Strafverfahrensstatistik wegen „terroristischer Taten" 1990/91
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
Im Anschluß an die entsprechenden Anfragen über einen weiter zurückliegenden Zeitraum (Drucksachen 11/2774, 11/5442, 11/7890), ergänzend zu den Studien des Bundesministeriums der Justiz von — Blath/Hobe, „Strafverfahren gegen linksterroristische Straf- täter und ihre Unterstützer" (1971 bis 1979/80), Bonn 1984, — Kalinowsky, „Rechtsextremismus und Strafrechtspflege", Bonn 1985, und entsprechend den diesen Untersuchungen zugrunde gelegten Kriterien zur Zuordnung bestimmter Delikte fragen wir die Bundesregierung zu den Jahren 1990 und 1991 jeweils :
I. Zum Komplex Strafverfahren wegen „linksterroristischer" und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten (inkl. Unterstützer und Werber) :
1. a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden wegen derartiger Taten insgesamt eingeleitet (entweder primär vom Generalbundesanwalt oder von den einleitenden Länder- Staatsanwaltschaften an diesen abgegeben) ?
b) In wie vielen Verfahren wurde davon gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch) nach § 129 a StGB ermittelt?
c) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf jeweils „Unterstützung" bzw. „Werbung" für eine terroristische Vereinigung?
d) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden später wieder an die Länder- Staatsanwaltschaften abgegeben?
2. a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt?
b) Davon mit Haftgrund (§ 112 Abs. 2 StPO) ?
c) Wie häufig ohne Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO?
d) Wie lange jeweils dauerte die Untersuchungshaft (Monate/über ein Jahr)?
e) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre/ Monate) verurteilt?
3. a) In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?
b) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach § 129 a StGB geführte Verfahren betroffen?
c) Wie viele dieser Verfahren fußen jeweils auf dem Vorwurf der Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung?
4. a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?
b) Gegen wie viele Angeklagte?
c) In wie vielen Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils wurde aa) nur nach § 129 a StGB angeklagt, bb) auch nach § 129 a StGB angeklagt?
d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils betrafen in den letztgenannten beiden Kategorien jeweils die Vorwürfe Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?
5. a) In wie vielen Fällen insgesamt wurde Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?
b) Mit welchen Abweichungen, insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach § 129a StGB?
c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen Einstellungen?
6. a) Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind insgesamt ergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?
b) Wie viele Freisprüche?
c) Wie viele Verurteilungen insgesamt? aa) Wie viele davon jeweils nur oder auch nach § 129 a StGB?
bb) Wie viele davon jeweils wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?
d) Davon wie häufig Geldstrafe wegen ... (Strafnormen)?
e) Wie häufig davon Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen?
f) Wie viele Freiheitsstrafen insgesamt wegen welcher Strafnormen? aa) Strafdauer (bis 3, 6, 12 Monate; bis 5, 10, 15 Jahre)? bb) In wie vielen Fällen davon mit Bewährung?
cc) Wie häufig lebenslänglich? (1) Davon wie häufig wegen vollendeten Mordes/ Totschlags? (2) Wie häufig wegen versuchten Mordes/ Totschlags?
g) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?
h) Wie verteilen sich die in den Urteilen festgestellten Deliktsgruppen prozentual entsprechend der Unterscheidung in. Blath/Hobe, a. a. O., S. 8 ff. (Anschläge, gruppenbezogene Handlungen, Unterstützungshandlungen) ?
7. a) In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt?
b) Welche?
c) Von wem (Staatsanwaltschaft/Verteidigung)?
d) Jeweils mit welchem Erfolg?
8. In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen und mit welcher Begründung?
9. a) In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?
b) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?
c) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?
II. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I. 1 bis 9 bezogen auf den Komplex Strafverfahren wegen „rechtsterroristischer" und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten in den Jahren 1990 und 1991 jeweils?
III. Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I und II bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern!) ?
