Veröffentlichung aus Ermittlungsakten gegen die Häftlinge aus der RAF
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
DER SPIEGEL vom 17. Juni berichtet über Erkenntnisse der Bundesanwaltschaft, die aus G-10-Maßnahmen gewonnen werden konnten, nach denen die RAF neue Anschläge und Entführungen plane. Bei Zellendurchsuchungen im März 1991 will, laut SPIEGEL, die Bundesanwaltschaft Erkenntnisse darüber gewonnen haben, daß Anwälte als „Nahtstellen zwischen den Gefangenen und der Kommandoebene der RAF" fungieren. Meldungen, nach denen es angeblich Ermittlungsverfahren gegen Anwälte gegeben habe, bestätigten sich nicht. Vielmehr mußte die „Die Welt" vom 15. Juli 1991 feststellen: „In der Tat lagen keine konkreten Beweise gegen bestimmte Personen vor . ".
Aus den laufenden Ermittlungsverfahren gegen die Gefangenen aus der RAF wegen illegaler Informationssysteme — die seit März 1990 laufen — und aus den 7 000 Blatt Papier, die bei den Zellendurchsuchungen bei den Gefangenen beschlagnahmt worden sind, gibt die Bundesanwaltschaft gezielt Informationen in die Öffentlichkeit. So wurden Passagen aus den beschlagnahmten Aufzeichnungen der Gefangenen z. B. in der „Panorama"-Sendung vom 14. Mai 1991 veröffentlicht, um eine angebliche „Zellensteuerung" und den „Kurierdienst" der Anwälte zu belegen.
Während offenbar einerseits mit Dokumenten aus Ermittlungsakten in die Medien gegangen wird, wird andererseits den Anwälten der Gefangenen ein Akteneinsichtsrechts verweigert.
Mittlerweile wurden fünf Gefangene aus der RAF in andere Gefängnisse verlegt. Gegen einen Rechtsanwalt wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche konkreten Verdachtsmomente hat es gegeben, die die im SPIEGEL vom 17. Juni 1991 durchgeführten G-10-Maßnahmen rechtfertigen?
Wann und bei welchen Gerichten sind in wie vielen Fällen richterliche Anordnungen für diese G-10-Maßnahmen eingeholt worden?
Seit wann und wie viele Ermittlungsverfahren wegen „illegaler Informationssysteme" laufen gegen Gefangene aus der RAF?
Mit welcher Begründung wird den Anwälten der Gefangenen aus der RAF das Akteneinsichtsrecht in diese Ermittlungsakten verweigert?
Gibt es konkrete Verdachtsmomente für eine „Zellensteuerung" und für „Kurierdienste" durch die Anwälte der Gefangenen?
Wenn ja, seit wann gibt es sie?
Wie viele Ermittlungsverfahren laufen in diesem Komplex gegen wie viele Rechtsanwälte der Gefangenen aus der RAF, und seit wann laufen sie?
Existiert ein Vermerk oder Schreiben des Bundesanwalts Pfaff an das Bundesministerium der Justiz, nach dem näher benannte Rechtsanwälte „Nahtstellen zwischen den Gefangenen und der Kommandoebene der RAF" seien, und daß gegen sie „nunmehr ein Ermittlungsverfahren eingeleitet" werden müßte ( „SPIEGEL" 25/1991, S. 31)?
Wenn nein, wie erklärt sich die Bundesregierung Pressemeldungen, in der die Existenz eines derartigen Vermerks oder Schreibens erwähnt wird?
Wenn nein, ist die Bundesregierung der Meinung, daß Meldungen in diesem Bereich äußerst sorgfältig geprüft werden sollten und unbedingt sofort von ooffizieller Seite öffentlich dementiert werden müßten?
Stimmt die Bundesregierung zu, daß in diesem hochsensiblen Bereich auf keinen Fall mit bewußten Falschmeldungen Politik betrieben werden darf?
Mit welcher Begründung, auf wessen Veranlassung hin und auf welchen Wegen sind Akten aus diesen Ermittlungsverfahren in die „Panorama"-Sendung vom 14. Mai 1991 gelangt?
Hat sich die „Panorama"-Redaktion, bzw. ein oder haben mehrere Redakteure dieser Sendung vor der Ausstrahlung der Sendung am 14. Mai 1991 bei Sicherheits- oder Justizbehörden und/oder im Bundesministerium der Justiz und im Bundesministerium des Innern als Nationaler Sicherheitsbehörde rückversichert, ob die Verwendung dieser Akten möglich sei?
Wenn ja, von wem genau wurde mit welcher Begründung dieser Verwendung der Akten zugestimmt?
An welche weiteren Medien wurden wann, von wem, auf welchen Wegen und mit welcher Begründung aus diesen Ermittlungsakten Dokumente zur Veröffentlichung weitergereicht?
Wurde das gezielte Weiterreichen von Teilen dieser Ermittlungsakten in der „Koordinierungsgruppe Terrorismusbekämpfung" (KGT) beim Bundeskriminalamt (BKA) geplant, erörtert und umgesetzt?
Wenn ja, auf wessen Initiative hin geschah dies?
Aufgrund welcher Erkenntnisse kann die Bundesregierung ausschließen, daß in der KGT Falschmeldungen über das Verhältnis zu Anwälten und den Gefangenen gezielt zur „Sensibilisierung der Bevölkerung" , d. h. zu politischen Zwecken ausgearbeitet und ausgestreut werden?
Ist die Bundesregierung bereit, einer Überprüfung der angeblichen Fakten über „Zellensteuerung" und „Kurierdienst" unter Mitwirkung von betroffenen Gefangenen, Anwälten und neutralen Gutachtern zuzustimmen?