Entwicklung ländlicher Räume in der Bundesrepublik Deutschland
der Abgeordneten Horst Sielaff, Thea Bock, Dr. Eberhard Brecht, Dr. Niels Diederich (Berlin), Dr. Fritz Gautier, Iris Gleicke, Hans-Joachim Hacker, Manfred Hampel, Ilse Janz, Dr. Ulrich Janzen, Renate Jäger, Ernst Kastning, Marianne Klappert, Regina Kolbe, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Hinrich Kuessner, Dr. Uwe Küster, Dr. Elke Leonhard-Schmid, Dr. Christine Lucyga, Christoph Matschie, Markus Meckel, Herbert Meißner, Christian Müller (Zittau), Rudolf Müller (Schweinfurt), Jan Oostergetelo, Manfred Reimann, Bodo Seidenthal, Otto Schily, Dieter Schloten, Wieland Sorge, Gisela Schröter, Walter Schöler, Dietmar Schütz, Joachim Tappe, Dr. Gerald Thalheim, Hans-Günther Toetemeyer, Günter Verheugen, Hans Georg Wagner, Ralf Walter (Cochem), Rudi Walther (Zierenberg), Matthias Weisheit, Gudrun Weyel
Vorbemerkung
Die Raum- und Siedlungsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland ist durch Verflechtungen gekennzeichnet. Räumliche Arbeitsteilung und Leistungsaustausch zwischen den Regionen haben ein hohes Niveau und nehmen weiter zu. Der Gegensatz zwischen Stadt und Land verwischt sich immer mehr. Die Raumentwicklung ist gekennzeichnet durch Funktionsänderungen und zunehmende Differenzierung der ländlichen Räume, aber auch durch hohe räumliche Ungleichgewichte zwischen den alten und den neuen Ländern. Innerhalb der alten Länder sind beispielsweise neuerliche Ungleichgewichte im Zuge der Standortkonversion festzustellen.
Hinzu kommen Anpassungsprobleme der Landwirtschaft in ländlichen Räumen, die je nach Ausgangslage bestehende Ungleichgewichte zwischen den ländlichen Regionen verstärken können.
In den neuen Ländern bestehen Anpassungsprobleme in der Landwirtschaft, die auf die Wiedervereinigung zurückzuführen sind und enorme Umstrukturierungen im Zuge der Anpassung an die marktwirtschaftlichen Bedingungen nach sich ziehen. In den alten und neuen Ländern gleichermaßen ergeben sich Anpassungserfordernisse aus der jetzt eingeleiteten EG-Agrarreform und einem möglichen GATT-Abschluß. In den alten Ländern werden diese Anpassungsprobleme dadurch verstärkt, daß die Politik der Bundesregierung in der Vergangenheit sehr stark erhaltung und weniger anpassungspolitisch orientiert war.
Insgesamt sind räumlich orientierte Konzepte dringend erforderlich, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Bundesgebietes sicherzustellen.
Folgerichtig ist in der Koalitionsvereinbarung für die 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Kapitel VIII Agrarpolitik ein „Konzept zur Weiterentwicklung und zur Förderung des ländlichen Raumes" angekündigt.
Jetzt ist mit dem „Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen" ein Konzept vorgelegt, das möglicherweise über die Koalitionsvereinbarung hinausgeht und sich richtigerweise nicht auf Fragen „Agrarpolitik und ländlicher Raum" alleine beschränkt.
Im Gesamtzusammenhang ergeben sich bei bestehendem Anpassungsdruck in den ländlichen Räumen, der dringend nach einem Handlungsrahmen verlangt, eine Reihe von Fragen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen14
Welcher Zusammenhang besteht zwischen dem „Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen", der jetzt veröffentlicht wurde, und dem im Kapitel Agrarpolitik der Koalitionsvereinbarung für die 12. Wahlperiode des Deutschen Bundestages angekündigten „Konzept für den ländlichen Raum", das jedoch bisher weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit zur Diskussion vorgelegt wurde, und welche Aufgaben im einzelnen haben bzw. sollen beide „Konzepte" haben?
Ist der „Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen" auf Bundesebene mit den Enscheidungsträgern im Bund, die mit ihren Planungen und Maßnahmen wie beispielsweise mit den Gemeinschaftsaufgaben die räumliche Entwicklung maßgeblich beeinflussen, erarbeitet, abgestimmt und letztendlich im Bundeskabinett beraten und verabschiedet worden?
Welchen Verbindlichkeitscharakter hat der „Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen" ?
Hat das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit diesem Instrument ähnlich wie das Bundesministerium der Finanzen bei finanzwirksamen Maßnahmen nunmehr bei raumwirksamen Maßnahmen eine herausgehobene Stellung innerhalb der Bundesregierung gegenüber den Fachressorts, beispielsweise bei der Schaffung neuer, der Verlegung bestehender oder der Konzentration von Arbeitsplätzen bei Bundeseinrichtungen oder bei der Erfüllung des Auftrages der Gemeinschaftsaufgabengesetze bei der Festlegung der räumlichen Schwerpunkte?
Teilt die Bundesregierung die im „Orientierungsrahmen" enthaltene Auffassung, daß der ehemals bestehende deutliche Gegensatz zwischen Stadt und Land in weiten Teilen des Bundesgebietes abgebaut ist?
Teilt sie außerdem die Auffassung, daß eine schematische Gegenüberstellung von Verdichtungsräumen und ländlichen Regionen der heutigen und künftigen Raumstruktur nicht gerecht wird und vielmehr die speziellen räumlichen Funktionen, die für Städte und Dörfer gleichermaßen gegeben sind sowie die regionalen und großräumigen Verflechtungen und Abhängigkeiten der Räume untereinander grundlegende Bestimmungsfaktoren sind, und daher besonderer Berücksichtigung bedürfen?
