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Kleine AnfrageWahlperiode 12Beantwortet

Überprüfung von Rechtsanwälten in Ostdeutschland auf MfS-Kontakte (G-SIG: 12011684)

Überprüfte Zulassungen, Auslegung gesetzlicher Vorschriften

Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

02.11.1993

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 12/574723.09.93

Überprüfung von Rechtsanwälten in Ostdeutschland auf MfS-Kontakte

der Abgeordneten Ingrid Köppe und der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Vor etwa einem Jahr ist das Gesetz zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen und Notarbestellungen in Kraft getreten, welches ermöglicht, noch in der DDR ausgesprochene, Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen oder zurückzunehmen.

Nun liegen Hinweise vor, daß die Justizverwaltungen der einzelnen neuen Bundesländer von dieser Befugnis recht unterschiedlich Gebrauch machen und daß zahlreiche ehemalige Mitarbeiter des MfS ohne oder aber auch nach einer Überprüfung weiterhin anwaltlich tätig sind.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie viele Zulassungen in den jeweiligen neuen Bundesländern sind bisher überprüft worden?

2

Wie viele Zulassungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf diese Überprüfungen hin in den einzelnen Ländern jeweils zurückgenommen bzw. widerrufen worden?

3

Bei wie vielen der Anwälte, deren Zulassungen zurückgenommen oder widerrufen wurden, handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter, inoffizielle Mitarbeiter oder Offiziere im besonderen Einsatz des MfS?

4

Welche Unterschiede bei der Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen sowie bei der sonstigen Verfahrenspraxis sind der Bundesregierung aus den einzelnen Länderjustizverwaltungen bekannt?

5

Hält die Bundesregierung die gesetzliche Regelung und Anwendungspraxis für ausreichend und befriedigend? Oder welche Modifikationen sieht sie als erforderlich an?

Bonn, den 23. September 1993

Ingrid Köppe Werner Schulz (Berlin) und Gruppe

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