Gefahren der Atomenergie
der Abgeordneten Hans Josef Fell, Dr. Reinhard Loske, Sylvia Kotting-Uhl, Cornelia Behm, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Undine Kurth (Quedlinburg), Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Reaktorunglück von Tschernobyl am 26. April 1986 hatte katastrophale Auswirkungen für größere Landstriche und eine dauerhaft höhere Strahlenbelastung für weite Teile Europas zur Folge. Bereits vor Tschernobyl kam es beinahe zu ähnlich großen Katastrophen. Der bekannteste Fall war in Harrisburg. Seit Tschernobyl gab es in einer Reihe von Reaktoren größere Unfälle, die glücklicherweise nicht zu einem so genannten Super-GAU führten. Solche Störfälle gab es auch in westlichen Reaktoren, darunter auch deutsche Reaktoren, die dennoch immer wieder von hiesigen Befürwortern der Atomenergie als die sichersten der Welt bezeichnet werden. Mittlerweile sind die alten Reaktoren nicht nur anfälliger infolge von Materialermüdungen geworden. Mit dem Terrorismus ist eine neue Gefahr aufgetaucht, für die Atomkraftwerke nie ausgelegt wurden. Weder scheint es möglich, Terroranschläge auf Atomkraftwerke auszuschließen, noch sind die Atomkraftwerke dafür gebaut, einem Terrorangriff mit Sicherheit standzuhalten. Das alte – stets verharmlosende – Schlagwort vom so genannten Restrisiko hat seine einstmals angedachte Bedeutung verloren. Niemand weiß, wie hoch die Gefahr eines erfolgreichen Terroranschlags ist. Bekannt ist lediglich, dass Terroristen solche Anschläge bereits in ihre Planspiele einbezogen haben.
Die Missbrauchgefahr energetisch genutzter Atomkraft erschöpft sich aber nicht nur auf Terroranschläge, sondern umfasst auch die Proliferationsgefahren. Eine große Gefahr besteht z. B. darin, dass Staaten unter dem Deckmantel der friedlichen Nutzung der Atomenergie ein Atomprogramm betreiben, das ihnen den Bau von Atomwaffen ermöglicht. Versuche der USA haben gezeigt, dass für eine Atomwaffe bereits das atomare Material genügen kann, das in einem Atomkraftwerk verwendet wird. Jegliche Weiterverbreitung von Atomkraftwerken beinhaltet somit auch die Verbreitungsgefahr von Atomwaffen. Sie führt auch zu erleichterten Möglichkeiten so genannte schmutzige Bomben zu bauen, wo gewöhnlicher Sprengstoff mit radioaktivem Material durchsetzt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Gefahren im Normalbetrieb
1. Ist es korrekt, dass die Sicherheitsbehälter, die den Reaktorkessel einschließen, um im Falle eines Unfalls den Radioaktivitätsaustritt einzudämmen (auch Containment genannt), bei Biblis A, Neckarwestheim I und Biblis B eine geringere Druck- und Temperaturfestigkeit aufweisen als später gebaute Reaktoren?
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Atomkraftwerk (AKW) Brunsbüttel neben der besonderen Störanfälligkeit und den Werkstoffproblemen, die mit der Alterung der Anlage zunehmen, eine grundlegende Auslegungsschwäche aufweist und deshalb die Bodenwanne des Containments im Fall einer Kernschmelze innerhalb weniger Minuten durchschmelzen würde, der Sicherheitsbehälter also besonders anfällig für rasches Durchschmelzen ist?
3. Ist der Bundesregierung bekannt, dass am 10. April 2003 sich in dem Block 2 des ungarischen Atomkraftwerks Paks II 30 hochradioaktive Brennelemente überhitzten, die dabei zerstört wurden obwohl der Reaktor zuvor mit westlicher Hilfe modernisiert worden war? Kann ein Unfall, wie er in Paks II trotz Einsatz westlicher Technik vorkam, in deutschen AKWs mit Sicherheit ausgeschlossen werden?
4. Bis zu welchen Erdbebenstärken sind die Kraftwerke Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel und Neckarwestheim ausgelegt? Wie stark sind die stärksten Erdbeben, die für Deutschland angesichts der geologischen Beschaffenheit als möglich betrachtet werden?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass unter dem Kraftwerksgelände des Atomkraftwerks Neckarwestheim Hohlraumbildungen vorhanden sind, sowie dass Jahr für Jahr in großen Mengen gelöstes Gestein durch Grundwasserabpumpung ausgespült wird, das die Hohlräume vergrößern kann?
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Dr. Gerhard Jentzsch (Jena), Präsident der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft, dass die Erdbebensicherheit durch die Hohlraumbildung unter den genannten Atomkraftwerksstandorten deutlich verringert wird (Quelle: Greenpeace: Risiko Restlaufzeit. Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke. Schwerpunkt Neckarwestheim-1; 2005, S. 16)?
7. Kann ein Versagen der Sicherheitsventile, wie beim Störfall im Atomkraftwerk Unterweser 1998 (hier haben bei einer Schnellabschaltung die Sicherheitsventile nicht funktioniert), nun auch in Deutschland ausgeschlossen werden, oder ist hier, im Gegensatz zu den USA und Frankreich, das Hochfahren der Reaktoren auch dann möglich, wenn die Ventile geschlossen sind?
8. Sieht die Bundesregierung die Verfügbarkeit von ausreichend ausgebildetem Personal in Deutschland bis zur im Atomausstiegsgesetz vorgesehenen Abschaltung des letzten Atomkraftwerks als gesichert an, obwohl seit mehreren Jahren kaum noch Nuklearphysiker ausgebildet werden?
9. Wie viel Personal wurde in den Kraftwerken Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel und Neckarwestheim in den Jahren 1994 und 2004 beschäftigt?
10. Was ist bisher geschehen, um Vorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten im Falle eines Super-GAUs zu treffen? Wurden die Betreiber von Atomkraftwerken nach dem Verursacherprinzip an der Finanzierung der Jodtabletten beteiligt?