Wie will im bejahenden Fall die Bundesregierung hierauf in dem angekündigten „Konzept für den ländlichen Raum", das definitionsgemäß die Verflechtungen zwischen Stadt und Land bzw. die regionalen und großräumigen Verflechtungen ausspart, im einzelnen eingehen?
Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ein isoliertes „Konzept für den ländlichen Raum", wie es in der Koalitionsvereinbarung angekündigt ist, für sinnvoll, wenn der ;,Raumordnungspolitische Orientierungsrahmen" davon ausgeht, daß das Ausmaß der räumlichen Verflechtungen zwischen den Regionen des Bundesgebietes, aber auch innerhalb Europas weiter zunehmen wird und von daher anstelle isolierter räumlicher Analysen und Planungen integrative Konzepte gefragt sind?
Welchen politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zugunsten jener ländlichen Räume, die nach dem „Orientierungsrahmen" eine zentrale Rolle für die Landschaftserhaltung und für den Ressourcenschutz haben und die für entsprechende Leistungen Ausgleiche erhalten sollen?
An was denkt die Bundesregierung, wenn in dem „Orientierungsrahmen" von Ausgleichen für diese ländlichen Räume die Rede ist?
Um welche Regionen des ländlichen Raumes im einzelnen handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung, die nach dem „Leitbild Siedlungsstruktur" des „Orientierungsrahmens" eine zentrale Rolle für die Landschaftserhaltung und für den Ressourcenschutz einnehmen sollen?
Handelt es sich dabei im wesentlichen um ländlich geprägte Räume, die zentrumsfern und peripher gelegen sind?
Wie ist ein solches Konzept mit dem Ziel einer ausgewogenen Landschaftsstruktur und mit der Schaffung eines Biotopverbundsystems in allen Teilräumen zu vereinbaren?
Welche Rolle soll künftig nach Auffassung der Bundesregierung die land- und forstwirtschaftliche Nutzung in den Regionen haben, die nach dem „Ońentierungsrahmen" im Abschnitt „Leitbild Umwelt und Raumordnung" mit sehr unterschiedlichen Freiraumfunktionen versehen sind?
Auf welche Entwicklungen muß sich die Land- und Forstwirtschaft einstellen, und welche Agrarstrukturpolitik strebt die Bundesregierung an, wenn
a) im Umfeld der Verdichtungsräume der Erhalt und die Verbesserung des verbliebenen Freiraumes im Vordergrund stehen sollen und der kleinräumigen Landschaftspflege und den Biotopvernetzungen vorrangige Bedeutung zukommen werden,
b) in großräumig bedeutsamen Gebieten mit Natur- und Landschaftspotentialen sowie mit Wasservorkommen nach dem „Orientierungsrahmen" der Schutz wirksamer auszugestalten und abzusichern ist und im Vordergrund die großräumige Landschaftspflege und Freiraumvernetzung stehen soll?
Teilt die Bundesregierung die Aussagen des „Orientierungsrahmens", wonach „angesichts der hohen regionalen Ungleichgewichte und des gewaltigen Entwicklungsbedarfs in den neuen Ländern ... die einzelnen Förderprogramme neu im Hinblick auf Schwerpunktbildungen und Problemlösungsfähigkeit verstärkt auf Zielrichtung, Effektivität, räumliche und sachliche Einsatzkriterien und Abstimmung untereinander überprüft werden [müssen] " ?
Ergeben sich daraus und aus den räumlichen Zielsetzungen Konsequenzen für die bisher praktizierte Förderpolitik der Bundesregierung, und wenn ja, welche, z. B.
— bei der einzelbetrieblichen Investitionsförderung zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten und bei der Ausgleichszulage,
— bei weiteren direkten Einkommensübertragungen, wie z. B. dem soziostrukturellen Einkommensausgleich, der Gas-Öl-Beihilfe, der Agrarsozialpolitik zur sozialen Flankierung des Strukturwandels,
— bei der Förderung der Dorferneuerung und der überbetrieblichen Maßnahmen,
— bei der städtebaulichen Förderung,
— bei der Abgrenzung der Fördergebiete und der Förderung in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"?
Wie will die Bundesregierung beispielsweise die Forderungen des „Orientierungsrahmens" umsetzen, wonach „die Regionen einen größeren Spielraum erhalten [sollen], um staatliche Finanzzuweisungen von Bund und Ländern projektorientiert bündeln zu können" und wonach „eine Umschichtung von Mitteln der verschiedenen Programme der Strukturförderung zugunsten der neuen Länder ... für einen längeren Zeitraum erforderlich" ist?
Wann ist mit Ergebnissen einer Überprüfung der bisherigen Förderpolitik im umfassenden Sinne unter Berücksichtigung räumlicher Zielsetzungen des „Orientierungsrahmens" zu rechnen?
Wer soll bzw. wird nunmehr auf der Grundlage des „Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmens" überhaupt Vorschläge für eine Konkretisierung von handlungsorientierten Maßnahmen (Handlungsrahmen) erarbeiten (Vorbemerkungen der Veröffentlichung)?
Ist das innerhalb der Bundesregierung Aufgabe des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau oder mehr Aufgabe der jeweiligen Fachressorts, die im unterschiedlichen Ausmaß bei der räumlichen und sachlichen Schwerpunktbildung mit den Ländern zusammenarbeiten müssen, so insbesondere beispielsweise bei den Gemeinschaftsaufgaben ?