Überprüfung von Rechtsanwälten in Ostdeutschland auf MfS-Kontakte
der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Vor etwa einem Jahr ist das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen und Notarbestellungen in Kraft getreten, welches ermöglicht, noch in der DDR ausgesprochene, Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen oder zurückzunehmen.
Nun liegen Hinweise vor, daß die Justizverwaltungen der einzelnen neuen Bundesländer von dieser Befugnis recht unterschiedlich Gebrauch machen und daß zahlreiche ehemalige Mitarbeiter des MfS ohne oder aber auch nach einer Überprüfung weiterhin anwaltlich tätig sind.
Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Zulassungen in den jeweiligen neuen Bundesländern sind bisher überprüft worden?
Wie viele Zulassungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese Überprüfungen hin in den einzelnen Ländern jeweils zurückgenommen bzw. widerrufen worden?
Bei wie vielen der Anwälte, deren Zulassungen zurückgenommen oder widerrufen wurden, handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter, inoffizielle Mitarbeiter oder Offiziere im besonderen Einsatz des MfS?
Welche Unterschiede bei der Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie bei der sonstigen Verfahrenspraxis sind der Bundesregierung aus den einzelnen Länderjustizverwaltungen bekannt?
Hält die Bundesregierung die gesetzliche Regelung und Anwendungspraxis für ausreichend und befriedigend? Oder welche Modifikationen sieht sie als erforderlich an?