11. Welche Folgen für die Bevölkerung, die Ökonomie sowie die Energieinfrastruktur hätte es aus Sicht der Bundesregierung, wenn in Deutschland ein erfolgreicher Terrorangriff auf ein Atomkraftwerk ausgeführt würde?
Terrorgefahren für Atomkraftwerke
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), Dr. Mohamed El Baradei, dass nach den Anschlägen in New York und Washington es nun „weit wahrscheinlicher“ als bisher angenommen sei, dass es auch zu Terrorakten auf Atomkraftwerke kommen könne und zu der Gefahr dass Regierungen Atommaterial für geheime Nuklearprogramme benutzen könnten, nun auch die Gefahr hinzu käme, dass sich Extremisten radioaktives Material beschaffen, um damit Panik in der Bevölkerung zu schüren oder Gebiete gezielt zu verseuchen (Quelle: SPIEGEL ONLINE v. 1. November 2001, 15:45; www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,165602,00.html)?
13. Welche Szenarien terroristischer Angriffe auf Atomanlagen, insbesondere Atomkraftwerke, hält die Bundesregierung für möglich?
14. Ist der Bundesregierung bekannt, dass kurz vor den Olympischen Spielen des Jahres 2000 in Sydney Pläne für einen Anschlag auf den Forschungsreaktor HIFAR bekannt wurden?
15. Ist der Bundesregierung bekannt, dass im November 2005 in Australien mutmaßliche Terroristen festgenommen wurden, die einen Anschlag auf das Atomkraftwerk Lucas Heights in Sydney geplant hatten und einige davon direkt vor dem Atomkraftwerk verhaftet wurden und das Schloss zum Zufahrtstor des Reaktors bereits aufgebrochen war?
16. Welche weiteren Fälle im In- oder Ausland sind der Bundesregierung bekannt, in denen es Hinweise darauf gab, dass Terroristen Anschläge auf Atomanlagen geplant oder zumindest in ihre Überlegungen einbezogen haben?
17. Hat die Bundesregierung davon Kenntnis genommen, dass der Forschungsmitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Thomas Auerbach, berichtet, dass in der aus Sicherheitserwägungen nicht veröffentlichten Liste der 346 Zielobjekte des Jahres 1981 6 Atomkraftwerke (Neckarwestheim, Philippsburg, Biblis, Stade, Würgassen und Gundremmingen sowie die Kernforschungsanlagen Jülich und Karlsruhe) aufgeführt worden seien (Quelle: Thomas Auerbach: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Terror- und Sabotagevorbereitungen des MfS gegen die Bundesrepublik Deutschland)? Ist der Bundesregierung bekannt, mit welchen Mitteln die Atomkraftwerke angegriffen werden sollten? Ist der Bundesregierung bekannt, warum diese 6 Atomkraftwerke ausgewählt wurden? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?
18. Hält die Bundesregierung in Ansehung der Erkenntnisse der Terrorismusforschung sowie der Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen der Vergangenheit die Auffassung der Betreiber für zutreffend, dass Atomkraftwerke deshalb nicht als potentielle Anschlagsziele anzusehen seien, weil ihnen in der Vorstellungswelt potentieller Täter keine hohe symbolische Bedeutung, etwa vergleichbar der Bedeutung des Word Trade Center, zukommen soll? Wenn ja, wie lässt sich diese Einschätzung mit den Feststellungen vereinbaren, dass die Attentäter des 11. September 2001 den Angriff auf ein Atomkraftwerk in Betracht gezogen hatten (siehe „9/11 Commission Report“ des US-Kongresses – Quelle: www.9-11commission.gov/) und weitere Hinweise auf Anschlagsabsichten aus anderen Ländern vorliegen? Wenn nein, worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?
19. Kann die Bundesregierung mit Sicherheit die erfolgreiche Abwehr terroristischer Angriffe gegen Atomkraftwerke garantieren?
20. Kann die Bundesregierung eine Gefährdung der Bevölkerung im Falle terroristischer Anschläge mit Sicherheit ausschließen?
21. Hat die Bundesregierung in ihre Überlegungen und Maßnahmen umfassend die Möglichkeit von Anschlägen mit tragbaren panzerbrechenden Waffen, mit Artilleriegeschützen, mit der Anbringung von Sprengmitteln an sensitiven Gebäudeteilen, mit Angriffen von bewaffneten Helikoptern oder mit mit Sprengstoff beladenen Flugzeugen einbezogen?
22. Wird das Eindringen von bewaffneten Gruppierungen in ein Atomkraftwerk als ein Risikoszenario betrachtet? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen einer vorbeugenden Vernebelung von Atomkraftwerken im Gefahrenfall? Hält sie eine solche Maßnahme für sinnvoll und für ausreichend, um einen Schutz vor Terrorangriffen aus der Luft zu gewährleisten? Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Luftfahrtexperten an den geplanten Störungsmöglichkeiten der Navigationssysteme (Quelle: Greenpeace: Terrorangriffe auf deutsche Atomkraftwerke. Bewertung der Gegenmaßnahmen; 2004)?
24. An welchen Standorten wurde mit der Realisierung der Vernebelungstechnik bereits begonnen? An welchen ist diese Technik bereits installiert?
25. Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Atomkraftwerke an Wasserstraßen liegen, um den Kühlbedarf sicherzustellen, spezielle Maßnahmen getätigt, die einen erfolgreichen Angriff der von Schiffen ausgeht, verhindern könnten?
26. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass seit dem 11. September 2001 davon ausgegangen werden muss, dass das Täterbild, welches davon ausgeht, dass ein Täter sein eigenes Leben schützen will, nicht mehr gilt? Sind die SEWD-Richtlinien (SEWD: Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) aufgrund der Tatsache, dass heute realistisch mit Selbstmordattentätern gerechnet werden muss, angepasst worden?
