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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Telekommunikationsleistungen (G-SIG: 12010990)

Erweiterung der gebührenfreien Gesprächseinheiten für ältere und behinderte Menschen im gesamten Bundesgebiet bei Einführung des Telefonzeittaktes in Ostdeutschland und Gesamt-Berlin, Anzahl der derzeit von Telefongebühren ganz bzw. teilweise befreiten Personen, Telefongebührenbefreiung für alle Personen mit amtlich bescheinigter Rundfunk - und Fernsehgebührenermäßigung (RF) und Hilflosigkeit (H), gradueller Gebührenerlaß, jeweilige finanzielle Auswirkungen; Umfang der Anträge auf Telefonanschluß von Behinderten in Ostdeutschland, Unterschiede in den Bearbeitungszeiten; Einsatz von Schreibtelefonen für gehörlose Menschen

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

06.10.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/324811.09. 92

Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Telekommunikationsleistungen

des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Angesichts der Einführung des Telefon-Zeittaktes in Ostdeutschland und in Gesamt-Berlin durch die Telekom ab 1. September 1992 ergeben sich für viele Telefonbenutzerinnen und -benutzer erhebliche Veränderungen, die finanziell nicht unbeträchtlich zu Buche schlagen. Insbesondere für Menschen, für die das Telefon das wichtigste Mittel zur Kommunikation mit anderen Menschen und Behörden ist — z. B. Menschen im hohen Lebensalter oder Menschen mit erheblichen Behinderungen —, stellt sich mit aller Schärfe die Frage, wie lange sie sich diese lebensnotwendigen Kontakte zur Außenwelt noch leisten können. Vor allem in Großstädten wie Berlin besteht die Gefahr, daß manche der Betroffenen dadurch, daß ihnen nur 30 gebührenfreie Gesprächseinheiten zugestanden werden, ab Monatsmitte nicht mehr telefonieren können bzw. daß sie sich verschulden, weil sie die Auswirkungen dieser Veränderungen nicht mit aller Schärfe in ihren Lebensgewohnheiten berücksichtigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Haben das Bundesministerium für Post und Telekommunikation bzw. die Bundesregierung im Vorfeld der Einführung des Zeittaktes Einfluß auf die Telekom dahin gehend genommen, eine Erweiterung der gebührenfreien Gesprächseinheiten für ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen im gesamten Bundesgebiet einzuführen, um so eine Verbesserung der Kommunikationssituation zu erreichen?

2

Wie viele Menschen (unterteilt nach Alter und Geschlecht) sind gegenwärtig von Telefongebühren — auch teilweise — befreit, bzw. in wie vielen Privathaushalten werden Schreibtelefone benutzt?

3

Wie hoch sind gegenwärtig durch diese Gebührenbefreiungen die Mindereinnahmen bei der Telekom?

4

a) Wie viele Menschen beträfe eine Telefongebührenbefreiung, wenn alle Menschen mit amtlich bescheinigter Rundfunk- und Fernsehgebührenermäßigung (RF) und Hilflosigkeit (H) generell kostenfrei telefonieren könnten?

b) Wie schlägt das bei der Telekom vermutlich finanziell zu Buche?

5

a) Wie viele Menschen beträfe eine Telefongebührenbefreiung, wenn der oben genannte Personenkreis bis zu 120 Einheiten pro Monat kostenfrei telefonieren könnte?

b) Wie wirkt sich das finanziell für die Telekom aus?

6

a) Wie viele Menschen beträfe eine Telefongebührenbefreiung, wenn der oben genannte Personenkreis bis zu 60 Einheiten pro Monat kostenfrei telefonieren könnte?

b) Welche finanziellen Konsequenzen hätte das für die Telekom?

7

a) Wie viele Menschen beträfe es, wenn alle Menschen mit RF-Bescheinigung 60 Einheiten und alle Menschen mit dem Status „H" 120 Einheiten pro Monat gebührenfrei telefonieren könnten?

b) Welche finanziellen Konsequenzen hätte das für die Telekom?

8

Wie viele Anträge auf Versorgung mit einem Telefonanschluß von Menschen mit Behinderungen liegen gegenwärtig in Ostdeutschland bei der Telekom vor?

9

Wie lang sind gegenwärtig die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten dieser Anträge?

10

Was sind gegenwärtig die längsten Bearbeitungszeiten und wo treten sie regional auf?

11

Wo können derartige Anträge gegenwärtig schon sofort positiv bearbeitet werden?

12

Wie viele Schreibtelefone für gehörlose Menschen sind gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland im Einsatz?

13

In welchen Fristen kann gegenwärtig der Wunsch nach einer Installierung eines solchen Schreibtelefons befriedigt werden?

14

Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten (Einrichtung und Unterhaltung) für derartige Geräte?

Bonn, den 10. September 1992

Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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