Mögliche Sorgerechtsentzüge und Adoptionen gegen den Willen der Eltern , in den alten Bundesländern
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zum Thema „Ausmaß von widerrechtlichen Adoptionen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik" (Drucksache 12/932) ist zu entnehmen, daß es die Bundesregierung für wahrscheinlich hält, daß eine große Zahl von Adoptionen gegen den Willen der leiblichen Eltern nicht politisch motiviert und damit nicht widerrechtlich war.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen wurde in den alten Bundesländern in den Jahren 1973 bis 1990 Eltern das Sorgerecht entzogen?
- Welche Kriterien gab es für den Sorgerechtsentzug?
- Welchen sozialen Schichten gehören die betroffenen Familien an?
- Wie viele Kinder in welchem Alter waren davon betroffen?
- Wie erfolgte nach Entzug des elterlichen Sorgerechts die weitere Betreuung der Kinder?
2. Wie viele Eltern klagten gegen den Sorgerechtsentzug und wie vielen Klagen wurde stattgegeben?
3. Gab es in den alten Bundesländern in diesem Zeitraum ausdrücklich gegen den Willen von Eltern veranlaßte Adoptionen?
Wenn ja:
- Wie viele Adoptionen waren es?
- Womit wurden diese Adoptionen begründet?
- Wie alt waren die Kinder zum Zeitpunkt der Adoption?
- Aus welchen sozialen Schichten kommen die Kinder?
- Welcher sozialen Schicht gehören die Adoptiv-Eltern an?
- Wie viele Eltern klagten gegen die Adoption ihrer Kinder, und wie vielen Klagen wurde stattgegeben?
Fragen3
In wie vielen Fällen wurde in den alten Bundesländern in den Jahren 1973 bis 1990 Eltern das Sorgerecht entzogen?
Wie viele Eltern klagten gegen den Sorgerechtsentzug und wie vielen Klagen wurde stattgegeben?
Gab es in den alten Bundesländern in diesem Zeitraum ausdrücklich gegen den Willen von Eltern veranlaßte Adoptionen?