27. Welche Bundesländer haben der Aufforderung der Bundesregierung nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 vor 3 Jahren Folge geleistet, anhand von Detailuntersuchungen mögliche Schadenspotenziale durch Flugzeugabstürze an den einzelnen Atomkraftwerken festzustellen und zu berichten, und welche nicht? Was hat die Bundesregierung unternommen, um die angeforderten Detailuntersuchungen zu erhalten? Was sind die Ergebnisse?
28. Gibt es Untersuchungen zur Sicherheit von Reaktorgebäuden, Zwischenlagern und Castorbehältern beim einfachen oder mehrfachen Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen (Hohlladungsgeschossen, Doppelhohlladungsgeschossen)? Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gezogen? Wenn nein, warum gibt es diese Untersuchungen nicht?
29. Gibt es Untersuchungen zur Sicherheit von Reaktorgebäuden beim Beschuss durch bunkerbrechende Waffen? Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gezogen? Wenn nein, warum gibt es diese Untersuchungen nicht?
30. Schließt die Bundesregierung den Abschuss von Passagierflugzeugen als Abwehrmaßnahme zum Schutz der Atomkraftwerke aus?
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für Atomkraftwerke aus den Erkenntnissen des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, der nach eigenen Angaben einen Anschlag mit einer schmutzigen Bombe für sehr realistisch hält und damit unterstellt, dass bestimmte Täterkreise wahllos Menschen umbringen wollen (Quelle: www.welt.de/data/ 2006/01/28/838112.html)?
32. Geht die Bundesregierung für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft 2006 von einer allgemeinen erhöhten terroristischen Bedrohungslage aus? Falls ja, trifft die Bundesregierung besondere Maßnahmen, um die Terrorgefahr für Atomkraftwerke zu vermindern?
33. Falls ja, welche? Gehört dazu aus Sicht der Bundesregierung auch der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisch betrachtete Einsatz der Bundeswehr? Falls nein, wieso nicht?
34. Beabsichtigt die Bundesregierung, die besonders terrorgefährdeten Atomkraftwerke während der Fußballweltmeisterschaft stillzulegen, oder versucht die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Atomkraftwerksbetreibern der besonders gefährdeten Atomkraftwerke eine vorübergehende Stilllegung dieser Atomkraftwerke zu bewirken?
35. Welche weiteren Vorsorgemaßnahmen gegen Terrorangriffe hat die Bundesregierung bisher entwickelt, und in welchem Stadium der Realisierung befinden sich die Vorschläge?
36. Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um in der Europäischen Union die Terrorgefahr für Atomkraftwerke auszuschließen?
37. Ist der Bundesregierung bekannt, dass wenige Tage nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 der Geschäftsführer der Gesellschaft für Reaktor- und Anlagensicherheit (GRS) erklärte: „Der gezielte, beabsichtigte Absturz auf eine kerntechnische Anlage wurde in keinem Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Gegen kriegerische Einwirkungen sind Kernkraftwerke nicht geschützt und gegen Terroranschläge auch nicht. Da gibt es nur einen gewissen Grundschutz.“ (zitiert nach taz, 15./16. September 2001)? Welche Atomkraftwerke sind daraus folgend nach Auffassung der Bundesregierung so ausgelegt, dass ein Super-GAU mit verheerender Freisetzung von Radioaktivität ausgeschlossen werden kann, für den Fall, dass es zu einem Absturz einer voll betankten großen Passagiermaschine des Typs Boing 747 oder der A380-Klasse kommt?
38. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die meisten in Deutschland in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke für den potenziellen Absturz eines Phantom- Kampfflugzeugs ausgelegt sind, die nur ein Zwanzigstel von dem Gewicht eines Airbus A380 aufweisen, und hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einige Atomkraftwerke wie Biblis B, Neckarwestheim I, Unterweser und Isar 1 nur für den wesentlich leichteren Starfighter ausgelegt sind, die Atomkraftwerke Brunsbüttel sowie Biblis A sogar nur für den Absturz eines Sportflugzeuges? Kann die Bundesregierung bestätigen, dass verschiedene Atomkraftwerke älterer Bauart auch nicht gegen die Zerstörung der Reaktorhülle durch den zufälligen Absturz einer schnell fliegenden Militärmaschine ausgelegt und somit hinreichend gesichert sind? Um welche Kraftwerke handelt es sich?
39. Ist der Bundesregierung bekannt, dass von 57 simulierten Angriffen sog. „red teams“ während der 90er Jahre in den USA 27 ernsthafte Verletzlichkeiten der Nuklearanlagen aufzeigten, die eine Beschädigung des Reaktorkerns zur Folge hätten haben können?
40. Geht die Bundesregierung davon aus, dass sämtliche Atomkraftwerke in gleichem Maße Sprengstoffen, Raketen oder Granaten standhalten könnten, oder gibt es Unterschiede etwa aufgrund verschiedener Baumaterialien und Wanddicken?
41. Hält die Bundesregierung die Nachrüstung bestehender AKWs, z. B. den Bau einer doppelten Reaktorumwandlung oder die Errichtung von Betonpfeilern als Schutzgitter um die Kraftwerke, zum besseren Schutz für sinnvoll? Wenn nein, warum nicht?
42. Welcher größte mögliche Schadensfall ist anzunehmen, wenn Terrorgruppen gezielt alle Kühlleitungen zum laufenden AKW zerstören? Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung zur Abwehr dieser potenziellen Gefahr getroffen?
43. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen, dass von außen die Computeranlagen der Atomkraftwerke dahin gehend beeinflusst werden können, dass eine Gefährdung des Betriebs entstehen könnte?
44. Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen, dass Mitarbeiter von Atomkraftwerken den Betrieb manipulieren und damit gefährden – etwa indem sie Sabotage an Mess- und Überwachungsgeräten, Ventilen, Pumpen oder am BE-Lagerbecken begehen – oder mit Eindringlingen von außen zusammenarbeiten?
45. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die AKWs Biblis A und B, Neckarwestheim und Brunsbüttel zu den weltweit hochmodernsten und sichersten AKWs gehören? Wären diese AKWs nach dem heutigen Stand genehmigungsfähig – wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
46. Wurden sämtliche 55 Auflagen befolgt, die 1991 in zwei Bescheiden zur Anlagensicherheit und Anlagensicherung gemacht wurden, nachdem in einer Sicherheitsanalyse erhebliche Mängel am Atomkraftwerk Biblis A festgestellt wurden (Quelle: Greenpeace: Risiko Restlaufzeit. Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke. Schwerpunkt Biblis A; 2005, S. 11). Falls nein, welche Vorschläge wurden befolgt, welche nicht, und was würde es kosten, die nicht umgesetzten Vorschläge umzusetzen?
47. Ist der Bundesregierung bekannt, dass in neueren AKWs alle 4 redundanten Sicherheitssysteme räumlich voneinander getrennt werden müssen, im Reaktor Biblis B aber jeweils 2 gleichartige Sicherheitssysteme in einem gemeinsamen Raum untergebracht sind und diese unzureichende Trennung der Sicherheitssysteme insbesondere das Not- und Nachkühlsystem des Reaktors betrifft (dieses System dient der Verhinderung einer Kernschmelze im Falle eines Kühlmittelverluststörfalls), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Reaktor trotz sicherheitstechnischer Nachrüstungen und Modernisierung erhebliche Risikofaktoren aufweist, die nicht oder nur bedingt durch Nachrüstung zu beseitigen wären?
48. Kann nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass bei dem Atomkraftwerk Neckarwestheim I mit seinem zum Teil vermischten Notkühlsystem Schäden eines Notkühlstrangs zu Schäden an anderen Strängen führen?
49. Ist es korrekt, dass das Atomkraftwerk Neckarwestheim I noch schwächer gegen schwerere Flugzeugabstürze ausgelegt ist als das Atomkraftwerk Neckarwestheim II?
50. Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Ausland Atomkraftwerke, die sicherer gegen Terrorangriffe mit Passagierflugzeugen ausgelegt sind als die deutschen Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel?
51. Welche Zwischenlager sind gegen Terrorangriffe vollständig gesichert?
Kraftwerkssicherung (Bewachung etc.)
52. Ist der Bundesregierung bekannt, dass der spätere schweizer Politiker Chaim Nissim, ohne allerdings sein Ziel zu erreichen, im Jahr 1982 eine Bazooka auf den im Bau befindlichen Reaktor in Creys-Mallville abgeschossen hat, um so den Bau des Reaktors um mehrere Jahre zu verzögern? Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus diesem Vorfall für die sicherheitstechnische Beurteilung eines Anschlagsszenarios mit einer Panzerfaust?
53. Ist der Bundesregierung der Fall bekannt, dass Atomkraftwerksgegner am 10. September 2004 per gemietetem Schiff von Speyer direkt vor das AKW Philippsburg am Rhein steuerten, um dort mit einer Laserkanone einen Raketenangriff zu simulieren?
54. Falls ja, wie ernst nimmt die Bundesregierung die Tatsache, dass das Schiff nicht entdeckt und von seiner Simulation abgehalten wurde?
55. Ist der Bundesregierung bekannt, dass dutzende Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace in Australien im Jahre 2001 nach den Terroranschlägen in den USA ohne Widerstand auf das Atomkraftwerksgelände des Reaktors Lukas Heights vorgedrungen sind und erst eine halbe Stunde später die Polizei eintraf?
56. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace Großbritannien in mehrfachen demonstrativen Aktionen – z. B. am 13. Januar 2003 in Sizewell/Norwich – ungehindert bis in das Reaktorgebäude vordringen konnten? Welche vorbeugenden Maßnahmen erwägt die Bundesregierung bzw. hat sie angeordnet, um die Gefahren eines direkten und „erfolgreichen“ terroristischen Angriffs – zu Lande oder vom Fluss aus – auf ein Atomkraftwerk zu verringern?
57. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der ehemaligen Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) Ende 2000 von einem Mitarbeiter ein Röhrchen mit plutoniumhaltiger Flüssigkeit gestohlen wurde (Quelle: www.asamnet.de/oeffentl/bi/260701c.htm)? Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seither getroffen, um die Entnahme von waffentauglichem Material zu verhindern, das z. B. für den Bau einer sog. schmutzigen Bombe eingesetzt werden könnte?
Energetische Nutzung der Atomenergie und Proliferation
58. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die USA 1962 in einem Atomtest mit Plutonium aus zivilen Reaktoren nachwiesen, dass eine Bombe möglich ist, deren Material zu 100 Prozent aus der so genannten „friedlichen Nutzung“ der Kernenergie stammt?
59. Würde die Bundesregierung Unternehmen dulden oder sogar unterstützen, falls sich deutsche Unternehmen beim Bau von Atomkraftwerken im Iran beteiligen möchten und falls der Iran vertraglich zusichert, sich an die Bestimmungen der Internationalen Atomenergie-Organisation zu halten?
60. Gibt es internationale Atomkraftwerksprojekte, die von der Bundesregierung unter Proliferationsgesichtspunkten kritisch betrachtet werden? Falls ja, welche?
61. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Atomenergie weltweit ausgebaut werden sollte, nachdem sich die IAEO weltweit für den Ausbau der Atomenergie einsetzt? Falls ja, was tut sie, um die IAEO zu unterstützen?
62. Sollte aus Sicht der Bundesregierung der derzeitige globale Anteil der Atomenergie am Endenergieverbrauch von etwa 2,5 Prozent deutlich zunehmen und die Anzahl der rund 440 weltweiten Atomkraftwerke, die heute somit eine genutzte Energiemenge erzeugen, die etwa der jährlichen globalen Zunahme des Energieverbrauchs entspricht, steigen, und falls ja, sieht die Bundesregierung zusätzliche Proliferationsschutzmaßnahmen als erforderlich an?
