Homosexualität als Beleidigung
der Abgeordneten Christina Schenk und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Vorsitzende der Ausländergruppe „Schwule Internationale", Selman Arikboga, der sich an der „Aktion Standesamt" am 19. August in Berlin beteiligt hat und seitdem von islamischen Fundamentalisten so massiv bedroht wurde, daß er untertauchen mußte (Berlin-TAZ 9. September 1992), stellte in einem Interview der Zeitung „Hürriet" (24. August 1992) die Vermutung auf, daß es Homosexuelle auch innerhalb der türkischen Regierung und im türkischen Parlament gibt. Darauf folgte eine scharfe Reaktion des türkischen Ministerpräsidenten, Süleyman Demirel, in der türkischen Zeitung „Milliet" vom 6. September 1992.
Ministerpräsident Demirel sprach von einer noch nie dagewesenen Beleidigung des Staates und kündigte an, die Regierung wolle rechtliche Schritte dagegen aufgrund § 159 türkisches Strafgesetzbuch („Herabsetzung der Türkischen Regierung, Militär, Parlament und Justiz") einleiten. Ein Verstoß gegen diesen Paragraphen kann in der Türkei mit bis zu sechs Jahren Haft bestraft werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist die öffentliche Behauptung, jemand sei homosexuell, nach Auffassung der Bundesregierung eine Beleidigung?
Ist die Behauptung, jemand sei homosexuell, nach bundesdeutscher Rechtsprechung eine Beleidigung?
Was ist der Bundesregierung über die Verfolgung von Homosexuellen in der Türkei bekannt und ist sie bereit, sich angesichts des oben beschriebenen Falles von der deutschen Botschaft in der Türkei darüber informieren zu lassen?
Hält die Bundesregierung die Verfolgung wegen Homosexualität für einen Asylgrund nach Artikel 16 Abs. 2 GG, und wenn nein, wie müßte Artikel 16 GG nach Meinung der Bundesregierung geändert werden, um die Aufnahme von verfolgten Homosexuellen in der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten?