„Mißbrauchsbekämpfung" durch die Arbeitsverwaltung
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Fritz Schumann (Kroppenstedt) und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Im „Bulletin" des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung, Nr. 22, vom 16. März 1993, sind die Eckpunkte des zwischen dem Bundeskanzler, den Regierungschefs der Länder sowie den Partei- und Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD, CSU und F.D.P. erzielten Einvernehmens über die langfristige Finanzierung der deutschen Einheit ab 1995 enthalten.
Unter Punkt 7 ist zu lesen:
- „Soziale Regelleistungen werden nicht gekürzt. Mißbrauch im Bereich sozialer und wirtschaftlicher Leistungen wird nachdrücklich bekämpft. "
Einer am 13. März 1993 vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung als Anlage zu den veröffentlichten Ergebnissen der Klausurtagung vom 11./13. März 1993 unter der Überschrift „Ergebnis der Arbeitsgruppe ,Einsparungen . " zusammengestellten Übersicht ist jedoch nicht nur zu entnehmen, daß der Arbeitsverwaltung auferlegt worden ist, von 1993 bis 1996 durch nicht näher definierte „Mißbrauchsbekämpfung" mindestens 5,98 Mrd. DM einzusparen, sondern auch, daß für den Fall, daß die Mißbrauchsbekämpfung „nicht erfolgreich" sein würde, die Lohnersatzleistungen abgesenkt werden sollen, so daß sich das Einsparvolumen von 1993 bis 1996 um 4,73 Mrd. DM erhöhen würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Durch welche zeitweiligen oder dauerhaften Maßnahmen soll die Arbeitsverwaltung in die Lage versetzt werden, Einsparungen in einer Größenordnung von mindestens 5,98 Mrd. DM zu realisieren?
Welche personellen Veränderungen der Arbeitsverwaltung (zusätzliche Arbeitskräfte, Umsetzungen — wenn ja: aus welchen Bereichen der Arbeitsverwaltung) sind in diesem Zusammenhang zeitweilig oder dauerhaft geplant?
Durch welche Maßnahmen soll Mißbrauch durch Unternehmen bekämpft werden?
Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlagen sind welche Sanktionen gegen Unternehmen möglich?
Welches Kriterium muß bzw. welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Bundesregierung von einer erfolgreichen „Mißbrauchsbekämpfung" sprechen kann, die eine Absenkung der Lohnersatzleistungen überflüssig machen würde?
Ist für den Fall, daß eine „Mißbrauchsbekämpfung" nicht den in sie gestellten Erwartungen gerecht wird, die Absenkung der Lohnersatzleistungen in dem im Entwurf des „Föderalen Konsolidierungsprogramms " festgelegten Umfang beabsichtigt?
Welche Lohnersatzleistungen sollen ab wann und in welchem Umfang für den Fall abgesenkt werden, daß die „Mißbrauchsbekämpfung" der Arbeitsverwaltung von der Bundesregierung als nicht erfolgreich bewertet wird?
Innerhalb welcher Frist muß die Arbeitsverwaltung die oben genannten Einsparungen erwirtschaftet haben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Arbeitsgruppe „Einsparungen" damit zu beauftragen, die Einsparbemühungen der Arbeitsverwaltung abschließend zu bewerten?
Wenn nein, welches Gremium soll die „Mißbrauchsbekämpfung" der Arbeitsverwaltung einer Erfolgskontrolle unterziehen?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch Maßnahmen der „Mißbrauchsbekämpfung"?