Patentvergabepraxis des Europäischen Patentamtes auf gentechnisch veränderte Pflanzen und Tiere
der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Am 13. Mai 1992 wurde zum ersten Mal ein europäisches Patent auf Säugetiere vergeben. Es ist das Patent an der sogenannten Krebsmaus, die derart genmanipuliert ist, daß sie besonders krebsanfällig ist.
Bereits früher hat das Europäische Patentamt (EPA) ein Patent an gentechnisch veränderten Pflanzen erteilt.
In Artikel 2 Nr. 2 des Patentgesetzes sowie im Artikel 53 b des Europäischen Patentabkommens heißt es, daß Patente nicht auf „Pflanzensorten oder Tierarten" vergeben werden dürfen.
Mit Verweis auf diese Bestimmungen hatte das EPA den Antrag auf das Patent der „Krebsmaus" 1988 zurückgewiesen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Sieht die Bundesregierung in der Erteilung der Patentrechte einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei den Verhandlungen der EG zum Inhalt der „Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen" hinsichtlich der Patentierung von Pflanzen und Tieren?
Sollten die Patententscheidungen des EPA nicht bis zur Verabschiedung dieser Richtlinie ausgesetzt werden?
Im „International Undertaking" der Food and Agriculture Organisation of United Nationes (FAO) von 1983 wurde formuliert, daß (pflanzen-)genetische Ressourcen „gemeinsames Erbe der Menschheit" seien.
Wie soll dieses Ziel erreicht werden, wenn Patente an einzelne Firmen vergeben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung im speziellen die Züchtung eines Tieres mit erhöhtem Krebsrisiko?