Haltung der Bundesregierung zur Projektarbeit des Solidaritätsdienstes International e.V. (SODI) in den Ländern der ,,Dritten" Welt
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Teilnehmer des Entwicklungspolitischen Runden Tisches erzielten am 22. November vorigen Jahres eine generelle Einigung zur weiteren Verwendung der Spendenmittel des SODI für die Projektarbeit in den Ländern der „Dritten" Welt: 5,5 Mio. DM für Stipendien, cirka 12 Mio. DM als Überleitungsfonds für Projektarbeit 1991/92 und für die soziale Absicherung bei der Reduzierung der Anzahl der Mitarbeiter von SODI sowie cirka 30 Mio. DM zur Gründung einer Stiftung, in der SODI gleichberechtigt mitarbeiten kann. Diese Übereinkunft fand die Billigung der Vollversammlung des SODI am 23. November 1991.
Am 18. Dezember 1991 wurde in einem Gespräch, an dem neben anderen auch Vertreter der Unabhängigen Kommission und des SODI teilnahmen, eine ähnliche einvernehmliche Lösung erzielt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist der Bundesregierung die Entscheidung der Treuhandanstalt vom 20. Dezember 1991 bekannt, ab 1. Januar 1992 keinerlei Mittel aus dem SODI-Vermögen für Lohn- und Gehaltszahlungen an Mitarbeiter des Vereins freizugeben?
Womit wird diese Entscheidung begründet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkung einer solchen Entscheidung auf das Erzielen einer einvernehmlichen Lösung des Gesamtproblems?
Welche Projekte des SODI in Ländern der „Dritten" Welt konnten infolge der Verfügung vom 14. August 1991 über die treuhänderische Verwaltung der SODI-Mittel nicht mehr realisiert bzw. nicht in Angriff genommen werden?
(Bitte getrennt nach laufenden und geplanten Projekten aufführen.)
Welche SODI-Projekte sollen durch wen und wann realisiert bzw. weitergeführt werden?
Welche begonnenen bzw. geplanten SODI-Projekte werden nicht weiter berücksichtigt?
Welche konkreten Gründe gibt es bei den einzelnen Projekten für ihre Einstellung bzw. Nichtrealisierung?
Welche Vorstellungen gibt es über die Tätigkeit der geplanten Stiftung?
Ist eine mit den anderen ostdeutschen Nichtregierungsorganisationen gleichberechtigte Mitarbeit des SODI in dieser Stiftung und damit die Nutzung der Kompetenz dieses eingetragenen Vereins vorgesehen?
Wenn nein, warum nicht?
Worin liegen nach Zulassung, des SODI als gemeinnütziger Verein und nach konstruktiver Zusammenarbeit zwischen diesem Verein und dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit der DDR die Zweifel begründet, daß der SODI Rechtsnachfolger des ehemaligen Solidaritätskomitees der DDR ist?