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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Kontakte und Erkenntnisse der Bundesregierung zu einem Offizier der Staatssicherheit in der Hauptabteilung Terrorabwehr (G-SIG: 12011413)

Beziehungen des Stasi-Offiziers G.J. zu RAF-Aussteigern in der DDR, Kontaktaufnahme der Bundesregierung zu J., Hinweisgeber auf die Spur ehemaliger RAF-Mitglieder, Verhör von J. durch das Bundeskriminalamt und Kontakte zu weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes, Strafermittlungsverfahren gegen J., Anwendung der Kronzeugenregelung auf mit der RAF kooperierende Stasi-Mitarbeiter, Zusage der bedingten Straffreiheit und materielle Zuwendungen an J., heutige Kontakte J.'s zu ehemaligen Stasi-Kollegen, sonstige Erkenntnisse über die Stasi-Karriere J.'s, besonders im Terrorismus-Bereich, und über seine Tochter

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

16.06.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/480826. 04. 93

Kontakte und Erkenntnisse der Bundesregierung zu einem Offizier der Staatssicherheit in der Hauptabteilung Terrorabwehr

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Offizier G. J. war u. a. im Ministerium für Staatssicherheit in der Leitung der Hauptabteilung XXII Terrorabwehr für die Betreuung von Aussteigern aus der RAF zuständig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Inwieweit kann die Bundesregierung die Darstellung von Müller Kanonenberg in „Die RAF-Stasi-Connection" bestätigen, wonach J. im September 1980 Aussteiger der RAF in der DDR empfangen, ihnen im Monat darauf Staatsbürgerurkunden der DDR überreicht habe und später selbst an Schießübungen der RAF-Aussteiger teilgenommen habe?

2

Seit wann hat die Bundesregierung über welche Personen oder Stellen Kontakt zu J., und wie kam dieser zustande?

3

War J. jener leitende Mitarbeiter der Hauptabteilung XXII, „der Fahnder mit einem Tip auf die Spur der RAF-Pensionäre schickte" (DIE ZEIT, 22. Juni 1990)?

4

Trifft es zu, daß J. bereits vor seiner Verhaftung im März 1991 vom Bundeskriminalamt (BKA) vernommen wurde, nämlich laut DIE ZEIT vom 3. Mai 1991 im Januar jenen Jahres?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung heute den Vorschlag von Bundesminister Klaus Kinkel vom 9. Juni 1991, die Kronzeugenregelung auch auf solche Stasi-Mitarbeiter anzuwenden, die mit der RAF kooperiert haben?

6

Inwiefern haben die Bundesregierung bzw. die zuständigen Stellen dem fraglichen Personenkreis bislang derartige Vergünstigungen gewährt oder in Aussicht gestellt?

Inwieweit ist dies bereits durch Gerichte geschehen?

7

Zu welchen weiteren Sicherheitsbehörden des Bundes außer dem BKA hatte J. jeweils zu welchen Zwecken bereits Kontakt?

8

Inwieweit treffen die Meldungen zu, J. sei „bedingte Straffreiheit" zugesagt worden (Wochenpost, 25. Februar 1993), bzw. die Bundesanwaltschaft habe ihm in Aussicht gestellt, „seine Aussagebereitschaft werde strafmildernd in dem eigenen Verfahren zu Buche schlagen" (SZ, 19. Februar 1993)?

9

Wegen welcher Vorwürfe sind Strafermittlungsverfahren gegen J. mit welchem Ergebnis jeweils durchgeführt worden?

Welche sind in welchem Stadium noch anhängig?

10

Welche materiellen Zuwendungen sind auf Veranlassung von Bundesbehörden wegen welcher Leistungen jeweils an J. geleistet worden?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. welche konspirativen Kontakte J. heute noch etwa zu ehemaligen Kollegen aus der Staatssicherheit unterhält, und ob er womöglich gar einer der bekannten Vereinigungen angehört?

12

Inwieweit trifft nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Darstellung der Wochenpost vom 25. März 1993 über J. und seine Tochter zu,

a) er sei 1956 der Hauptverwaltung Aufklärung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) beigetreten und habe dort zahlreiche Kampf- und Verdienstorden erhalten,

b) er sei selbst in Westdeutschland als Agent im Einsatz gewesen,

c) er habe in den siebziger Jahren in Kairo das MfS vertreten,

d) er sei im August 1980 zu der Hauptabteilung XXII gewechselt und habe dort außer RAF- auch PLO-Mitglieder betreut,

e) er habe nahöstlichen Terroristen über die Firma IMES Waffen verschafft, mit denen anschließend tödliche Anschläge ausgeführt wurden,

f) er sei im März 1989 zur Abteilung Spionageabwehr versetzt worden,

g) seine Tochter sei in leitender Funktion bei der Firma „Forum-Handels-GmbH" mit der Belieferung von Intershops befaßt gewesen,

h) nach der Wende habe unter gleicher Adresse die Nachfolgefirma des Unternehmens, die „Hanco Handels- und Cooperations-GmbH", ihre Geschäfte mit fast 1 Mrd. DM-Bilanzsumme begonnen, deren Vermögen sodann jedoch verschwunden ist?

Bonn, den 22. April 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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