63. Befürwortet die Bundesregierung den Export von Atomtechnologie in außereuropäische Staaten?
64. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es eine erhebliche Beeinträchtigung der Akzeptanz der Atomenergie zur Folge haben könnte, falls es zu einem Anschlag auf ein Atomkraftwerk im In- oder Ausland kommen sollte, in dessen Konsequenz erheblicher Druck ausgeübt werden dürfte, Atomkraftwerke abzuschalten? Teilt die Bundesregierung außerdem die Ansicht, dass daher die Folgen umso negativer wären, je größer die Abhängigkeit eines Landes von der Atomenergie ist? Betrachtet die Bundesregierung, den in Deutschland beschlossenen geregelten Ausstieg aus der Atomenergie als vorbildhafte Strategie für andere Länder, um einem solchen Krisenszenario vorzubeugen?
65. Wird die Bundesregierung an ihrer Position festhalten, für Atomkraftwerksneubauten keine Hermes-Bürgschaften zu vergeben, so wie es in den aktuell gültigen Hermes-Leitlinien festgelegt ist?
Gefährdung durch Atomreaktoren in Nachbarstaaten
66. Wie beurteilt die Bundesregierung die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Nachbarstaaten? Wird deren Laufzeitverlängerung als Risiko betrachtet, da damit Kraftwerke weiter betrieben werden, die nicht dem Stand der Technik entsprechen?
67. Setzt sich die Bundesregierung in anderen europäischen Staaten dafür ein, die Laufzeiten für ältere und damit gefährlichere Atomkraftwerke nicht zu verlängern? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Maßnahmen werden dafür eingesetzt?
Fragen67
Ist es korrekt, dass die Sicherheitsbehälter, die den Reaktorkessel einschließen, um im Falle eines Unfalls den Radioaktivitätsaustritt einzudämmen (auch Containment genannt), bei Biblis A, Neckarwestheim I und Biblis B eine geringere Druck- und Temperaturfestigkeit aufweisen als später gebaute Reaktoren?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Atomkraftwerk (AKW) Brunsbüttel neben der besonderen Störanfälligkeit und den Werkstoffproblemen, die mit der Alterung der Anlage zunehmen, eine grundlegende Auslegungsschwäche aufweist und deshalb die Bodenwanne des Containments im Fall einer Kernschmelze innerhalb weniger Minuten durchschmelzen würde, der Sicherheitsbehälter also besonders anfällig für rasches Durchschmelzen ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass am 10. April 2003 sich in dem Block 2 des ungarischen Atomkraftwerks Paks II 30 hochradioaktive Brennelemente überhitzten, die dabei zerstört wurden obwohl der Reaktor zuvor mit westlicher Hilfe modernisiert worden war?
Kann ein Unfall, wie er in Paks II trotz Einsatz westlicher Technik vorkam, in deutschen AKWs mit Sicherheit ausgeschlossen werden?
Bis zu welchen Erdbebenstärken sind die Kraftwerke Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel und Neckarwestheim ausgelegt?
Wie stark sind die stärksten Erdbeben, die für Deutschland angesichts der geologischen Beschaffenheit als möglich betrachtet werden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass unter dem Kraftwerksgelände des Atomkraftwerks Neckarwestheim Hohlraumbildungen vorhanden sind, sowie dass Jahr für Jahr in großen Mengen gelöstes Gestein durch Grundwasserabpumpung ausgespült wird, das die Hohlräume vergrößern kann?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Professor Dr. Gerhard Jentzsch (Jena), Präsident der Deutschen Geophysikalischen Gesellschaft, dass die Erdbebensicherheit durch die Hohlraumbildung unter den genannten Atomkraftwerksstandorten deutlich verringert wird (Quelle: Greenpeace: Risiko Restlaufzeit. Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke. Schwerpunkt Neckarwestheim-1; 2005, S. 16)?
Kann ein Versagen der Sicherheitsventile, wie beim Störfall im Atomkraftwerk Unterweser 1998 (hier haben bei einer Schnellabschaltung die Sicherheitsventile nicht funktioniert), nun auch in Deutschland ausgeschlossen werden, oder ist hier, im Gegensatz zu den USA und Frankreich, das Hochfahren der Reaktoren auch dann möglich, wenn die Ventile geschlossen sind?
Sieht die Bundesregierung die Verfügbarkeit von ausreichend ausgebildetem Personal in Deutschland bis zur im Atomausstiegsgesetz vorgesehenen Abschaltung des letzten Atomkraftwerks als gesichert an, obwohl seit mehreren Jahren kaum noch Nuklearphysiker ausgebildet werden?
Wie viel Personal wurde in den Kraftwerken Biblis A, Biblis B, Brunsbüttel und Neckarwestheim in den Jahren 1994 und 2004 beschäftigt?
Was ist bisher geschehen, um Vorsorge für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Jodtabletten im Falle eines Super-GAUs zu treffen?
Wurden die Betreiber von Atomkraftwerken nach dem Verursacherprinzip an der Finanzierung der Jodtabletten beteiligt?
Welche Folgen für die Bevölkerung, die Ökonomie sowie die Energieinfrastruktur hätte es aus Sicht der Bundesregierung, wenn in Deutschland ein erfolgreicher Terrorangriff auf ein Atomkraftwerk ausgeführt würde?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Direktors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), Dr. Mohamed El Baradei, dass nach den Anschlägen in New York und Washington es nun „weit wahrscheinlicher“ als bisher angenommen sei, dass es auch zu Terrorakten auf Atomkraftwerke kommen könne und zu der Gefahr dass Regierungen Atommaterial für geheime Nuklearprogramme benutzen könnten, nun auch die Gefahr hinzu käme, dass sich Extremisten radioaktives Material beschaffen, um damit Panik in der Bevölkerung zu schüren oder Gebiete gezielt zu verseuchen (Quelle: SPIEGEL ONLINE v. 1. November 2001, 15:45; www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,165602,00.html)?
