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Kleine AnfrageWahlperiode 12Nicht abgeschlossen - Einzelheiten siehe Vorgangsablauf

Jugendarbeit mit Rechten (G-SIG: 12011362)

Unterwanderung öffentlicher Einrichtungen der Jugendarbeit durch Rechtsextremisten in den neuen Bundesländern, "Aktionsprogramm gegen Gewalt und Aggression" (Ersetzt durch Drs 12/4787)

Fraktion

PDS/LL

Datum

16.03.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/458316.03.93

Jugendarbeit mit Rechten

der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste

Vorbemerkung

Durch die Schließung zahlreicher Einrichtungen der Jugendarbeit der ehemaligen DDR, für die bis heute keine Alternativen vorhanden sind, befinden sich die fünf neuen Länder auch jugendpolitisch in einer Krise. Ein Mangel an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung verstärkt das Gefühl von Perspektivlosigkeit unter Jugendlichen. In der öffentlichen Diskussion um die Ursachen rechtsextremer und rassistischer Übergriffe in den vergangenen drei Jahren ist dieser Zusammenhang stark in den Vordergrund gestellt worden.

In der Bundestagsdebatte am 8. Oktober 1991 über die rassistischen Ausschreitungen, die mit dem Pogrom von Hoyerswerda ihren Auftakt hatten, kündigte die Bundesministerin für Frauen und Jugend ein 20-Millionen-DM-Aktionsprogramm an. Diese Ankündigung wurde in Form des „Aktionsprogramms gegen Aggression und Gewalt" (AgAG) umgesetzt. Im Rahmen von AgAG wurden im Jahr 1992 20 Mio. DM aus Mitteln des Bundesjugendplans zur Verfügung gestellt. Nach Abzug der Gelder für projektbegleitende Maßnahmen wurden aus diesen Mitteln 144 zielgruppenorientierte Einzelprojekte in den neuen Ländern und Ostberlin gefördert. Im Rahmen des AgAG werden eine große Zahl von Projekten gefördert, die sich gezielt mit festen Gruppen rechtsextremer Jugendlicher befassen. In verschiedenen Projekten läßt sich eine Beeinflussung oder Durchsetzung dieser Gruppen seitens organisierter Mitglieder neofaschistischer Organisationen nachweisen.

Mit großem Aufwand wurde das Programm der Öffentlichkeit vorgestellt. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den tatsächlichen Auswirkungen des Programms für die Situation von Jugendlichen in den neuen Ländern. Angesichts der allgemeinen Tendenz der Regierungspolitik, Einsparungen gerade im Bereich der Jugendpolitik vorzunehmen, den Handlungsspielraum von Jugendlichen immer weiter einzuengen und der Jugendarbeitslosigkeit tatenlos zuzusehen, erscheint das AgAG-Programm eher als Schauspiel für die Öffentlichkeit denn als wirksame Maßnahme zur Verbesserung der Situation von Jugendlichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Sind der Bundesregierung Versuche der Unterwanderung öffentlicher Einrichtungen der Jugendarbeit durch Rechtsextremisten bekannt?

2

Ist der Bundesregierung ein Rundschreiben der mittlerweile verbotenen „Deutschen Alternative" (DA) bekannt, in dem die Mitglieder dieser Partei dazu aufgerufen werden, in Jugendzentren „einzusickern" ?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über ähnliche Bestrebungen weiterer rechtsextremer Organisationen vor?

Wenn ja, welche?

3

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob in Einrichtungen der öffentlichen Jugendarbeit Rechtsextremisten ehrenamtlich oder beruflich tätig sind?

Wenn ja, welche?

Weiß das Bundesministerium für Frauen und Jugend, ob aktive oder frühere Angehörige rechtsextremer Organisationen in Projekten des „Aktionsprogramms gegen Gewalt und Aggression" (AgAG) beschäftigt sind?

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß Angehörige der „Gesinnungsgemeinschaft der Neuen Front" (GdNF), so der Vorsitzende der Organisation „Deutsches Hessen", Heinz Reisz, wiederholt im durch AgAG geförderten Jugendclub „Dichterweg" in Weimar/Thüringen, als ehrenamtliche Mitarbeiter gewirkt und dabei rechtsextreme Agitation betrieben haben (aus „SFB-Stadtgespräch" vom 11. September 1992)?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Kameradschaft Hoyerswerda der DA Sachsen um deren Vorsitzenden Roman Danneberg den durch AgAG geförderten Jugendclub WK 10 als Treffpunkt nutzt?

Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß die dort beschäftigten Sozialarbeiter wiederholt rechtsextreme Parolen und Gedanken geäußert haben?

6

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine frühere Betätigung von Streetworkern in Cottbus/Brandenburg in rechtsextremen Organisationen, insbesondere der DA und der „Skrewdriver Security Deutschland" (der gewalttätigen Schutztruppe der rechtsextremen englischen Skinhead-Band „Skrewdriver") vor?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Streetworker Andreas Muschik aus Cottbus, beschäftigt bei dem durch AgAG geförderten „Jugendhilfe Cottbus e. V. ", in den vorgenannten beiden Organisationen Mitglied war?

8

Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, nach denen der ehemalige Angehörige der DA und jetzige Streetworker bei dem „Jugendhilfe e. V.", Christian Kollosche, kürzlich bei einem Treffen der DA ein Referat über Jugendarbeit gehalten hat?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt dieses Vortrags?

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die „Jugendarbeit" der DA?

Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, daß Kollosche gewalttätige Angriffe auf andersdenkende Jugendliche angeführt hat?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß in einer strukturschwachen Region wie Cottbus eine ABM-Stelle an eine Person aus dem rechtsextremen Spektrum vergeben wird, die gleichzeitig regulär im Sold der Bundesluftwaffe steht?

10

Trifft es zu, daß der Bundesministerin für Frauen und Jugend, Dr. Angela Merkel, anläßlich eines Besuches beim Jugendtreff Groß-Klein in Rostock mitgeteilt wurde, daß sich dort bereits im Februar 1992 Rechtsextreme mit Vertretern der örtlichen Behörden getroffen und Aktionen gegen die benachbarte Zentrale Aufnahmestelle (ZAST) angekündigt hätten?

Ist der Bundesregierung weiter bekannt, daß Angehörige der rechtsextremen „Hamburger Liste für Ausländerstopp" die Jugendlichen zur Verteilung rassistischer Flugblätter aufgefordert haben?

Liegen der Bunderegierung Erkenntnisse darüber vor, daß regelmäßige Besucher des durch AgAG geförderten Jugendclubs während der Ausschreitungen vom August 1992 auffällig geworden sind oder sich an strafbaren Handlungen beteiligt haben?

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Versuche der Beeinflussung von Besuchern und Besucherinnen des Jugendtreffs durch Angehörige rechtsextremer Organisationen vor?

Wenn ja, welche?

11

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß in Jugendclubs, die mit Mitteln aus dem Aktionsprogramm gefördert werden, rechtsextreme, z. T. auf Initiative des Bundesministeriums für Frauen und Jugend indizierte Musikgruppen auftreten?

Wenn ja, welche?

12

Ist der Bundesegierung beispielsweise bekannt, daß im Sandower Jugendclub in Cottbus wiederholt rechtsextreme Bands aufgetreten sind (u. a. Märtyrer, Störkraft, Wehrwolf)?

Weiß die Bundesregierung, daß anläßlich eines solchen Konzertes im Sandower Jugendclub Angehörige der rechtsextremen und rassistischen englischen Skinhead-Band „Skrewdriver" festgenommen wurden, nachdem sie politisch andersdenkende Jugendliche überfallen hatten?

Aus welchen Gründen haben die Verantwortlichen des Jugendclubs nach Kenntnis der Bundesregierung den Auftritt solcher Musikgruppen überhaupt zugelassen?

Glaubt die Bundesregierung, durch die Förderung eines solchen Projektes zur „Gewaltprävention" beitragen zu können?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Jugendclub „Nautilus" in Rostock, der Teil des durch AgAG geförderten Projektes „Balance of Power" ist, im Dezember 1992 ein Konzert rechtsextremer Musikgruppen geplant war (z. B. Endstufe, Edwins) und nur auf öffentliche Intervention seitens antifaschistischer Gruppen durch die örtlichen Behörden unterbunden wurde?

