Verschuldung privater Haushalte
der Abgeordneten Dr. Eckhart Pick, Dr. Hans de With, Angelika Barbe, Hermann Bachmaier, Hans Gottfried Bernrath, Lieselott Blunck (Uetersen), Dr. Ulrich Böhme (Unna), Hans Büttner (Ingolstadt), Edelgard Bulmahn, Dr. Herta Däubler-Gmelin, Dr. Marliese Dobberthien, Hans-Joachim Hacker, Horst Jaunich, Dr. Uwe Jens, Dr. Karl-Heinz Klejdzinski, Rolf Koltzsch, Horst Kubatschka, Brigitte Lange, Dr. Jürgen Meyer (Ulm), Michael Müller (Düsseldorf), Margot von Renesse, Doris Odendahl, Dr. Jürgen Schmude, Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Antje-Marie Steen, Ludwig Stiegler, Dr. Peter Struck, Gudrun Weyel, Dieter Wiefelspütz, Verena Wohlleben, Hans-Ulrich Klose und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesbank hat in ihrer Mitteilung vom 21. April dieses Jahres auf die zunehmende Verschuldung der privaten Haushalte hingewiesen. Dabei wurden nicht die pathologischen Fälle im Sinne von Überschuldung oder gar auswegloser Überschuldung hervorgehoben, sondern Durchschnittswerte — getrennt nach alten und neuen Bundesländern — genannt. Immerhin verraten die Zahlen eine langfristig besorgniserregende Tendenz.
Die Anschaffung von langlebigen Gebrauchsgütern und der Erwerb von Leistungen, z. B. in Form von Urlaubsreisen, treiben die Konsumenten in eine höhere Verschuldung.
Die Verschuldung der privaten Haushalte sei deutlich gestiegen, schreibt die Bundesbank vor dem Hintergrund einer Belastung mit Raten- und Konsumentenkrediten von durchschnittlich 4 000 DM 1993 gegenüber 500 DM vor 20 Jahren.
Mehr als diese nur begrenzt aussagefähigen Durchschnittswerte sagt die Feststellung aus, daß allein im Jahr 1992 sich die jährliche Verschuldung um 18 % gegenüber den 70er Jahren mehr als verdoppelt hat, und daß die Konsumentenkredite zwischen 1970 und 1992 um fast 300 Mrd. DM gestiegen sind. Eine jährliche Wachstumsrate von 11,5 % zeigt die Dynamik dieser Entwicklung.
Die Fraktion der SPD hat zu dem Problem der Verbraucherüberschuldung bereits in der letzten Wahlperiode mehrere parlamentarische Initiativen eingebracht, die Kleine Anfrage „Ausbau der Schuldenberatung" (Drucksache 11/2054) und den Antrag „Schuldenberatung und Schuldenbereinigung für Verbraucher" (Drucksache 11/3047).
Auch im Zusammenhang mit der Einführung und Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes wurde von der Fraktion der SPD auf die Zusammenhänge von Verbraucherschutz, Verschuldung und Schuldnerberatung aufmerksam gemacht.
Trotzdem sind die Ursachen und Einzelheiten der Überschuldung privater Haushalte nach wie vor nicht geklärt, allenfalls nur schätzbar.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
I.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die jüngsten Ausführungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Komplex?
2. Wie würde die Bundesregierung eine vertretbare Verschuldung privater Haushalte definieren?
3. Was versteht die Bundesregierung unter Überschuldung?
4. Wann ist diese Grenze in Richtung auf ausweglose Überschuldung überschritten?
II.
Fragen9
Wie verteilten sich Verschuldung und Überschuldung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen wie Arbeitnehmerhaushalte, differenziert nach Arbeitern und Angestellten, Beamten sowie Selbständigen?
Gibt es regionale Schwerpunkte und besondere Entwicklungen in den neuen Bundesländern?
a) In welcher Weise sind bestimmte Altersgruppen im Gesamtvergleich (junge Menschen, ältere Menschen) besonders gefährdet?
b) Inwiefern. sind Einpersonenhaushalte gegenüber Mehrpersonenhaushalten besonders betroffen?
c) Gibt es signifikante Unterschiede zwischen Frauen und Männern hinsichtlich der Verschuldungsbereitschaft?
Kann die Bundesregierung eine Tendenz bestätigen, nach der die Bereitschaft zur Aufnahme von Konsumentenkrediten bei den Jüngeren wächst im Sinne von „die Schuldnerinnen und Schuldner werden immer jünger"?
a) Ist dies auch bei Minderjährigen z. B. im Rahmen des Transfers von Ausbildungsvergütungen auf Gehaltskonten der Fall?
b) Welche Rolle spielt die Mithaftung erwerbsloser naher Angehöriger insbesondere von Kindern und Ehegatten bei der Verschuldung?
c) Gibt die Praxis der Kreditkartenunternehmen Anlaß zu der Befürchtung, daß sich insbesondere jüngere Menschen durch leichten Zugang zu Kreditkarten übermäßig verschulden?
Welche Auswirkungen hat das Verbraucherkreditgesetz auf das Verhalten von Anbietern entsprechender Kredite und von Konsumenten gezeigt?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die anbieterbegründete Überschuldung?
b) In welchem Ausmaß werden Kreditnehmer durch bestimmte Kreditkonstruktionen und noch nicht sittenwidrige, aber überteuerte Kredite in die Überschuldung getrieben?
c) Wie hoch ist der Schaden, der Kreditnehmern durch Kreditwucher zugefügt wird, und in welcher Hinsicht sind hieran Einzelpersonen (Vermittler) und Kreditinstitute (Teilzahlungsbanken) beteiligt?
In welchem Umfang führt schätzungsweise die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen zu Kosteneinsparungen bzw. Einnahmen für Bund, Länder und Kommunen?
Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
In welchen anderen Bereichen (z. B. Information und Aufklärung) sind Maßnahmen angezeigt, und wie gedenkt die Bundesregierung, diese umzusetzen?