Welche Szenarien terroristischer Angriffe auf Atomanlagen, insbesondere Atomkraftwerke, hält die Bundesregierung für möglich?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass kurz vor den Olympischen Spielen des Jahres 2000 in Sydney Pläne für einen Anschlag auf den Forschungsreaktor HIFAR bekannt wurden?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass im November 2005 in Australien mutmaßliche Terroristen festgenommen wurden, die einen Anschlag auf das Atomkraftwerk Lucas Heights in Sydney geplant hatten und einige davon direkt vor dem Atomkraftwerk verhaftet wurden und das Schloss zum Zufahrtstor des Reaktors bereits aufgebrochen war?
Welche weiteren Fälle im In- oder Ausland sind der Bundesregierung bekannt, in denen es Hinweise darauf gab, dass Terroristen Anschläge auf Atomanlagen geplant oder zumindest in ihre Überlegungen einbezogen haben?
Hat die Bundesregierung davon Kenntnis genommen, dass der Forschungsmitarbeiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU), Thomas Auerbach, berichtet, dass in der aus Sicherheitserwägungen nicht veröffentlichten Liste der 346 Zielobjekte des Jahres 1981 6 Atomkraftwerke (Neckarwestheim, Philippsburg, Biblis, Stade, Würgassen und Gundremmingen sowie die Kernforschungsanlagen Jülich und Karlsruhe) aufgeführt worden seien (Quelle: Thomas Auerbach: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Terror- und Sabotagevorbereitungen des MfS gegen die Bundesrepublik Deutschland)?
Ist der Bundesregierung bekannt, mit welchen Mitteln die Atomkraftwerke angegriffen werden sollten?
Ist der Bundesregierung bekannt, warum diese 6 Atomkraftwerke ausgewählt wurden?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erkenntnissen?
Hält die Bundesregierung in Ansehung der Erkenntnisse der Terrorismusforschung sowie der Hinweise auf mögliche Anschlagsplanungen der Vergangenheit die Auffassung der Betreiber für zutreffend, dass Atomkraftwerke deshalb nicht als potentielle Anschlagsziele anzusehen seien, weil ihnen in der Vorstellungswelt potentieller Täter keine hohe symbolische Bedeutung, etwa vergleichbar der Bedeutung des Word Trade Center, zukommen soll?
Wenn ja, wie lässt sich diese Einschätzung mit den Feststellungen vereinbaren, dass die Attentäter des 11. September 2001 den Angriff auf ein Atomkraftwerk in Betracht gezogen hatten (siehe „9/11 Commission Report“ des US-Kongresses – Quelle: www.9-11commission.gov/) und weitere Hinweise auf Anschlagsabsichten aus anderen Ländern vorliegen?
Wenn nein, worauf stützt die Bundesregierung ihre Auffassung?
Kann die Bundesregierung mit Sicherheit die erfolgreiche Abwehr terroristischer Angriffe gegen Atomkraftwerke garantieren?
Kann die Bundesregierung eine Gefährdung der Bevölkerung im Falle terroristischer Anschläge mit Sicherheit ausschließen?
Hat die Bundesregierung in ihre Überlegungen und Maßnahmen umfassend die Möglichkeit von Anschlägen mit tragbaren panzerbrechenden Waffen, mit Artilleriegeschützen, mit der Anbringung von Sprengmitteln an sensitiven Gebäudeteilen, mit Angriffen von bewaffneten Helikoptern oder mit mit Sprengstoff beladenen Flugzeugen einbezogen?
Wird das Eindringen von bewaffneten Gruppierungen in ein Atomkraftwerk als ein Risikoszenario betrachtet?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche Maßnahmen werden ergriffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die vorgeschlagenen Maßnahmen einer vorbeugenden Vernebelung von Atomkraftwerken im Gefahrenfall?
Hält sie eine solche Maßnahme für sinnvoll und für ausreichend, um einen Schutz vor Terrorangriffen aus der Luft zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik von Luftfahrtexperten an den geplanten Störungsmöglichkeiten der Navigationssysteme (Quelle: Greenpeace: Terrorangriffe auf deutsche Atomkraftwerke. Bewertung der Gegenmaßnahmen; 2004)?
An welchen Standorten wurde mit der Realisierung der Vernebelungstechnik bereits begonnen?
An welchen ist diese Technik bereits installiert?
Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Atomkraftwerke an Wasserstraßen liegen, um den Kühlbedarf sicherzustellen, spezielle Maßnahmen getätigt, die einen erfolgreichen Angriff der von Schiffen ausgeht, verhindern könnten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass seit dem 11. September 2001 davon ausgegangen werden muss, dass das Täterbild, welches davon ausgeht, dass ein Täter sein eigenes Leben schützen will, nicht mehr gilt?
Sind die SEWD-Richtlinien (SEWD: Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) aufgrund der Tatsache, dass heute realistisch mit Selbstmordattentätern gerechnet werden muss, angepasst worden?
Welche Bundesländer haben der Aufforderung der Bundesregierung nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 vor 3 Jahren Folge geleistet, anhand von Detailuntersuchungen mögliche Schadenspotenziale durch Flugzeugabstürze an den einzelnen Atomkraftwerken festzustellen und zu berichten, und welche nicht?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um die angeforderten Detailuntersuchungen zu erhalten?
Was sind die Ergebnisse?
Gibt es Untersuchungen zur Sicherheit von Reaktorgebäuden, Zwischenlagern und Castorbehältern beim einfachen oder mehrfachen Beschuss mit modernen panzerbrechenden Waffen (Hohlladungsgeschossen, Doppelhohlladungsgeschossen)?
Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Wenn nein, warum gibt es diese Untersuchungen nicht?
Gibt es Untersuchungen zur Sicherheit von Reaktorgebäuden beim Beschuss durch bunkerbrechende Waffen?
Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Wenn nein, warum gibt es diese Untersuchungen nicht?
