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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Sozialtherapeutische Anstalten (G-SIG: 12011017)

Zahl der untergebrachten Gefangenen, Dauer der Behandlung, Rückfallquote, fehlende Plätze, Behandlung ausländischer Straftäter

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

19.10.1992

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/332425.09.92

Sozialtherapeutische Anstalten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Seit 1969 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland sozialtherapeutische Anstalten, die ursprünglich zur Einweisung für Angehörige besonders schwer belasteter oder gefährlicher Tätergruppen (Rückfalltäter, gefährliche Sexualtäter) bestimmt waren. Aus Kostengründen, aber auch aufgrund von Kritik am Behandlungsgedanken, insbesondere auch an erzwungener Behandlung, erlangte die geplante Maßregel des § 65 StGB nicht Gesetzeskraft, und es wurden nur wenige sozialtherapeutische Anstalten eingerichtet, deren Haftplätze lediglich 1 % des bundesdeutschen Strafvollzugs ausmachten.

Die Verlegung in eine sozialtherapeutische Anstalt erfolgt laut Strafvollzugsgesetz auf freiwilliger Basis, wenn der Leiter einer sozialtherapeutischen Anstalt zustimmt und „wenn die besonderen therapeutischen Mittel und sozialen Hilfen einer solchen Anstalt zu einer Resozialisierung angezeigt sind".

Sozialtherapeutische Anstalten zeichnen sich im Vergleich zu den meisten übrigen Anstalten durch eine erheblich günstigere personelle und räumliche Ausstattung, durch eine sehr viel großzügigere Gewährung von Ausgang, Beurlaubungen und internen Freizügigkeiten aus. Es wurden alle gängigen Therapiekonzepte erprobt, der Schwerpunkt liegt zur Zeit auf sozialen Trainingsmodellen. Das Ziel der Behandlung besteht u. a. darin zu lernen, Streßsituationen ohne Aggressionen zu bewältigen und vorhandene Beziehungs- und Bindungsunfähigkeiten zu überwinden.

Die bisherigen Erfahrungen mit sozialtherapeutischen Anstalten haben gezeigt, daß die Mehrkosten für Personal und Ausstattung zumindest ausgeglichen werden durch Einsparungen, die sich durch die in der Sozialtherapie vorbereiteten vorzeitigen Entlassungen von Langzeitstrafgefangenen (in der Regel zum Zweidrittelzeitpunkt) ergeben. Langzeitstudien haben überdies gezeigt, daß aus der Sozialtherapie entlassene Gefangene seltener und wenn, dann mit weniger gravierenden Straftaten rückfällig werden. Auch die Mißerfolgsquoten bei Urlaub und Ausgang liegen in der Sozialtherapie weit unter denen des üblichen Erwachsenenstrafvollzugs (vgl. Dünkel, Frieder: Methodische Probleme der Effizienzforschung bei Behandlungsmaßnahmen im Strafvollzug, insbesondere der Sozialtherapie, in: v. Kury, H. (Hrsg.): Methodische Probleme der Behandlungsforschung — insbesondere der Sozialtherapie, Köln u. a. 1983, S. 121-147 sowie ders.: Sozialtherapie, in: Kaiser u. a.: Kleines Kriminologisches Wörterbuch, Heidelberg 1985, S. 420-427).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Gefangene waren im Zeitraum 1990/91 in sozialtherapeutischen Anstalten untergebracht (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Wie viele davon sind Frauen?

Wie viele davon sind Männer?

Wie viele Frauen/Männer davon sind nicht deutscher Nationalität?

2

Wie viele der zum genannten Zeitraum in sozialtherapeutischen Anstalten untergebrachten Gefangenen erfuhren sozialtherapeutische Behandlung seit mehr als

a) einem Jahr,

b) zwei Jahren,

c) fünf Jahren?

3

Wie viele Strafgefangene, die in einer sozialtherapeutischen Anstalt untergebracht waren, sind rückfällig geworden?

Wie hoch ist der Prozentsatz dieser Rückfälligen im Vergleich mit dem üblichen, geschlossenen Erwachsenenvollzug?

4

Wie viele Haftplätze in sozialtherapeutischen Anstalten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland?

5

a) Wie viele Anträge auf Aufnahme in eine sozialtherapeutische Anstalt wurden im genannten Zeitraum gestellt?

b) Wie vielen Anträgen wurde insgesamt nicht entsprochen?

c) Wie vielen dieser Anträge wurde aufgrund des Fehlens von Plätzen in sozialtherapeutischen Anstalten nicht entsprochen?

6

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Angebot an sozialtherapeutischen Anstalten weiter ausgebaut werden sollte?

Wenn ja, welche Maßnahmen dazu hat sie ergriffen?

7

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß gerade auch ausländische Strafgefangene die Möglichkeit sozialtherapeutischer Behandlung erhalten sollten?

Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diesen Gefangenen Informationen über die Möglichkeiten sozialtherapeutischer Behandlung zukommen zu lassen?

Bonn, den 25. September 1992

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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