Zulassung von führenden SED-Funktionären und Stasi-Mitarbeitern zur Rechtsanwaltschaft
der Abgeordneten Dr. Hans de With, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Hermann Bachmaier, Anni Brandt-Elsweier, Hans-Joachim Hacker, Gerlinde Hämmerle, Dr. Uwe Küster, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Dr. Eckhart Pick, Margot von Renesse, Dr. Jürgen Schmude, Johannes Singer, Ludwig Stiegler, Dieter Wiefelspütz, Dr. Peter Struck, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
In der Zeit zwischen dem Sturz des SED-Regimes und dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 sind in der damaligen Deutschen Demokratischen Republik zahlreiche Juristen neu zur Anwaltschaft zugelassen worden. Darunter sollen sich auch Personen befunden haben, die noch bis kurz zuvor als Staatsfunktionäre oder Mitarbeiter der Staatssicherheit gegen fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen haben. Auch vor dem Fall der Mauer gab es in der Deutschen Demokratischen Republik Rechtsanwälte, die in besonderer Weise mit dem SED-Regime verstrickt waren oder der Staatssicherheit Informationen über ihre Klienten weitergaben.
Es kann nicht hingenommen werden, daß Personen, die schwerwiegend gegen Gebote der Menschlichkeit verstoßen haben, als Rechtsanwalt und damit als Organ der Rechtspflege tätig werden. Hierunter leidet das Vertrauen der Bürger in die Justiz insgesamt.
Der Bundesminister der Justiz hat Anfang August dieses Jahres angekündigt, dafür zu sorgen, daß in dieser Weise belastete Juristen von der Tätigkeit als Rechtsanwalt ausgeschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele Personen sind in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik in der Zeit vom 9. November 1989 bis zum 3. Oktober 1990 als Rechtsanwälte neu zugelassen worden?
Sind diese Rechtsanwälte, aber auch nach dem 3. Oktober 1990 erstmals zugelassene Anwälte, auf Verhaltensweisen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik überprüft worden, die für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erheblich sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Rechtsanwälten, die wegen besonderer Verstrickung mit dem SED-Regime der Ausübung ihres Berufs unwürdig erscheinen, nach geltendem Recht die Zulassung zur Anwaltschaft entzogen werden kann?
Wie beurteilt die Bundesregierung die im juristischen Schrifttum (vgl. Zeitschrift für Rechtspolitik 1991, S. 366 ff.) vertretene Ansicht, daß nur nach dem 3. Oktober 1990 erfolgte Zulassungen nach den Rücknahmemaßstäben des Rechtsanwaltsgesetzes der Deutschen Demokratischen Republik bzw. der Bundesrechtsanwaltsordnung überprüft werden können?
Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um zu verhindern, daß Juristen ohne weiteres als Rechtsanwälte tätig werden, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Mitarbeiter der Staatssicherheit tätig waren oder in entsprechend schwerschwiegender Weise dem SED-Regime Vorschub geleistet haben?
Plant die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative, die vorsieht, daß Rechtsanwälte in den neuen Bundesländern künftig vor ihrer Zulassung auf eine frühere Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik überprüft werden?
Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Möglichkeiten zur Rücknahme oder zum Widerruf der Rechtsanwaltszulassung gesetzgeberischen Handlungsbedarf?