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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Sterilisation "nicht einwilligungsfähiger" Behinderter (G-SIG: 12011172)

Anzahl 1990 und 1991, Definition der "Nicht-Einwilligungsfähigkeit", Einspruchsmöglichkeit

Fraktion

PDS/LL

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

05.01.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/399111.12.92

Sterilisation „nicht einwilligungsfähiger" Behinderter

der Abgeordneten Dr. Ursula Fischer und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Das deutsche Vormundschaftsrecht erlaubt die Sterilisation „nicht einwilligungsfähiger" Personen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie viele „nicht einwilligungsfähige" Personen wurden in den Jahren 1990 und 1991 sterilisiert? (Sollten darüber keine genauen Zahlen vorliegen, ist eine ungefähre Schätzung vielleicht möglich.)

2

Wie ist die „Nicht-Einwilligungsfähigkeit" definiert, d. h. welche Behinderung und welches abweichende Verhalten zieht die Feststellung der „Nicht-Einwilligungsfähigkeit" nach sich?

3

Wer stellt die „Nicht-Einwilligungsfähigkeit" von Menschen fest?

4

Gibt es eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Festlegung der „Nicht-Einwilligungsfähigkeit"?

Bonn, den 11. Dezember 1992

Dr. Ursula Fischer Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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