Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und die „Defizite bei der Anwendung bestehender Gesetze" gegen den Rechtsextremismus
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS/Linke Liste
Vorbemerkung
Unmittelbar nach dem skandalösen Verhalten der Polizei bei einem Aufmarsch der Neofaschisten in Fulda zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß erklärte die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, daß sie sich dagegen wehre, „daß die Antwort auf den Rechtsextremismus nur im Ruf nach schärferen Gesetzen bestehen" solle. Es gebe eine Fülle von Gesetzen und Ermittlungsinstrumenten der Polizei. Ein Defizit erkennt Frau Leutheusser-Schnarrenberger „nicht bei einer mangelhaften Gesetzgebung, sondern in der Anwendung dieser Gesetze" (FAZ, 30. August 1993).
In einem Gespräch mit Ralph Giordano in der Zeitung „Die Woche" äußerte Frau Leutheusser-Schnarrenberger zu den Vorfällen in Fulda: „Ich möchte nichts entschuldigen, aber vielleicht, Herr Giordano, braucht man manchmal solche Dinge wie in Fulda, um wachzurütteln" (Die Woche, 2. September 1993).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung aus den letzten Jahren bekannt, in denen es Defizite bei der Anwendung bestehender Gesetze gegen Rechtsextremisten und ausländerfeindliche Bestrebungen gegeben hat (bitte nach Jahren und Anlaß auflisten)?
Welche Maßnahmen und Schritte hat die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, unternommen, um auf diese Defizite konkret hinzuweisen und sie abzuschaffen?
Hat es in den letzten Jahren nicht genug erschreckende Aktionen des bundesdeutschen Rechtsextremismus gegeben, die hätten aufrütteln müssen?