Strafgefangenen durchgeführt worden?
Wenn nicht, beabsichtigt das Bundesministerium der Justiz in absehbarer Zeit, sich über die Verschuldungssituation unter Strafgefangenen kundig zu machen?
Ist dem Bundesminister der Justiz bekannt, daß es im vergangenen Jahr in einer Reihe von Haftanstalten zu Unruhen gekommen ist?
Ist dem Bundesminister der Justiz bekannt, daß bei den meisten dieser Unruhen und Aufstände die Forderung nach einer Erhöhung des Arbeitsentgelts erhoben wurde?
Hält der Bundesminister der Justiz diese Forderungen für berechtigt oder für unberechtigt?