Schließt die Bundesregierung den Abschuss von Passagierflugzeugen als Abwehrmaßnahme zum Schutz der Atomkraftwerke aus?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für Atomkraftwerke aus den Erkenntnissen des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, der nach eigenen Angaben einen Anschlag mit einer schmutzigen Bombe für sehr realistisch hält und damit unterstellt, dass bestimmte Täterkreise wahllos Menschen umbringen wollen (Quelle: www.welt.de/data/ 2006/01/28/838112.html)?
Geht die Bundesregierung für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft 2006 von einer allgemeinen erhöhten terroristischen Bedrohungslage aus?
Falls ja, trifft die Bundesregierung besondere Maßnahmen, um die Terrorgefahr für Atomkraftwerke zu vermindern?
Falls ja, welche?
Gehört dazu aus Sicht der Bundesregierung auch der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisch betrachtete Einsatz der Bundeswehr?
Falls nein, wieso nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die besonders terrorgefährdeten Atomkraftwerke während der Fußballweltmeisterschaft stillzulegen, oder versucht die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Atomkraftwerksbetreibern der besonders gefährdeten Atomkraftwerke eine vorübergehende Stilllegung dieser Atomkraftwerke zu bewirken?
Welche weiteren Vorsorgemaßnahmen gegen Terrorangriffe hat die Bundesregierung bisher entwickelt, und in welchem Stadium der Realisierung befinden sich die Vorschläge?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um in der Europäischen Union die Terrorgefahr für Atomkraftwerke auszuschließen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass wenige Tage nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 der Geschäftsführer der Gesellschaft für Reaktor- und Anlagensicherheit (GRS) erklärte: „Der gezielte, beabsichtigte Absturz auf eine kerntechnische Anlage wurde in keinem Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Gegen kriegerische Einwirkungen sind Kernkraftwerke nicht geschützt und gegen Terroranschläge auch nicht. Da gibt es nur einen gewissen Grundschutz.“ (zitiert nach taz, 15./16. September 2001)?
Welche Atomkraftwerke sind daraus folgend nach Auffassung der Bundesregierung so ausgelegt, dass ein Super-GAU mit verheerender Freisetzung von Radioaktivität ausgeschlossen werden kann, für den Fall, dass es zu einem Absturz einer voll betankten großen Passagiermaschine des Typs Boing 747 oder der A380-Klasse kommt?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die meisten in Deutschland in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke für den potenziellen Absturz eines Phantom- Kampfflugzeugs ausgelegt sind, die nur ein Zwanzigstel von dem Gewicht eines Airbus A380 aufweisen, und hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass einige Atomkraftwerke wie Biblis B, Neckarwestheim I, Unterweser und Isar 1 nur für den wesentlich leichteren Starfighter ausgelegt sind, die Atomkraftwerke Brunsbüttel sowie Biblis A sogar nur für den Absturz eines Sportflugzeuges?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass verschiedene Atomkraftwerke älterer Bauart auch nicht gegen die Zerstörung der Reaktorhülle durch den zufälligen Absturz einer schnell fliegenden Militärmaschine ausgelegt und somit hinreichend gesichert sind?
Um welche Kraftwerke handelt es sich?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass von 57 simulierten Angriffen sog. „red teams“ während der 90er Jahre in den USA 27 ernsthafte Verletzlichkeiten der Nuklearanlagen aufzeigten, die eine Beschädigung des Reaktorkerns zur Folge hätten haben können?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass sämtliche Atomkraftwerke in gleichem Maße Sprengstoffen, Raketen oder Granaten standhalten könnten, oder gibt es Unterschiede etwa aufgrund verschiedener Baumaterialien und Wanddicken?
Hält die Bundesregierung die Nachrüstung bestehender AKWs, z. B. den Bau einer doppelten Reaktorumwandlung oder die Errichtung von Betonpfeilern als Schutzgitter um die Kraftwerke, zum besseren Schutz für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Welcher größte mögliche Schadensfall ist anzunehmen, wenn Terrorgruppen gezielt alle Kühlleitungen zum laufenden AKW zerstören?
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung zur Abwehr dieser potenziellen Gefahr getroffen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen, dass von außen die Computeranlagen der Atomkraftwerke dahin gehend beeinflusst werden können, dass eine Gefährdung des Betriebs entstehen könnte?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung ausgeschlossen, dass Mitarbeiter von Atomkraftwerken den Betrieb manipulieren und damit gefährden – etwa indem sie Sabotage an Mess- und Überwachungsgeräten, Ventilen, Pumpen oder am BE-Lagerbecken begehen – oder mit Eindringlingen von außen zusammenarbeiten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die AKWs Biblis A und B, Neckarwestheim und Brunsbüttel zu den weltweit hochmodernsten und sichersten AKWs gehören?
Wären diese AKWs nach dem heutigen Stand genehmigungsfähig – wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Wurden sämtliche 55 Auflagen befolgt, die 1991 in zwei Bescheiden zur Anlagensicherheit und Anlagensicherung gemacht wurden, nachdem in einer Sicherheitsanalyse erhebliche Mängel am Atomkraftwerk Biblis A festgestellt wurden (Quelle: Greenpeace: Risiko Restlaufzeit. Die Probleme und Schwachstellen der vier ältesten deutschen Atomkraftwerke. Schwerpunkt Biblis A; 2005, S. 11).
Falls nein, welche Vorschläge wurden befolgt, welche nicht, und was würde es kosten, die nicht umgesetzten Vorschläge umzusetzen?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass in neueren AKWs alle 4 redundanten Sicherheitssysteme räumlich voneinander getrennt werden müssen, im Reaktor Biblis B aber jeweils 2 gleichartige Sicherheitssysteme in einem gemeinsamen Raum untergebracht sind und diese unzureichende Trennung der Sicherheitssysteme insbesondere das Not- und Nachkühlsystem des Reaktors betrifft (dieses System dient der Verhinderung einer Kernschmelze im Falle eines Kühlmittelverluststörfalls), und teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Reaktor trotz sicherheitstechnischer Nachrüstungen und Modernisierung erhebliche Risikofaktoren aufweist, die nicht oder nur bedingt durch Nachrüstung zu beseitigen wären?
