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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Situation von Gefangenen in der Untersuchungs- bzw. Strafhaft, die wegen Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden (G-SIG: 12010581)

Statistische Angaben über nach § 129a StGB verurteilte Strafgefangene, Rückfallquote bei Entlassenen, Gewährung von Hafterleichterungen und medizinische Betreuung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

04.02.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/192513.01.92

Situation von Gefangenen in der Untersuchungs- bzw. Strafhaft, die wegen Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a Strafgesetzbuch (StGB) verurteilt wurden

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

In den vergangenen Wochen wurde in den Medien und in öffentlicher Auseinandersetzung über das Für und Wider einer vorzeitigen Entlassung von zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener aus der RAF diskutiert.

Die Angaben über die Anzahl der nach § 129 a StGB Verurteilten bzw. Verdächtigen schwankte dabei ebenso, wie die Darstellung ihrer Haftsituation.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie viele nach § 129a StGB verurteilte Strafgefangene sitzen derzeit in Strafhaft ein?

2

Wie viele dieser Gefangenen werden

a) linksradikalen Gruppierungen zugerechnet,

b) rechtsradikalen Gruppierungen zugerechnet,

c) ausländischen Gruppierungen zugerechnet?

3

Wie viele dieser Gefangenen sind Männer, wie viele sind Frauen?

4

Wie viele dieser Gefangenen sind rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt?

5

Wie viele der nach § 129a StGB verurteilten Gefangenen haben

a) weniger als 5 Jahre verbüßt,

b) zwischen 5 und 10 Jahren verbüßt,

c) zwischen 10 und 15 Jahren verbüßt,

d) mehr als 15 Jahre verbüßt?

6

Wie viele der nach § 129 a StGB Verurteilten sitzen in welchen Bundesländern ein (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

7

Wie viele dieser Gefangenen sind

a) in Einzelhaft inhaftiert,

b) in Kleingruppen inhaftiert,

c) im Regelstrafvollzug mit anderen Strafgefangenen inhaftiert,

d) im offenen Strafvollzug untergebracht?

8

Wie viele der in der Vergangenheit aus der Strafhaft entlassenen Verurteilten sind nach Ende der Strafhaft mit einem gleichartigen Delikt wieder rückfällig geworden?

9

Wie viele der entlassenen Verurteilten waren vor dem Haftende im offenen Vollzug untergebracht?

10

Wie viele der nach § 129 a StGB zu einer zeitlichen Freiheitsstrafe Verurteilten wurden in der Vergangenheit zum Zweidrittel-Zeitpunkt gemäß den Vorgaben des Strafvollzugsgesetzes entlassen?

11

Bei wie vielen der nach § 129a StGB verurteilten Gefangenen ist

a) verschärfte Besuchsüberwachung durch Beamte des Staatsschutzes, der Landeskriminalämter oder des Bundeskriminalamts angeordnet,

b) besondere Postkontrolle angeordnet?

12

Wie vielen nach § 129a StGB Verurteilten wurde bisher

a) eine Ausführung aus wichtigem Anlaß gewährt,

b) Ausgang gewährt,

c) Hafturlaub gewährt?

13

In wie vielen Fällen wurde bisher bei nach § 129 a StGB Verurteilten der Besuch von bzw. der Schriftverkehr mit einzelnen Personen untersagt?

14

Bei wie vielen nach § 129 a StGB Verurteilten wurde in der Vergangenheit eine medizinische Untersuchung ihrer Haftfähigkeit vorgenommen.

15

Wie viele der nach § 129 a StGB Verurteilten befinden sich derzeit wegen haftbedingter gesundheitlicher Folgen in medizinischer Behandlung?

Bonn, den 13. Januar 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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