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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Inhaftierte Frauen im Strafvollzug (G-SIG: 12010792)

Statistische Angaben zur Strafvollstreckung bei Frauen, inhaftierte Mütter, Fortbildungsmöglichkeiten, Ausländerinnen in Abschiebehaft, Betreuung im offenen Vollzug und nach der Haftentlassung

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

19.05.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/251429.04.92

Inhaftierte Frauen im Strafvollzug

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes steigt der Anteil der im Strafvollzug inhaftierten Frauen seit etwa Mitte der achtziger Jahre wieder an. Insbesondere der Anteil der zu lebenslanger Haft verurteilten Frauen ist nach einem Tiefstand im Jahr 1981 (37 Inhaftierte) bis 1989 (55 Inhaftierte) erheblich gestiegen. Da in den meisten Bundesländern in der Regel nur eine größere Anstalt für den Frauenstrafvollzug vorgesehen ist, scheint ein Ausdifferenzieren der Vollzugsgestaltung nicht beabsichtigt bzw. nicht durchführbar. Die bisherige Art der Strafvollstreckung bei Frauen trägt weder der andersgearteten Deliktstruktur bei verurteilten Täterinnen Rechnung, noch läßt sie erkennen, daß die Justiz um die Schaffung von Alternativen wie Ersatzfreiheitsstrafen, Haftvermeidung oder die regelmäßige Unterbringung von inhaftierten Müttern (. .. und/oder Vätern) in Einrichtungen des offenen Vollzugs bemüht ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Wie viele Frauen — differenziert nach dem Lebensalter — sind zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland inhaftiert:

a) 14- bis 18jährige Frauen,

b) 18- bis 21jährige Frauen,

c) über 21jährige Frauen?

2

Wie viele davon sind in den neuen Bundesländern inhaftiert?

3

Wie viele der inhaftierten Frauen sind verurteilt zu einer Haftstrafe

a) unter fünf Jahren,

b) bis zu zehn Jahren,

c) bis zu fünfzehn Jahren,

d) zu lebenslanger Haft?

4

Wie viele der zu einer Freiheitsstrafe von unter fünf Jahren verurteilten Frauen verbüßen

a) eine Ersatzfreiheitsstrafe,

b) eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug,

c) eine Freiheitsstrafe in einer Frauenvollzugsanstalt mit Mutter/Kind-Abteilung,

d) eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe?

5

Wie hoch ist der prozentuale Anteil der inhaftierten Frauen gegenüber den inhaftierten Männern

a) bundesweit,

b) aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern?

6

Wie viele Haftplätze für Frauen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland pro Bundesland

a) in eigenständig geführten Frauenjustizvollzugsanstalten,

b) in Abteilungen einer Männerjustizvollzugsanstalt,

c) in einer Mutter/Kind-Abteilung einer Frauenjustizvollzugsanstalt?

7

Wie viele Mutter/Kind-Haftplätze gibt es in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?

Wie viele Anträge auf Mutter/Kind-Haftplätze stehen dem gegenüber?

8

Wie viele der Haftanstalten für Frauen sind Anstalten des offenen Vollzugs?

9

Wie viele der Haftanstalten für Frauen sind sozialtherapeutische Anstalten?

10

Welche personelle Ausstattung gibt es im Frauenstrafvollzug?

a) Wie viele Anstalten des Frauenstrafvollzugs werden von Frauen geleitet, wie viele von Männern?

b) Wie viele der Frauen-Abteilungen im Strafvollzug werden von weiblichen, wie viele von männlichen Abteilungsleitern geführt?

c) Wie ist durchschnittlich der Schlüssel zwischen weiblichen und männlichen Bediensteten im Betreuungsbereich?

11

Wie ist es um die Deliktstruktur bei verurteilten Straftäterinnen bestellt, wie viele Frauen sind wegen

a) Drogendelikten,

b) Eigentumsdelikten,

c) Gewaltdelikten (ohne Mord),

d) Mord inhaftiert?

12

Wie hoch ist der Anteil der Rückfalltäterinnen unter den inhaftierten Frauen?

13

Wie viele Mutter/Kind-Abteilungen gibt es in den Haftanstalten für Frauen

a) bundesweit im offenen Vollzug,

b) bundesweit im geschlossenen Vollzug,

c) aufgeschlüsselt nach einzelnen Bundesländern, für den offenen und für den geschlossenen Vollzug?

14

Wie lange dürfen inhaftierte Mütter und ihre Kinder durchschnittlich zusammenbleiben?

15

Wird Frauen, die in einer Mutter/Kind-Abteilung einer Frauenhaftanstalt untergebracht sind, wegen des mit ihrer Situation verbundenen Mehraufwands bei vergleichbarer Arbeit ein höheres Arbeitsentgelt gezahlt als Männern?

16

Gilt für inhaftierte Mütter die Erziehungsurlaubsregelung wie bei Frauen in Freiheit?

17

Wie viele Aus- und Fortbildungsplätze gibt es für inhaftierte Frauen im Strafvollzug

a) im gewerblichen Bereich,

b) im technischen Bereich,

c) im Dienstleistungsbereich?

18

Werden für weibliche Inhaftierte auch Aus- und Weiterbildungsplätze des offenen bzw. geschlossenen Männervollzugs mitgenutzt?

Wenn ja, in welchem Umfang?

19

Wie viele inhaftierte Frauen arbeiten in einem freien Beschäftigungsverhältnis?

Wie viele inhaftierte Männer arbeiten in einem freien Beschäftigungsverhältnis?

20

Gibt es Untersuchungen über die Haftfolgeschäden, insbesondere bei zu langen oder lebenslänglichen Haftstrafen verurteilten Frauen im Unterschied zu gleichlang inhaftierten Männern?

21

Wie viele Justizvollzugsanstalten mit koedukativer Belegung gibt es in der Bundesrepublik Deutschland

a) im geschlossenen Vollzug,

b) im offenen Vollzug,

c) in sozialtherapeutischen Anstalten?

22

Wie viele besondere Unterbringungsmöglichkeiten für drogenabhängige inhaftierte Frauen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

23

Wie viele bestehende oder geplante Vollzugsgemeinschaften zwischen Bundesländern gibt es im Bereich des Frauenstrafvollzugs?

24

Wie hoch ist der Anteil ausländischer Frauen an der Anzahl der inhaftierten Frauen in der Bundesrepublik Deutschland

a) mit einer Strafe bis zu fünf Jahren,

b) mit einer Strafe bis zu zehn Jahren,

c) mit einer Strafe über zehn Jahre,

d) mit lebenslanger Haft?

25

Wie viele ausländische Frauen sind inhaftiert wegen eines

a) Drogendelikts,

b) Eigentumsdelikts,

c) Gewaltdelikts?

26

Wie viele ausländische Frauen befinden sich zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland in Abschiebehaft?

27

Wie viele Frauen befinden sich zur Zeit in Ermangelung von Haftplätzen des offenen Vollzugs im geschlossenen Vollzug?

28

Welche besonderen Nachsorge- und Betreuungseinrichtungen für haftentlassene Frauen gibt es — aufgeschlüsselt nach Bundesländern — zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland?

Bonn, den 28. April 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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