Hat die Bundesegierung Kenntnis über weitere Auftritte rechtsextremer Musikgruppen im Jugendclub „Nautilus"?

Wenn ja, welche?

Weiß die Bundesregierung, ob es in diesem oder einem anderen Rostocker Jugendzentrum am 18. August 1992, also wenige Tage vor den Rostocker Ausschreitungen, einen Auftritt der rechtsextremen Musikgruppe „Störkraft" gegeben hat?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der nachfolgenden rassistischen Überfälle?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, daß im durch AgAG geförderten selbstverwalteten Jugendzentrum „Wurzel" in Berlin-Marzahn am 12. Februar 1993 ebenfalls ein Konzert der Gruppe „Störkraft" geplant war?

Warum hat nach Erkenntnissen der Bundesregierung der zuständige Streetworker Michael Wieczorek nichts unternommen, um dieses Konzert zu verhindern?

15

In welchen Fällen nutzt die Bundesministerin für Frauen und Jugend die Möglichkeit eines Einspruchsrechts in bezug auf die den Bundesländern zur Verfügung gestellten Mittel des Aktionsprogramms?

Wie oft wurde bereits von diesem Einspruchsrecht Gebrauch gemacht, und konkret, bei welchen Projekten, und aus welchen Gründen?

Welche Kriterien sind hierfür prinzipiell ausschlaggebend?

16

Wie vollzieht sich in der Praxis Beobachtung und Kontrolle über die Art und Weise der verwendeten Gelder des Aktionsprogramms?

17

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein weiteres Einsickern rechtsextremer Parteien und Organisationen in die Jugendzentren zu verhindern, und welche Maßnahmen sind für die Zukunft geplant?

18

Über welche Qualifikationen müssen Beschäftigte verfügen, die im Rahmen des AgAG Jugendarbeit leisten?

19

Welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind im AgAG vorgesehen?

20

Welchen Stellenwert haben Fortbildungen über aktuelle Entwicklungen in der rechtsextremen „Szene"?

Wie viele derartige Veranstaltungen wurden bereits durchgeführt?

21

Was versteht die Bundesregierung konkret unter „Gewaltprävention"?

22

Ist es vertretbar, daß sich „Gewaltprävention" im Sinne des Aktionsprogramms fast ausschließlich auf Tätergruppen orientiert bzw. auf Gruppen, die in Zukunft zur Gewaltanwendung neigen könnten?

23

Ist sich die Bundesregierung bewußt, daß eine sozialarbeiterische Unterstützung möglicher Opfergruppen im Sinne wirksamer Gewaltprävention im Rahmen von AgAG fast nicht stattfindet?

24

Kann die Bundesregierung erklären, warum sich von 144 Projekten nur fünf zielgruppenorientiert an Mädchen und elf an Ausländer und Ausländerinnen richten?

Wie begründet die Bundesregierung das Fehlen von Projekten, die sich an jugendlichen Flüchtlingen orientieren bzw. die Arbeit mit homosexuellen oder auch mit behinderten Jugendlichen zum Ziel haben?

25

Wie gestaltet sich der Umfang der Finanzierung der Einzelprojekte sowie der begleitenden Maßnahmen des Aktionsprogramms (bitte detailliert auflisten)?

26

Handelt es sich bei dem 20-Millionen-DM- „Aktionsprogramm gegen Aggression und Gewalt" (AgAG) um ein eigenständiges Projekt im Rahmen des Bundeshaushalts?

Oder wurden diese Mittel aus dem Bundesjugendplan genommen, der die Jugendarbeit in den neuen Ländern 1992 mit insgesamt 70 Mio. DM förderte?

27

Teilt die Bundesregierung die Auffassung des „Deutschen Städtetages", der den Gemeinden empfiehlt, gerade im Bereich der Jugendarbeit Einsparungen vorzunehmen?

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dann ihr eigenes „Aktionsprogramm gegen Gewalt und Aggression"?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung in nächster Zeit, Mittel für die Jugendarbeit im Rahmen des Bundeshaushalts zu streichen?

Wenn ja, in welchen Bereichen konkret?

Bonn, den 8. März 1993

Ulla Jelpke Dr. Gregor Gysi und Gruppe

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