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden wegen derartiger Taten insgesamt eingeleitet (entweder primär vom Generalbundesanwalt oder von den einleitenden Länder- Staatsanwaltschaften an diesen abgegeben) ?
b) In wie vielen Verfahren wurde davon gegen wie viele Beschuldigte (nur/auch) nach § 129 a StGB ermittelt?
c) In wie vielen Fällen hiervon lautete der Vorwurf jeweils „Unterstützung" bzw. „Werbung" für eine terroristische Vereinigung?
d) Wie viele der von der Bundesanwaltschaft eingeleiteten Verfahren wurden später wieder an die Länder- Staatsanwaltschaften abgegeben?
a) In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft verhängt?
b) Davon mit Haftgrund (§ 112 Abs. 2 StPO)?
c) Wie häufig ohne Haftgrund nach § 112 Abs. 3 StPO?
d) Wie lange jeweils dauerte die Untersuchungshaft (Monate/über ein Jahr)?
e) Wie viele der Betroffenen wurden später freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre/ Monate) verurteilt?
a) In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?
b) In wie vielen Fällen davon waren jeweils ausschließlich bzw. auch nach § 129 a StGB geführte Verfahren betroffen?
c) Wie viele dieser Verfahren fußen jeweils auf dem Vorwurf der Mitgliedschaft, Unterstützung oder Werbung?
a) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?
b) Gegen wie viele Angeklagte?
c) In wie vielen Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils wurde aa) nur nach § 129 a StGB angeklagt, bb) auch nach § 129 a StGB angeklagt?
d) Wie viele Verfahren gegen wie viele Angeklagte jeweils betrafen in den letztgenannten beiden Kategorien jeweils die Vorwürfe Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?
a) In wie vielen Fällen insgesamt wurde Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet?
b) Mit welchen Abweichungen, insbesondere bezüglich des Vorwurfs nach § 129a StGB?
c) In wie vielen Fällen kam es aus welchen Gründen zu gerichtlichen Einstellungen?
a) Wie viele Urteile gegen wie viele Personen sind insgesamt ergangen (unterschieden nach rechtskräftig/nicht rechtskräftig)?
b) Wie viele Freisprüche?
c) Wie viele Verurteilungen insgesamt? aa) Wie viele davon jeweils nur oder auch nach § 129 a StGB? bb) Wie viele davon jeweils wegen Mitgliedschaft, Unterstützung, Werbung?
d) Davon wie häufig Geldstrafe wegen ... (Strafnormen)?
e) Wie häufig davon Jugendstrafe wegen welcher Strafnormen?
f) Wie viele Freiheitsstrafen insgesamt wegen welcher Strafnormen? aa) Strafdauer (bis 3, 6, 12 Monate; bis 5, 10, 15 Jahre)? bb) In wie vielen Fällen davon mit Bewährung? cc) Wie häufig lebenslänglich? (1) Davon wie häufig wegen vollendeten Mordes/ Totschlags? (2) Wie häufig wegen versuchten Mordes/ Totschlags?
g) In wie vielen Fällen führte verminderte Schuldfähigkeit zu einer Strafmilderung?
h) Wie verteilen sich die in den Urteilen festgestellten Deliktsgruppen prozentual entsprechend der Unterscheidung in. Blath/Hobe, a. a. O., S. 8 ff. (Anschläge, gruppenbezogene Handlungen, Unterstützungshandlungen) ?
a) In wie vielen Fällen wurden insgesamt Rechtsmittel eingelegt?
b) Welche?
c) Von wem (Staatsanwaltschaft/Verteidigung)?
d) Jeweils mit welchem Erfolg?
In wie vielen Fällen wurden Verteidiger von der Wahrnehmung der Verteidigung vom Gericht ausgeschlossen und mit welcher Begründung?
a) In wie vielen Fällen wurden gemäß Frage 6 verurteilte Strafgefangene mit welchem Strafmaß insgesamt vorzeitig aus der Haft entlassen?
b) Nach welchen Vorschriften bzw. aufgrund welchen Akts?
c) Nach Verbüßung welcher Strafzeit?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I. 1 bis 9 bezogen auf den Komplex Strafverfahren wegen „rechtsterroristischer" und hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehender Straftaten in den Jahren 1990 und 1991 jeweils?
Wie lauten die entsprechenden Antworten zu den Fragen I und II bezogen auf die an die Länder abgegebenen und dort fortgeführten Strafverfahren (ausdrücklich in Kenntnis und unter Berücksichtigung der nur teilweisen Rückmeldungen aus den Ländern!) ?