Situation in bundesdeutschen Justizvollzugsanstalten nach der Neuregelung des Asylverfahrensgesetzes
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Die Folgen des seit dem 1. Juli 1993 geltenden Asylverfahrensgesetzes machen sich ganz besonders auch in den Justizvollzugsanstalten der Bundesrepublik Deutschland bemerkbar. Sie sind hoffnungslos überfüllt durch inhaftierte ausländische Gefangene bzw. durch Menschen, die sich in Abschiebegewahrsam befinden.
In der Justizvollzugsanstalt Coesfeld (NRW) z. B. wurde ein zehn tägiger Hungerstreik abgelehnter Asylbewerber als Protest gegen Dauer und Bedingungen ihrer Gefangenschaft beendet. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalens hat den Behörden vorgeworfen, immer häufiger Abschiebehaft gegen abgelehnte Asylbewerber und Asylbewerberinnen zu beantragen. Die vom Justizministerium NRW bestätigte Praxis, daß wegen des Platzmangels in den Justizvollzugsanstalten nur das Familienoberhaupt inhaftiert würde, kritisierte der Flüchtlingsrat als „Geiselhaft" („taz" vom 21. August 1993).
Als „menschenverachtend" bezeichnete der Landesschutzpolizeidirektor Gernot Piestert, Berlin, die Situation in Gefangenensammelstellen, in denen „Ausländer und Ausländerinnen" vorübergehend untergebracht werden. Sie würden in „relativ kleinen Zellen" teilweise „auf Knien oder stehend essen" müssen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei empfindet die Zustände als „äußerst problematisch" (siehe auch „Berliner Zeitung" vom 5. August 1993).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Hat sich die Bundesregierung über die Zustände und Auswirkungen in bundesdeutschen Justizvollzugsanstalten nach dem Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes informiert, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Hat das Bundesministerium der Justiz Kenntnis über die Anzahl von Gefangenensammelstellen in der Bundesrepublik Deutschland (wenn ja, bitte Ort und Bundesland angeben)?
Welche Justizvollzugsanstalten in welchen Bundesländern sind nach Kenntnis des Bundesministeriums der Justiz als spezielle Abschiebegefängnisse eingerichtet bzw. erweitert worden?
Hat das Bundesministerium der Justiz die Justizvollzugsanstalten durch die zuständigen Landesbehörden auf die Situation nach dem Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes vorbereitet?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele von der Abschiebung bedrohte „Ausländer" sich derzeit in bundesrepublikanischen Justizvollzugsanstalten befinden?
Wenn ja, bitte die Zahlen getrennt nach Männern, Frauen und Kindern aufschlüsseln.
Wenn nein, aus welchen Gründen verzichtet sie auf derartige Informationen?
Informiert sich das Bundesministerium der Justiz darüber, wie lange sich im Durchschnitt die „ausländischen" Menschen bis zu ihrer Abschiebung in den Justizvollzugsanstalten aufhalten?
Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse liegen der Bundesregierung vor, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Weiß das Bundesministerium der Justiz, ob es Übersetzer und Übersetzerinnen in den Justizvollzugsanstalten gibt?
Wenn nein, will sich das Bundesministerium von den Landesjustizministerien darüber informieren lassen?
Hat das Bundesministerium der Justiz Kenntnis darüber, ob die in Abschiebegewahrsam befindlichen Gefangenen schriftliche Informationen über ihre Situation bzw. die Situation in den Justizvollzugsanstalten in ihren Landessprachen erhalten?
Wenn nein, will sich das Bundesministerium dazu Informationen einholen?
Treffen Presseberichte zu, nach denen die Zahl der „Ausländer", die allein wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz einsitzen, so drastisch angestiegen ist, daß z. B. der Leiter der Ausländerbehörde in Berlin die Entlassung dieser Menschen wegen der Überfüllung der Gefängnisse fordert?
Wie hat sich die Zahl der Verstöße gegen das Ausländergesetz entwickelt?
Hat das Bundesministerium der Justiz Überlegungen angestellt, in welcher Weise die Situation in den bundesrepublikanischen Justizvollzugsanstalten entschärft werden kann, oder überläßt die Bundesregierung dies einzig und allein den Landesjustizministerien?