Kann nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass bei dem Atomkraftwerk Neckarwestheim I mit seinem zum Teil vermischten Notkühlsystem Schäden eines Notkühlstrangs zu Schäden an anderen Strängen führen?
Ist es korrekt, dass das Atomkraftwerk Neckarwestheim I noch schwächer gegen schwerere Flugzeugabstürze ausgelegt ist als das Atomkraftwerk Neckarwestheim II?
Gibt es nach Erkenntnissen der Bundesregierung im Ausland Atomkraftwerke, die sicherer gegen Terrorangriffe mit Passagierflugzeugen ausgelegt sind als die deutschen Atomkraftwerke Biblis A und Brunsbüttel?
Welche Zwischenlager sind gegen Terrorangriffe vollständig gesichert?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass der spätere schweizer Politiker Chaim Nissim, ohne allerdings sein Ziel zu erreichen, im Jahr 1982 eine Bazooka auf den im Bau befindlichen Reaktor in Creys-Mallville abgeschossen hat, um so den Bau des Reaktors um mehrere Jahre zu verzögern?
Welche Konsequenzen ergeben sich nach Auffassung der Bundesregierung aus diesem Vorfall für die sicherheitstechnische Beurteilung eines Anschlagsszenarios mit einer Panzerfaust?
Ist der Bundesregierung der Fall bekannt, dass Atomkraftwerksgegner am 10. September 2004 per gemietetem Schiff von Speyer direkt vor das AKW Philippsburg am Rhein steuerten, um dort mit einer Laserkanone einen Raketenangriff zu simulieren?
Falls ja, wie ernst nimmt die Bundesregierung die Tatsache, dass das Schiff nicht entdeckt und von seiner Simulation abgehalten wurde?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass dutzende Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace in Australien im Jahre 2001 nach den Terroranschlägen in den USA ohne Widerstand auf das Atomkraftwerksgelände des Reaktors Lukas Heights vorgedrungen sind und erst eine halbe Stunde später die Polizei eintraf?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass Aktivistinnen und Aktivisten von Greenpeace Großbritannien in mehrfachen demonstrativen Aktionen – z. B. am 13. Januar 2003 in Sizewell/Norwich – ungehindert bis in das Reaktorgebäude vordringen konnten?
Welche vorbeugenden Maßnahmen erwägt die Bundesregierung bzw. hat sie angeordnet, um die Gefahren eines direkten und „erfolgreichen“ terroristischen Angriffs – zu Lande oder vom Fluss aus – auf ein Atomkraftwerk zu verringern?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in der ehemaligen Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe (WAK) Ende 2000 von einem Mitarbeiter ein Röhrchen mit plutoniumhaltiger Flüssigkeit gestohlen wurde (Quelle: www.asamnet.de/oeffentl/bi/260701c.htm)?
Welche zusätzlichen Maßnahmen wurden seither getroffen, um die Entnahme von waffentauglichem Material zu verhindern, das z. B. für den Bau einer sog. schmutzigen Bombe eingesetzt werden könnte?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass die USA 1962 in einem Atomtest mit Plutonium aus zivilen Reaktoren nachwiesen, dass eine Bombe möglich ist, deren Material zu 100 Prozent aus der so genannten „friedlichen Nutzung“ der Kernenergie stammt?
Würde die Bundesregierung Unternehmen dulden oder sogar unterstützen, falls sich deutsche Unternehmen beim Bau von Atomkraftwerken im Iran beteiligen möchten und falls der Iran vertraglich zusichert, sich an die Bestimmungen der Internationalen Atomenergie-Organisation zu halten?
Gibt es internationale Atomkraftwerksprojekte, die von der Bundesregierung unter Proliferationsgesichtspunkten kritisch betrachtet werden?
Falls ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Atomenergie weltweit ausgebaut werden sollte, nachdem sich die IAEO weltweit für den Ausbau der Atomenergie einsetzt?
Falls ja, was tut sie, um die IAEO zu unterstützen?
Sollte aus Sicht der Bundesregierung der derzeitige globale Anteil der Atomenergie am Endenergieverbrauch von etwa 2,5 Prozent deutlich zunehmen und die Anzahl der rund 440 weltweiten Atomkraftwerke, die heute somit eine genutzte Energiemenge erzeugen, die etwa der jährlichen globalen Zunahme des Energieverbrauchs entspricht, steigen, und falls ja, sieht die Bundesregierung zusätzliche Proliferationsschutzmaßnahmen als erforderlich an?
Befürwortet die Bundesregierung den Export von Atomtechnologie in außereuropäische Staaten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es eine erhebliche Beeinträchtigung der Akzeptanz der Atomenergie zur Folge haben könnte, falls es zu einem Anschlag auf ein Atomkraftwerk im In- oder Ausland kommen sollte, in dessen Konsequenz erheblicher Druck ausgeübt werden dürfte, Atomkraftwerke abzuschalten?
Teilt die Bundesregierung außerdem die Ansicht, dass daher die Folgen umso negativer wären, je größer die Abhängigkeit eines Landes von der Atomenergie ist?
Betrachtet die Bundesregierung, den in Deutschland beschlossenen geregelten Ausstieg aus der Atomenergie als vorbildhafte Strategie für andere Länder, um einem solchen Krisenszenario vorzubeugen?
Wird die Bundesregierung an ihrer Position festhalten, für Atomkraftwerksneubauten keine Hermes-Bürgschaften zu vergeben, so wie es in den aktuell gültigen Hermes-Leitlinien festgelegt ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken in Nachbarstaaten?
Wird deren Laufzeitverlängerung als Risiko betrachtet, da damit Kraftwerke weiter betrieben werden, die nicht dem Stand der Technik entsprechen?
Setzt sich die Bundesregierung in anderen europäischen Staaten dafür ein, die Laufzeiten für ältere und damit gefährlichere Atomkraftwerke nicht zu verlängern?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, welche Maßnahmen werden dafür eingesetzt?